Zum einen kann man doch nicht "einfach so" und ohne Grund Leute entlassen. Da im Artikel von Rekordgewinnen die Rede ist kann man betriebsbedingte Kündigungen denke ich schon mal ausschließen. Oder sind das alles Freiberufler?
Zum anderen Frage ich mich wie die Zeitungen eigentlich weiter produziert werden können wenn plötzlich 50 Redakteure fehlen die ja das Kerngeschäft eines Verlags ausüben. Die wollen da ja nicht irgendwelche Angestellte aus der Verwaltung vor die Türe setzen. Oder haben die dort bei Springer einen rechten Wasserkopf?
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Befristete Verträge die einfach nicht verlängert werden
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Expertensystem schrieb:
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> Zum einen kann man doch nicht "einfach so" und ohne Grund Leute entlassen.
> Da im Artikel von Rekordgewinnen die Rede ist kann man betriebsbedingte
> Kündigungen denke ich schon mal ausschließen.
Aber selbstverständlich kann der Arbeitgeber hier betriebsbedingt kündigen.
Es handelt sich um einen Betriebsübergang (§ 613a BGB) auf eine Tochtergesellschaft. Dabei hat jeder Beschäftigte ein Widerspruchsrecht (Abs. 6), welches hier offenbar von mehreren Mitarbeitern ausgeübt wurde. Damit gilt folgendes: Falls der Arbeitgeber im ursprünglichen Unternehmen keine vergleichbare Weiterbeschäftigungsmöglichkeit hat, kann er betriebsbedingt kündigen. Lediglich wenn freie vergleichbare Arbeitsplätze existieren, ist er verpflichtet, den widersprechenden Beschäftigten diese anzubieten.
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Expertensystem schrieb:
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> Zum einen kann man doch nicht "einfach so" und ohne Grund Leute entlassen.
> Da im Artikel von Rekordgewinnen die Rede ist kann man betriebsbedingte
> Kündigungen denke ich schon mal ausschließen.
Betriebsbedingte Kündigungen sind ein Kaugummibegriff sondersgleichen.
Im Bekanntenkreis hat ein Möbelhaus das ganze Haus umgebaut und die
Abteilungen "Bad" und "Arbeitszimmer" geschlossen. Die Verticker-Spezialisten
für diese Bereiche haben alle Aufhebungsverträge gekriegt und viele haben
die Extraabfindungen akzeptiert.
Dann wurden sechs Wochen später neue Abteilungen gegründet
"XYZ Bad-Welten GmbH" und "XYZ Modern Office GmbH". Die neuen
Angestellten bekamen 20% weniger.
Deswegen sind auch sehr viele stark Produktionsabhängige Firmen in
einer Kommandit Struktur mit massiv vielen Töchtern aufgebaut:
Trara Logistik GmbH
Trara EDV Management GmbH
Trara EDV Consulting GmbH
Trara Produktionsstätten GmbH
etc.
Will man Leute loswerden, wird für sechs Monate die EDV oder die Logistik
"outgesourct" (gerne auch bei einer befreundet Firma die so ein konstruiert
billiges Angebot macht das kein Betriebsrat sich das schönrechnen kann).
Wenn die Leute alles weg sind, wird Trara EDV Specialists GmbH gegründet
und das Fake-Outsourcing zurückgenommen.
In meiner Sichtweise wäre es besser, diesen Fake Arbeitsplatz-Schutz ganz loszuwerden. Er verhindert Kündigungen nur noch in ganz spezifischen Fällen,
ist aber extrem asymmetrisch und die Eintrittshürden sind zu hoch.
In den USA kann ich einfach die Firma verlassen wenn es mir nicht passt.
Hier kann der Arbeitgeber auf bis zu 6 Monate Kündigungsfrist verweisen,
mich aber in 6-12 Wochen loswerden wenn er die SubSub-Gmbh auflöst.
Auch sind diese Ketten/Kommanditfirmen-Strukturen (und deren Aufwand)
nur für diesen Unsinn notwendig. Das kann man sich dann alles sparen.
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Trockenobst schrieb:
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> Hier kann der Arbeitgeber auf bis zu 6 Monate Kündigungsfrist verweisen,
> mich aber in 6-12 Wochen loswerden wenn er die SubSub-Gmbh auflöst.
