Jeder, der sich dort registriert, ist verpflichtet, jederzeit sein Email-Konto zu überprüfen. Wenn er dann keinen PC hat, weil verarmt, defekt, keinen Strom etc. ist das seine Kanne Bier - aus Sicht der Behörden wurde zugestellt.
Nicht nutzen!
Wird es denn eine Möglichkeit geben, den Dienst nicht zu nutzen? Was ist, wenn das FA sagt "Der Antrag kommt dann per DeMail" und ich widerspreche? Hat sich's dann oder schicken die es wieder per Post?
Bitte vor der Fragestellung einmal mit dem Thema beschäftigen:
* Basisfakt: De-Mail ist FREIWILLIG!
* Fakt 1: De-Mail muss persönlich beantragt werden (Authentifizierung des Postfachinhabers) und ist ein freiwilliger Akt.
* Fakt 2: Die E-Mail Adresse kann wie bisher ein beliebiger Name sein (Pseudonym) bzw. im Falle von vielen gleichlautenden Namen (Hans Meier) wird eine Zahl angefügt - vom Provider vergeben.
* Fakt 3: Es gibt keine zentrale Stelle, in der die De-Mail Adressen gespeichert werden. Die Provider spezifischen Adressbücher sind optional, Einträge müssen vom Benutzer aktiv gewünscht werden.
*** Ergebnis: Woher soll ein Amt, eine Firma also die De-Mail Adresse kennen, wenn der User denn eine hat? Wie soll also eine solche Zustellung aussehen, wenn nicht bekannt ist, an wen wie elektronisch?
*** Fazit: Standardvorgehen Postsendung, wie gehabt.
Jeder der einen Briefkasten hat, sollte da öfter mal reinschauen.
Falls nicht und dadurch gibt es ein Fristversäumnis, fragt KEIN Richter danach. Die Post gilt beim Einwurf in den Briefkasten als zugestellt - gängige Rechtssprechung, Ausnahmen sind bei Abwesenheit (Urlaub, langer Außeneinsatz, etc.) MIT eintsprechenden Belegen möglich.
Fallen da Parallelen zum De-Mail Postfach auf?
Nein, auch gut De-Mail ist freiwillig. Ein Postkasten sicherlich auch ABER dem Gerichtsvollzieher wird es mit den Deinen Melderegisterdaten schon gelingen Dir einen Brief zuzustellen.
Da guckst Du dann schön in die Röhre, wenn Du nicht vorher in den Briefkasten schaust...
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