schließlich regt sich ja auch kaum noch jemand darüber auf, dass volumentarife mit drosselung "flatrate" genannt werden dürfen...
wenn diese geschichte nicht vertraglich geregelt ist, dürfte es mindestens vertragsbruch sein. möglicherweise allerdings auch eine straftat.
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fratze123 schrieb:
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> schließlich regt sich ja auch kaum noch jemand darüber auf, dass
> volumentarife mit drosselung "flatrate" genannt werden dürfen...
>
Das it ja noch viel schlimmer.
In wirklichkeit ist es eine Flatrate mit Drosselung nach Volumen.
Das ist etwas anderes.
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Genau so sieht's aus.
Am besten (Achtung, Ironie. Congstar ist Schmarrn.) ist da eigentlich congstar. In den AGBs zu den "Flatrates" steht unten in einer Fußnote dass Peer-2-Peer, BlackBerry-Messaging und Instant-Messaging verboten wäre. Im offiziellen Support-Forum wurde hingegen mehrfach behauptet dass IM erlaubt sei. Und dann wurde von einigen Support-Leuten IM mit Peer-2-Peer gleich gestellt. Genau so sollte man mit seinen Kunden umgehen!
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Im Artikel steht, dass auch Festnetzbetreiber die Pakete scannen und die Dienste einschränken.
Das ist also nicht auf das mobile Internet beschränkt
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Schiwi schrieb:
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> Im Artikel steht, dass auch Festnetzbetreiber die Pakete scannen und die
> Dienste einschränken.
> Das ist also nicht auf das mobile Internet beschränkt
Danke. Ich dachte schon ich bin der einzige der das verstanden hat. Überall reden alle nur von Mobilfunk als wenn beim Wort Festnetz das Gehirn abschaltet und das gelesen wieder löscht...
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