Bei deinen anderen Thesen kann man ja durchaus mitgehen - das hier aber ist falsch. Die Kündigungsfrist von Arbeitnehmerseite aus ist keinesfalls länger als die des Arbeitgebers. Die Asymmetrie ist nur andersherum erlaubt, dass der Arbeitgeber also eine längere Frist zu beachten hat. Auch bei Betriebsaufgabe oder Betriebsübergängen gelten diese Kündigungsfristen.
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Expertensystem schrieb:
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> Zum anderen Frage ich mich wie die Zeitungen eigentlich weiter produziert
> werden können wenn plötzlich 50 Redakteure fehlen die ja das Kerngeschäft
> eines Verlags ausüben.
Man wird's sehen, wenn die ersten Ausgaben der drei betroffenen Zeitschriften erscheinen, die rein in der GmbH produziert wurden. Deren Produktion scheint nicht einfach zu sein - weswegen der Verlag laut kress weiterhin versucht, AG-Redakteure mit vierstelligen Gehaltserhöhungen zum Wechsel in die GmbH zu überreden: http://kress.de/tagesdienst/detail/beitrag/116609-bei-der-computer-bild-gruppe-gaert-es-weiter-springer-droht-angeblich-mit-massenentlassungen.html
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pjebsen schrieb:
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> Deren Produktion scheint nicht einfach zu sein - weswegen der Verlag laut kress
> weiterhin versucht, AG-Redakteure mit vierstelligen Gehaltserhöhungen zum
> Wechsel in die GmbH zu überreden:
Ja, allerdings sind derartige Versprechen wenig wert. Für ein Jahr gelten bei einem Betriebsübergang ohnehin die alten Arbeitsverträge fort (§ 613a BGB) - was also momentan einer Bezahlung nach Tarif entsprechen dürfte. So lange ist der neue Arbeitgeber gebunden (falls für seinen Betrieb kein abweichender Tarifvertrag gilt).
Danach kommt aber die fehlende Tarifbindung zum Tragen. Ab dann können sich die Gehälter per Änderungskündigung im freien Fall bewegen (indem die Tochtergesellschaft für ihre Produktion von der Muttergesellschaft entsprechend weniger Geld erhält, so dass eine finanzielle Schieflage entstehen würde, wenn die Personalkosten nicht abgesenkt werden). Was also den Beschäftigten heute versprochen wird, können sie in einem Jahr in die Tonne treten.
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Mingfu schrieb:
> Ja, allerdings sind derartige Versprechen wenig wert.
Das sind ja keine bloßen Versprechen, sondern verbindliche Verträge, die mit beiden beteiligten Firmen abgeschlossen werden (sollten).
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pjebsen schrieb:
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> Das sind ja keine bloßen Versprechen, sondern verbindliche Verträge, die
> mit beiden beteiligten Firmen abgeschlossen werden (sollten).
Das hilft dir aber nichts. Denn der Trick funktioniert wie folgt: Die neue Tochtergesellschaft bekommt vom Mutterkonzern den Auftrag, die Inhalte für die Hefte, Websites, ... zu einem zunächst angemessenen Preis zu produzieren. Bezahlung der Mitarbeiter entsprechend Tarif läuft erstmal weiter (falls keine anderweitige Betriebsvereinbarung abgeschlossen wird, ggf. werden auch Gehaltserhöhungen gewährt) - kein Problem, ist im BGB weitgehend festgelegt.
Nach einem Jahr läuft allerdings die bisher bestehende Tarifbindung spätestens aus - der neue Arbeitgeber muss sie nicht weiter verlängern. Und jetzt kommt der Trick mit der Tochtergesellschaft ins Spiel: Die Muttergesellschaft kann jetzt die Vergütung für die Leistungen der Tochtergesellschaft deutlich absenken, indem sie sagt, dass inzwischen "marktüblich" deutlich weniger für derartige Leistungen gezahlt wird.
