...was mich wirklich nervt, sind diese dämlichen Bevormundungen!!!
Wenn man eine BluRay-Disk einlegt, kommt als erstes der Sie-brauchen-ein-Update-Hinweis, dann der Studio-Trailer, dann die Jugendschutz-Hinweise, dann der Du-Bist-Raubkopierer-Und-Kinderschänder-Trailer, dann der Rechte-Hinweis-Trailer ("Das vorführen auf Bohrinseln ist verboten"...), dann nochmal ein Studio-Trailer und dann das Menu mit laaaangem Vorspann. Kann man natürlich alles nicht überspringen oder vorspulen. Und wenn man dann den Film startet, kommen mindestens nochmal ein Sound-Trailer und zwei Studio-Trailer. Gehts eigentlich noch?
Insgesamt dauert es in der Regel 2-3 Minuten, bis man den Film gucken kann. Haaaallo?
Im Gegensatz dazu kann ich gerippte HD-Filme auf AVCHD-Disk innerhalb von wenigen Sekunden abspielen - ohne Nerv-Trailer! Und solange die Filmindustrie das nicht kapiert, werde ich mir weiterhin BluRays ausleihen und rippen! Ich lass mich doch nicht für dumm verkaufen. Und nebenbei ist eine AVCHD-Disk auf einem DVD-Rohling wesentlich weniger empfindlich, als eine BluRay-Disk.
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Diejenigen, die grundlegende Freiheiten aufgeben würden, um geringe vorübergehende Sicherheit zu erkaufen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin
Ich geb dir in allen Punkten recht - nur das mit der Empfindlichkeit der Blu-ray disk, das stimmt definitiv nicht. Ich hatte früher unter 5 ausgeliehenen DVDs mindestens eine, die verkratzt war und davon liess sich dann jede 2. nicht richtig abspielen. Bei Blu-rays ist das bisher nie vorgekommen, da macht sich die zusätzliche Schutzschicht bezahlt.
Aus was ist die eigentlich? Mineralisch?
Was Trailer und andere Bevormundungen angeht: in der Zeit hol ich was zum knabbern / trinken, fahr die Leinwand runter etc. Denn das Rippen würde in etwa gleich viel Zeit benötigen wie 2-3x den Film schauen.
Nervt aber trotzdem...
mal wieder eine billige ausrede für "selbstlegalisiertes" schwarzkopieren. wann werdet ihr kinder das endlich lernen?!
Nicht ganz - so lange man fürs ausleihen bezahlt, seh ich nicht ein warum das eine "Schwarzkopie" sein sollte.
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Diejenigen, die grundlegende Freiheiten aufgeben würden, um geringe vorübergehende Sicherheit zu erkaufen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin
Solange du die Kopie löschst, sobald du das ausgeliehene Original zurückgegeben hast ;-)... Oder wenigstens nach ein paar Tagen...
Aber das wird wohl nicht der Fall sein, oder ;-)?
sobald du einen kopierschutz umgehst ist es eine schwarzkopie und damit machst du dich strafbar.
punkt. ende. aus.
Nein. Strafbar ist das nur im nicht-privaten Umfeld.
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Diejenigen, die grundlegende Freiheiten aufgeben würden, um geringe vorübergehende Sicherheit zu erkaufen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin
FALSCH!
nochmal:
"sobald du einen kopierschutz umgehst ist es eine schwarzkopie und damit machst du dich strafbar."
guckst du hier:
http://www.raubkopierer-sind-verbrecher.de/privatkopie-vs-raubkopie.htm
ich zitiere:
"Diese Regelung der Privatkopie gilt ohnehin nur, solange kein wirksamer Kopierschutz umgangen wird. Sobald ein Datenträger einen Kopierschutz enthält, ist das Anfertigen einer Privatkopie nicht mehr erlaubt."
also: du MACHST dich strafbar!
öhm jaa.. was ist ein wirksamer Kopierschutz?
Würde er wirken könnte man doch gar nicht kopieren?
Es lässt sich also Kopieren demzufolge ist er ja nicht wirksam oder?
Jochen the Ripper schrieb:
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> "sobald du einen kopierschutz umgehst ist es eine schwarzkopie und damit
> machst du dich strafbar."
> [...]
