Lest Euch mal Punkt 20. auf http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenlexikon/ durch. Dort steht:
"Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte in diesem Bereich auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und angemeldet sind."
D.h. wenn man keine herkömmlichen Rundfunkgeräte hat, und z.B. auf dem Grundstück, auf dem man wohnt, noch andere GEZ-Blecher wohnen, muss man selbst nicht mehr für ein "neuartiges Rundfunkgerät" zahlen. So lese *ich* das jedenfalls :)
Wurde schon mal diskutiert und du hast schon Recht :) Gibts da schon Gerichtsurteile?
GEZ-Schlupflochsucher schrieb:
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> Lest Euch mal Punkt 20. auf www.gez.de durch. Dort steht:
>
> "Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte
> keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche
> Radios und Fernsehgeräte in diesem Bereich auf ein und demselben Grundstück
> oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und
> angemeldet sind."
>
> D.h. wenn man keine herkömmlichen Rundfunkgeräte hat, und z.B. auf dem
> Grundstück, auf dem man wohnt, noch andere GEZ-Blecher wohnen, muss man
> selbst nicht mehr für ein "neuartiges Rundfunkgerät" zahlen. So lese *ich*
> das jedenfalls :)
toorop schrieb:
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> Wurde schon mal diskutiert und du hast schon Recht :) Gibts da schon
> Gerichtsurteile?
Gerichtsurteile dazu kenne ich nicht... Allerdings lässt mich die GEZ schon seit zwei Jahren in Ruhe (und ich zahle natürlich auch nicht, habe aber immerhin auch weder Radio noch Fernseher), das wird sicherlich auch einen Grund haben, denn freiwillig geben die ja normalerweise nicht auf.
Der Eintrag ist zwar schon eine Weile her, jedoch verstehe ich nicht, warum hier nur Legasteniker zu Wort kommen.
Richtig lesen waere das Erste, was man dem Ersteller dieses Threads beibringen sollte.
Es heisst doch ganz klar "Im nicht ausschließlich privaten Bereich", hat also mit dem Privathaushalt rein ueberhaupt nichts zu tun. Oder heisst das Schlupfloch nun Gewerbe anmelden damit PC's und diverse Handys befreit sind?
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