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Pruefnummer gilt als Unterschrift!

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  1. Pruefnummer gilt als Unterschrift!

    Autor No Patents 18.11.09 - 17:06

    Das heisst der Kunde ist absolut am A.... da die
    Gerichte die Pruefnummer als Unterschreift werten
    und somit der Kunde einen Missbrauch beweisen muss
    oder fuer die Zahlungen voll haftet.

  2. Die Bundesprüfstelle für Kartenzahlungen informiert: achten sie auf dieses Prüfsiegel.

    Autor KeyloggingDeviceAndCardCopier 18.11.09 - 18:10

    Wobei die Geheimzahlen wie auch die Karte elektronisch am selben Ort vorliegen. (Bevor sie über die Datenleitung gehen, nämlich am Kartenleser mit PIN-Eingabefeld). Das selbe gilt für jedes Nicht mit Original-Unterschrift versehene "Dokument" (Vertrag per Fax etc.).

  3. Re: Die Bundesprüfstelle für Kartenzahlungen informiert: achten sie auf dieses Prüfsiegel.

    Autor Abseus 18.11.09 - 18:15

    KeyloggingDeviceAndCardCopier schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Wobei die Geheimzahlen wie auch die Karte elektronisch am selben Ort
    > vorliegen. (Bevor sie über die Datenleitung gehen, nämlich am Kartenleser
    > mit PIN-Eingabefeld). Das selbe gilt für jedes Nicht mit
    > Original-Unterschrift versehene "Dokument" (Vertrag per Fax etc.).


    erstens bei bezahlung mit visa würde ich schon gern mal sehen wann man da in der vergangenheit mal ne pin eingeben musste. vergangenheit daher weil ja zumindest die dkb neue karten mit pinnutzung ausgibt.

    und zweitens würde mich mal interessieren seit wann ne visa karte elektronisch bei zahlung im i-net vorliegen muss. mich hat noch nie nen onlineshop aufgefordert meine karte in den rechner zu stecken...wie auch... hast warscheinlich selbst noch nie ne creditcard benutzt...

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