> "Diese Regelung der Privatkopie gilt ohnehin nur, solange kein wirksamer
> Kopierschutz umgangen wird. Sobald ein Datenträger einen Kopierschutz
> enthält, ist das Anfertigen einer Privatkopie nicht mehr erlaubt."
>
> also: du MACHST dich strafbar!
Es besteht ein Unterschied zwischen "Kopierschutz" und "wirksamer Kopierschutz". Wenn DElNE MUDDA die BluRay einfach so rippen kann (also Laufwerk auf, Disc rein, Programm gestartet und gerippt), ist der Kopierschutz nicht wirksam und die Handlung nicht strafbar.
Davon ab, von einer Seite Zitieren die "Raupkopierer sind Verbrecher" heißt, macht deine Argumente nicht unbedingt richtiger...
das darf dann dein anwalt für dich mit dem richter klären...
der zweite satz ist aber eindeutig:
"Sobald ein Datenträger einen Kopierschutz enthält, ist das Anfertigen einer Privatkopie nicht mehr erlaubt."
Ich stimme dir schon zu, die ganzen Trailer vorneweg nerven. Bei den MASH-Dvds mußte ich nur schnell genug sein. Disc rein und sofort zigtausendmal auf "Menü" drücken, dann kam ich auch gleich ins Menü, ohne mir den ganzen Mist vorher ansehen zu müssen.
Ich hab mir schon immer gedacht: "Diese ganzen 'Raubkopierer sind böse!'-Dinger vorneweg sind doch eher kontraproduktiv...". Der ehrliche Kunde wird genervt, der "pöhse Raubmordkopiererkinderschänder" schneidet den Mist einfach raus.
ABER: Wie lange dauert es denn den Film zu rippen? In der Zeit sind die Trailer doch schon zehnmal durchgelaufen??
Ach, wie einfach waren doch die Zeiten, als man noch VHS geguckt hat. Einfach vorspulen und der Kram war vorbei...
> Es besteht ein Unterschied zwischen "Kopierschutz" und "wirksamer Kopierschutz". Wenn DElNE MUDDA die BluRay einfach so rippen kann (also Laufwerk auf, Disc rein, Programm gestartet und gerippt), ist der Kopierschutz nicht wirksam und die Handlung nicht strafbar.
mag sein. sobald er aber irgendeine zusatzsoftware starten muss um den kopierschutz auszuhebeln, definitv schon.
> Davon ab, von einer Seite Zitieren die "Raupkopierer sind Verbrecher" heißt, macht deine Argumente nicht unbedingt richtiger...
was heißt hier "argumente"? das ist geltendes deutsches recht.
Neko-chan schrieb:
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> öhm jaa.. was ist ein wirksamer Kopierschutz?
> Würde er wirken könnte man doch gar nicht kopieren?
> Es lässt sich also Kopieren demzufolge ist er ja nicht wirksam oder?
Das ist eine Interpretation nach gesundem Menschenverstand. Das hat aber leider nichts mit der rechtlichen Auslegung zu tun.
Da ist die Sache klar: selbst das Kopieren einer CSS verschlüsselten DVD ist die Umgehung eines "technisch wirksamen" Kopierschutzes. Stark vereinfacht ausgedrückt: Ein normales, frisch installiertes Windows kann eine DVD nicht kopieren - also ist der Schutz "technisch wirksam". Alles andere zählt da leider nicht.
Es ist also wirklich so: das kopieren einer BD ist strafbar. Auch wenn es mir nicht gefällt - und ich das genauso ignoriere wie viele andere. Aber wenn ich mal "erwischt" werde, werde ich nicht jammern und so tun als hätte ich nichts gewusst.
Nicht erlaubt != strafbar.
Wikipedia:
Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz ist es seit dem 13. September 2003 verboten, „wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes" zu umgehen (§ 95a Abs. 1 UrhG). Verstöße, die nicht zum eigenen privaten Gebrauch geschehen, können als Straftaten (§ 108b UrhG) oder Ordnungswidrigkeiten (§ 111a UrhG) verfolgbar sein.
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Diejenigen, die grundlegende Freiheiten aufgeben würden, um geringe vorübergehende Sicherheit zu erkaufen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin
Jochen the Ripper schrieb:
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> > Es besteht ein Unterschied zwischen "Kopierschutz" und "wirksamer
> Kopierschutz". Wenn DElNE MUDDA die BluRay einfach so rippen kann (also
> Laufwerk auf, Disc rein, Programm gestartet und gerippt), ist der
> Kopierschutz nicht wirksam und die Handlung nicht strafbar.
