Hoffentlich verkneifen sich die Hersteller in zukunft nun die ein oder andere Klage um solche Peinlichkeiten vorzubeugen.
Schön wäre es, wenn es in Deutschland zu ähnlichen Urteilen kommen wurde. Ist das hier rein rechtlich möglich?
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> Schön wäre es, wenn es in Deutschland zu ähnlichen Urteilen kommen wurde.
> Ist das hier rein rechtlich möglich?
Im Prinzip ja. Auch hier gibt es "Gegendarstellungen". Auch Größe und Platzierung kann vorgeschrieben werden (normalerweise gilt: an ähnlich prominentem Platz wie die ursprüngliche Falschbehauptung)
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Blöd nur, dass es von Apple gar keine "ursprüngliche Falschbehauptung" gibt.
Weder in besagten Zeitungen, noch auf ihrer eigenen Website. Hier geht es um ein, zusätzlich zum Urteil, vom Gericht angeordnetes öffentliches Abschwören auf eigene Kosten am öffentlich-medialen Pranger.
Das hat es vorher noch nicht gegeben und es stellt sich die Frage, ob so etwas überhaupt zulässig ist. Apple sollte dies unbedingt vom europäischen Gerichtshof klären lassen.
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al-bundy schrieb:
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> Das hat es vorher noch nicht gegeben und es stellt sich die Frage, ob so
> etwas überhaupt zulässig ist. Apple sollte dies unbedingt vom europäischen
> Gerichtshof klären lassen.
Naja nach dem Kindergarten den die beiden Abgezogen ist das irgend wie verständlich, wo bei ich nicht mal mehr weiß wer angefangen hat.
Wahrung der Menschenrechte oder Freie fahrt am Wochenende.
-- Georg Schramm
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al-bundy schrieb:
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> Apple sollte dies unbedingt vom europäischen Gerichtshof klären lassen.
Apple kann überhaupt nichts vom EuGH klären lassen, da sie nicht die Befugnis haben den EuGH zu einer Frage anzurufen. Das Recht haben (abgesehen vom Vertragsverletzungsverfahren) nur die nationalen Gerichte der EU-Mitgliedsstaaten (die letzte Instanz hat sogar die Pflicht den EuGH anzurufen, wenn europäisches Recht berührt wird).
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Das ist kompletter Bullshit.
> Der EuGH selbst ist bei direkten Klagen natürlicher und juristischer Personen nunmehr
> als Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Europäischen Gerichts zuständig
Wiki-Link
> Grundform der juristischen Person des Privatrechts ist der eingetragene Verein (e. V.).
> Andere juristische Personen, etwa die GmbH, die Aktiengesellschaft und die eingetragene Genossenschaft,
> bauen auf dieser Grundform auf. Sie erlangen ihre Rechtsfähigkeit durch Eintragung
> bei einem bei Gericht geführten Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister).
Wiki-Link
Alles klar?
2 mal bearbeitet, zuletzt am 19.10.12 02:56 durch al-bundy.
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al-bundy schrieb:
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> Blöd nur, dass es von Apple gar keine "ursprüngliche Falschbehauptung"
> gibt.
> Weder in besagten Zeitungen, noch auf ihrer eigenen Website.
Die Berichterstattung über den Prozess war doch kaum zu übersehen! Ich habe mehrere Artikel gelesen in denen Apple-Anwälte zitiert wurden das es sich bei den Samsung-Geräten um "sklavische Kopien" handeln soll. Und genau das ist eine _Falschbehauptung_!
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Musste Apple sich nicht auch mal auf ihrer Webseite bei Samsung entschuldigen? Ich finde da nichts.
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