In Berlin besorgt man sich am Gesundbrunnen (Badstr.) vorregistrierte SIM's und gestohlene Handy's. Identifikation - unmöglich!
Die "Scheinerfolge" angeblicher Ermittlungen betreffen nur die Dümmsten der Dümmsten, die auch ohne diese Methoden irgendwann gefasst werden würden ... Also - sinnlos!
MfG
1 mal bearbeitet, zuletzt am 29.11.12 00:57 durch Guido Stepken.
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Man muss keine Hehlerware kaufen. Man kann das Händie normal im Laden kaufen, wo einen keiner kennt. Selbiges tut man mit der SIM-Karte und registriert die allein.
"unmöglich" ist die Identifikation so oder so nicht. Das geht mit etwas Aufwand schon. Z.B. anhand des Bewegungsprofils.
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Man braucht noch nicht einmal das Bewegungsprofil. Allein der Vergleich "Wer telefoniert/Sms't mit wem" ermöglicht zusammen mit der Historie zusammen eine Identifikation. Dazu kommt noch die Möglichkeit der Stimmanalyse, was dann ähnlich wie ein Fingerabdruck Mensch anhand des Stimmprofils identifizierbar macht. Alle drei Charakteristika zusammen ausgewertet, gibt dem Verfassungsschutz eindeutige Einsichten über die Strukturen des org. Verbrechens, Wege der Drogen über Händler ... Inzwischen wissen die das aber auch alle... Kein größerer Drogenhändler besitzt mehr ein Geschäftshandy! ;-)
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Guido Stepken schrieb:
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> In Berlin besorgt man sich am Gesundbrunnen (Badstr.) vorregistrierte SIM's
> und gestohlene Handy's. Identifikation - unmöglich!
und wenn du die Karten-Bedingungen mal gelesen hättest, dann wüsstest du, dass es verboten ist, registrierte SIM-Karten gewerbsmässig zu verkaufen und die Weitergabe ist nur dann erlaubt, wenn man den Nachweis (also Adresse) erbringen kann.
Anderfalls kannst du mit Begünstigung einer Straftat belangt werden.
Dass man etwas kann, heisst noch lange nicht, dass man es machen darf.
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Kein Richter der Welt würde einen Telefon(karten)händler aus der Badstraße in Berlin zum "Mittäter" machen ...
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Hmm,
kommt auf den Geschädigten und die Straftat an...
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Achwas...!
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Guido Stepken schrieb:
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> Kein Richter der Welt würde einen Telefon(karten)händler aus der Badstraße
> in Berlin zum "Mittäter" machen ...
Sagst du. Zumindest kann der Kartenherausgeber regress klagen, weil du die
Sorgfaltspflicht verletzt hast. Aber wer sagt dir, dass die Gesetzgebung nicht dahingehend verschärft wird? Wir leben in Deutschland!
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