>
> mag sein. sobald er aber irgendeine zusatzsoftware starten muss um den
> kopierschutz auszuhebeln, definitv schon.
Richtig. Aber ein Werk ist nicht nur deshalb kopiergeschützt, nur weil auf der Packung "Dieses Werk ist durch technische Maßnahmen kopiergeschützt" steht.
> > Davon ab, von einer Seite Zitieren die "Raupkopierer sind Verbrecher"
> heißt, macht deine Argumente nicht unbedingt richtiger...
>
> was heißt hier "argumente"? das ist geltendes deutsches recht.
Nicht ganz. In §108b UrhG steht: "[...]und dadurch wenigstens leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert, wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Wenn er also rein für den privaten Gebrauch(!) einen wirksamen(!!) Kopierschutz umgeht, macht er sich NICHT strafbar.
Auch den Satz, den du weiter oben zitiert hast: "Sobald ein Datenträger einen Kopierschutz enthält, ist das Anfertigen einer Privatkopie nicht mehr erlaubt." ist so nicht richtig. Hier fehlt wiederum das "wirksam". Der Kopierschutz muß nicht nur auf dem Datenträger sein, sondern er muss auch noch wirksam sein. ;)
AndyMt schrieb:
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> Neko-chan schrieb:
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> > öhm jaa.. was ist ein wirksamer Kopierschutz?
> > Würde er wirken könnte man doch gar nicht kopieren?
> > Es lässt sich also Kopieren demzufolge ist er ja nicht wirksam oder?
> Das ist eine Interpretation nach gesundem Menschenverstand. Das hat aber
> leider nichts mit der rechtlichen Auslegung zu tun.
Doch. "Gesunder Menschenverstand" spielt im Rechtswesen (leider) nur eine untergeordnete Rolle.
> Da ist die Sache klar: selbst das Kopieren einer CSS verschlüsselten DVD
> ist die Umgehung eines "technisch wirksamen" Kopierschutzes. Stark
> vereinfacht ausgedrückt: Ein normales, frisch installiertes Windows kann
> eine DVD nicht kopieren - also ist der Schutz "technisch wirksam". Alles
> andere zählt da leider nicht.
Auch nicht ganz richtig. Ein Brennprogramm darf ich mir schon noch installieren, bevor ich mit dem Brennen anfange. ;)
> Es ist also wirklich so: das kopieren einer BD ist strafbar.
Wieder falsch. Eine Kopie zum privaten Gebrauch anzufertigen ist NICHT strafbar, selbst wenn hierfür ein wirksamer Kopierschutz umgangen wird. Strafbar wird es erst, wenn ich die Kopie bei einer öffentlichen Aufführung verwende, oder die Kopie sonstwo in einem öffentlichen Raum (=Internet, Firmennetzwerk, etc.) zur Verfügung stelle.
> wenn ich mal "erwischt" werde, werde ich nicht jammern und so tun als hätte ich nichts gewusst.
Dann informiere dich doch bitte mal, wie die Rechtslage tatsächlich aussieht.
> Dann informiere dich doch bitte mal, wie die Rechtslage tatsächlich aussieht.
bitte schön:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95a.html
und jetzt troll woanders weiter.
Jochen the Ripper schrieb:
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> > Dann informiere dich doch bitte mal, wie die Rechtslage tatsächlich
> aussieht.
>
> bitte schön:
>
> www.gesetze-im-internet.de
Schön, du hast das UrhG im Internet gefunden. Ist ja schonmal was. Wieso du dann allerdings den von mir weiter unten angesprochenen §108b ignorierst (hier bitte: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108b.html ) in dem steht (ich zitiere nochmal): "wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht,"
Bevor du mit Paragraphen um dich schmeißt solltest du vielleicht mal überprüfen ob es nicht noch weitere Paragraphen gibt, die deinen zitierten berühren könnten.
> und jetzt troll woanders weiter.
Ja genau. Weil ich mich im Gegensatz zu dir im deutschen Rechtswesen zumindest ansatzweise auskenne, bin ich ein Troll. Geh doch bitte wieder zurück in den Kindergarten, da bist du besser aufgehoben.
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