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Willenserklärung durch Versand?

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  1. Willenserklärung durch Versand?

    Autor yhua 03.08.10 - 20:43

    Wie kann ein Händler seinen Willen durch Versand erklären? Diese Rechtsverdrehung ist ja wohl nicht mehr zu übertreffen. Durch eine Handlung, von der der Käufer keine Kenntnis hat, soll ein Wille erklärt werden? So zeigt sich auch hier wieder, dass man vor dem Studium der Juristerei logisches Denken und Sachverstand schon an den Nagel hängen muss.

    Die Analogie zum Supermarkt stimmt auch nicht. Natürlich macht der Markt durch Ausstellung und Auszeichnung der Ware ein Angebot. Er bietet an, die Ware mit den auf der Verpackung und auf Schildern zugesicherten Eigenschaften zum angegebenen Preis zu verkaufen. Wäre das anders, dann wäre Betrügern freie Hand gelassen. Preise wären dann nur Ornamentik ohne Bezug zu den rumstehenden Artikeln.
    Es ist also keineswegs so, dass erst an der Kasse ein Angebot des Händlers erfolgt. Das geht auch deshalb nicht, weil der Kunde an der Kasse gar nicht über dieses "Angebot" informiert wird. Artikel werden lediglich kassiert (!), d.h. ihr vorher feststehender Preis wird zwecks Abrechnung erfasst. Es ist ja nicht so, dass der Kassierer der Kundin ein Angebot unterbreitet: "Ich würde Ihnen anbieten, die Tafel Schokolade für 75 Cent zu kaufen. Was meinen Sie dazu? Überlegen Sie es sich in Ruhe." Nee, nee, so läuft das nicht. An der Kasse wird nur noch ein Vertrag geschlossen und erfüllt, dessen Bedingungen vorher schon feststehen.

    Außerdem verheddert sich dieser Profirechtsverdreher dann noch in seiner eigenen Analogie. Denn in Online-Shops gibt es ja auch einen Warenkorb und eine Kasse. Man könnte meinen, auch in Online-Shops wird an der Kasse der Vertrag über den Versand der Ware und die Übertragung des Gelds geschlossen. Nicht so der Richter. Angaben über Versandfristen, Preise, Zahlungsfristen, gekaufte Waren sind alles Hirngespinste des rechtlosen Käufers und seine Überweisung ist bis zum Versand der Ware bloß eine zufällige Schenkung an den Händler. Wenn sich das Betrugsschema, das der Richter mit seinem Urteil vorgezeichnet hat, durchsetzt, können sich Online-Einkäufer auf harte Zeiten gefasst machen. Hoffentlich wird dieser peinliche Rechtsirrtum von der nächsthöheren Instanz kassiert.

  2. Re: Willenserklärung durch Versand?

    Autor Samira12 03.08.10 - 21:53

    Guter Text. Genau meine Gedanken. :-)

  3. Eigentlich sogar erst durch Eingang der Ware beim Kunden

    Autor Ultrasonic 03.08.10 - 22:45

    Ist aber doch so?

    Natürlich ist die Preisauszeichnung im Supermarkt nicht willkürlich. Schließlich hat der Betreiber ja ein Interesse daran, dass alles reibungslos verläuft. Der Kunde soll anhand des angegebenen Preises entscheiden, ob ihm das Wert ist. Die Schlangen an der Kasse sind eh schon lang genug.

    Aber trotzdem muss die Preisauszeichnung nicht unbedingt das letzte Wort sein. Ich wollte mal eine DVD kaufen, wo 1.700,00€ dran stand. Ich hab trotzdem nur 9,99€ bezahlt. Genauso kann dem Kassierer auch auffallen, dass der Preis für die Ware eigentlich zu niedrig ist. Dann kann dir den Kauf zu dem Preis verweigern.

    Wenn man bei der Preisauszeichnung eine böswillige Absicht feststellen kann, kann man natürlich klagen. Aber man kann den Verkäufer nicht zu einem Kaufvertrag zwingen, dem er nicht zustimmt.

    Wenn man in einem Onlineshop einkauft, sitzt an der virtuellen Kasse kein Kassierer. Die Eingangsbestätigung wird automatisch verschickt. Erst wenn ein Mitarbeiter sich die Bestellung angesehen hat und es dem Kunden bestätigt, kommt der Kaufvertrag zustande. Aber leider wird der Kunde darüber fast nie informiert. Erst wenn das Paket bei ihm ankommt, kann er sich da sicher sein.

  4. Re: Willenserklärung durch Versand?

    Autor Konstantin 04.08.10 - 08:51

    yhua schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Die Analogie zum Supermarkt stimmt auch nicht. Natürlich macht der Markt
    > durch Ausstellung und Auszeichnung der Ware ein Angebot. Er bietet an, die
    > Ware mit den auf der Verpackung und auf Schildern zugesicherten
    > Eigenschaften zum angegebenen Preis zu verkaufen.

    Da hast du keine Ahnung, wie das rechtlich in Deutschland läuft. Der Preis ist nicht zugesichert. Er macht es dir nur einfacher, ein Angebot zu machen. An der Kasse machst du durch konkludentes Handeln eine stillschweigende Willenserklärung: das Angebot. Und zwar zu dem Preis, der an der Ware steht. Es steht dir aber jederzeit frei, ein anderes Angebot zu machen. (Kommt ja durchaus vor, dass man über den Preis verhandelt. Nicht unbedingt im Supermarkt bei einem Pfund Butter, aber evtl. in Elektro-Fachgeschäften etc.)

    Dieses Angebot muss aber nicht angenommen werden. Im Supermarkt wird dieses Angebot in der Regel auch nicht angenommen, wenn es nicht dem ausgeschilderten Preis entspricht. Außer du hast gute Gründe.


    > Wäre das anders, dann
    > wäre Betrügern freie Hand gelassen. Preise wären dann nur Ornamentik ohne
    > Bezug zu den rumstehenden Artikeln.

    Was das mit Betrügereien zu tun hat, ist mir nicht klar.


    > Es ist also keineswegs so, dass erst an der Kasse ein Angebot des Händlers
    > erfolgt. Das geht auch deshalb nicht, weil der Kunde an der Kasse gar nicht
    > über dieses "Angebot" informiert wird.

    Nicht der Händler macht das Angebot, sondern der Kunde.


    > Artikel werden lediglich kassiert
    > (!), d.h. ihr vorher feststehender Preis wird zwecks Abrechnung erfasst. Es
    > ist ja nicht so, dass der Kassierer der Kundin ein Angebot unterbreitet:
    > "Ich würde Ihnen anbieten, die Tafel Schokolade für 75 Cent zu kaufen. Was
    > meinen Sie dazu? Überlegen Sie es sich in Ruhe." Nee, nee, so läuft das
    > nicht.

    Doch, im Prinzip läuft das so. Bis auf den Unterschied, dass nicht der Kassierer das Angebot macht, sonder der Kunde. Das kann der aber auch, ohne das zu Verbalisieren. -> Konkludentes Handeln, stillschweigende Willenserklärung

    Konstantin

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