... Dann soll er diese doch einfach anzeigen und nicht rumpalavern.
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the_spacewürm schrieb:
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> ... Dann soll er diese doch einfach anzeigen und nicht rumpalavern.
Und wen will man bei "Anonymous" anzeigen? Jeden, der nicht mit Klarnamen im Internet unterwegs ist? ^^
Die Veröffentlichung dieser Daten ist doch ein totaler Witz. Jeder Adresse findet man entweder über den Whois-Eintrag der privaten Homepage des Künstlers oder sie stehen für jeden auffindbar im Telefonbuch. Also völlig offenen Daten. Welchen Tatvorwurf solls da geben? Die Zusammenfassung öffentlicher Daten, um in der Diskussion die Unterschreiber persönlich kontaktieren zu können, kann ja wohl kaum eine Straftat sein.
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Bei der bewertung der Strafbarkeit geht es auch um die Intention mit der die Einsteller die Daten veröffentlichen. Die Intention wird wohl wie vorgeworfen gewesen sein, dass die "Urheber" mundtot gemacht werden und über diese Daten angreifbar werden und angegriffen werden sollen. Dass die Daten öffentlich eh schon verfügbar waren spielt zunächst eine untergeordnete Rolle.
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Ich habe ein Telefonbuch. Ist meine Intention (oder die, des Verlages) nun jeden darin verzeichneten Mundtot zu machen, und damit zu drohen, dort auch anzurufen?
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Diese Daten stehen nicht im Telefonbuch!
Und ob die Promis ihre Seite wirklich noch persönlich pflegen und deshalb ihre Adresse dem Registrar mitteilen wage ich zu bezweifeln.
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http://www.heise.de/open/meldung/Linux-auf-dem-Desktop-Europa-fuehrt-1243708.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Immer-mehr-Linux-auf-dem-Desktop-1404775.html
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Sammie schrieb:
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> the_spacewürm schrieb:
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> > ... Dann soll er diese doch einfach anzeigen und nicht rumpalavern.
>
> Und wen will man bei "Anonymous" anzeigen? Jeden, der nicht mit Klarnamen
> im Internet unterwegs ist? ^^
Schon mal was von "Anzeige gegen Unbekannt" gehört?
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