Und damit hat die Tochtergesellschaft nun den Hebel, sämtlichen Mitarbeitern eine Absenkung der Löhne auf freiwilliger Basis abzunehmen - oder aber, wenn das nicht fruchtet, eine Änderungskündigung zuzuschicken, welche die niedrigeren Löhne enthält. Es spielt keine Rolle, was da vorher ausgehandelt wurde - wenn die Tochtergesellschaft sagen kann, dass sie ansonsten in betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten kommt, dann können die Mitarbeiter die Änderungskündigung mit der Lohnabsenkung akzeptieren oder das Unternehmen verlassen.
Dass dort im Moment Mitarbeiter offenbar mit Gehaltserhöhungen gelockt werden, hat ja nicht den Grund, dass der Arbeitgeber noch mehr zahlen will (ganz im Gegenteil), sondern dass er weiß, dass es sich um einen vorübergehenden Mehraufwand handelt, welcher sich in den Folgejahren auf Grund der gewählten Firmenstruktur leicht korrigieren lässt.
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Ist das nicht vorsätzliches ausnutzen von Gesetzeslücken? ^^
Wären wir mal in nem MMO, da würdest du für sowas gebannt werden, aber nein, wir sind im RL, wo man einfach sagt:
Kluge Köpfe!
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Mingfu schrieb:
> Dass dort im Moment Mitarbeiter offenbar mit Gehaltserhöhungen gelockt
> werden, hat ja nicht den Grund, dass der Arbeitgeber noch mehr zahlen will
> (ganz im Gegenteil), sondern dass er weiß, dass es sich um einen
> vorübergehenden Mehraufwand handelt, welcher sich in den Folgejahren auf
> Grund der gewählten Firmenstruktur leicht korrigieren lässt.
Du scheinst dich im Thema recht gut auszukennen. Solltest du Kontakte zur COMPUTER-BILD-Gruppe haben, schau dir mal den vom Hamburger Betriebsrat der Axel Springer AG per Betriebsvereinbarung ausgehandelten Sozialplan an (die Mediendienste haben darüber berichtet). Die KollegInnen, die zur GmbH übergewechselt sind/überwechseln, haben auch über den 31. Mai 2013 hinaus einige Sicherheit.
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Mingfu schrieb:
> Es handelt sich um einen Betriebsübergang (§ 613a BGB) auf eine
> Tochtergesellschaft.
Nach meinem Verständnis müssen die neuen Verträge mindestens vergleichbar oder besser sein. sind sie es nicht, kann der Beschäftigte in die neue Gesellschaft übergehen und dabei seinen bisherigen Vertrag mitnehmen. Wieweit das Gemeinschaftsverträge wie Tarifverträge berührt, weiß ich nicht -vermutlich werden diese nicht einfach übertragbar sein. Aber das wäre doch mal eine prima Gelegenheit, Tarifvertragsverhandlungen aufzunehmen.
Ach ja: ein guter Organisationsgrad ist dem nicht eben abträglich. Gewerkschaften sind eben doch immer noch nicht (oder nicht mehr?) so überflüssig, wie manch Einer glauben machen möchte.
Gruß
Tiberius
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Expertensystem schrieb:
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> Zum einen kann man doch nicht "einfach so" und ohne Grund Leute entlassen.
> Da im Artikel von Rekordgewinnen die Rede ist kann man betriebsbedingte
> Kündigungen denke ich schon mal ausschließen. Oder sind das alles
> Freiberufler?
Das geht weil ständig Gesetze "zum Wohle der Wirtschaft" beschlossen werden. Selbst Schuld wenn man die FDP wählt. Die Lufthansa macht übrigens gerade etwas ähnliches in viel größerem Umfang. Das Personal der Lufthansa Tochter Austrian Airlines, immerhin mehrere tausend Personen, wird zu einem Subunternehmen mit geringerem Gehalt abgeschoben. Die Arbeit bleibt die gleiche, aber das Gehalt verringert sich dadurch.
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Tiberius Kirk schrieb:
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> Ach ja: ein guter Organisationsgrad ist dem nicht eben abträglich.
> Gewerkschaften sind eben doch immer noch nicht (oder nicht mehr?) so
> überflüssig, wie manch Einer glauben machen möchte.
Das kann ich aus eigener Erfahrung unterstreichen.
--
http://www.COBI-Info.de
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