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Ih erinnere an meine VebraucherVertragsForderungen

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  1. Ih erinnere an meine VebraucherVertragsForderungen

    Autor Siga9876 14.10.09 - 11:03

    Ich erinnere nur mal dran (einiges habe ich vergessen aber ist hier eh ziemlich egal) was ich z.b. gestern wiederholt hatte (O2):
    - Nur maximal 12 Monate und nur bei Subventionen(eigentlich ja Kredite) also Handy oder Router oder PS2/PS3/Wii/...
    - Ansonsten monatlich kündbar. Evtl 1 Monate Luft also "nächster Monat ist der letzte". Dafür zentralen Kündigungs-Web-Server vom Verbraucherschutz. (ich hab sogar eine(zwei) elegantistische Finanzierungsideen. Verbraucherschützer also bitte melden. Das meine T-Com und Premiere Kündigungen iirc 2-3 Monate dauerten allein bis sie bestätigt wurden suckt.)
    - Am Ende müssen die Subventionen abgezogen werden. Also 120-Euro_Handy = 12*10 Euro und 10 Euro Monatspreis => Nach 12 Monaten ist das Handy abbezahlt und der Preis sind 0 Euro pro Monat.
    - Vorzeitige Kündigung erlaubt wenn man die Subvention abbezahlt. Am besten auf einen Schlag. Dumping ist natürlich verboten. Also kann TCom keine Fiktiven hohen Preise für ein Handy verlangen nur weil man den Vertrag kündigt.
    - Recht auf besten Vertrag. Gilt auch für Web-Hoster. Wenn also neue Verträge mehr Freiminuten oder mehr freie SMS oder mehr GigaByte Transfer (ok, inzwischen ist eh pseudo-unlimited aber da regt sich keiner über Taping auf) oder halt mehr Email-Adressen oder mehr mysql-Datenbanken usw. enthalten und ca. gleich teuer sind, darf man wechseln ohne Verlängerung des aktuellen Vertrages. Man muss aber dann die neuen Konditionen (3 monate im Voraus zahlen, Rechnung nur per Email usw.) akzeptieren die beim Verbraucherschutz hinterlegt werden, damit man einfach vergleichen kann.
    ...

  2. Schon mal an ....

    Autor Doc Hollywood 14.10.09 - 11:25

    ... Anti-Depressiva gedacht?

    Wie sollen denn bitte die Unternehmen weiterhin fett Kohle scheffeln, wenn die nicht einfach alte/dumme/faule/uninformierte/desintressierte/überreiche Leute ausnehmen können ...

  3. Re: Ih erinnere an meine VebraucherVertragsForderungen

    Autor Wähler 14.10.09 - 13:50

    In dem Fall bitte auch die Bürgerrechte abschaffen.
    Denn wer seine Freihieit der Vertragsfreiheit aufgibt, nur weil er die daraus entstehende Verantwortung nicht tragen will, sollte auch nicht wählen dürfen.

  4. Bürger-Rechts-Abschaffer Re: Ich erinnere an meine VebraucherVertragsForderungen

    Autor Siga9876 14.10.09 - 14:27

    Die Freiheit aller Bürger auf vergleichbare Verträge ist mehr wert als die Freiheit von weniger Firmen, die ganze Bevölkerung abzuzocken.

    Vertragsfreiheit ist faktisch nur ein Recht auf Abzock-Freiheit.

    Wenn alle Firmen jedes Jahr die neuen Verträge 4 Monate länger machen als bisher, findest Du das sicher gut und verteidigst das auch noch.
    Ich nicht.

    In einer Marktwirtschaft sind aktuelle Preise zu zahlen. Daher sind Verträge länger als 12 Monate fragwürdig. Siehe Solarzellenfirma die falsche Verträge mit aktuell viel zu hohen Abnahmepreisen gemacht hat. Dank Juristen die wohl nichts taugen.

    Aber Arbeitslose dank vertrags-knebel-freiheit-dank-tausend-jähriger-verträge findest Du wohl sicher gut.

    Gekaufte Postings fallen sehr schnell auf.

    Leider lesen hier keine echten Verbraucherschützer mit.

  5. Re: Bürger-Rechts-Abschaffer Re: Ich erinnere an meine VebraucherVertragsForderungen

    Autor hmjam 14.10.09 - 22:38

    Ich stimme Dir voll und ganz zu - im doppelten Sinne: ich bin nämlich auch kein Verbraucherschützer ;-)

    Aber zu dem, was Du geäußert hast, geb ich meine vollste Zustimmung! Nur wird das so schnell leider nicht passieren - das wäre fast ein schritt in richtung Kommunismus - Verbraucher (also das Volk!) vor langzähnigen Geldsaugern zu schützen. Ich denke, das ist in der Form leider leider ein Wunschtraum... :-(

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