Ok. Gegen den gesunden Menschenverstand (sofern es das gibt ;-) ) ist das Angebot im Internetshop kein Angebot sondern eine Darbietung und die Bestellbestätigung keine Annahme des Käufer-Angebots. Juristisch soweit klar. Aber wäre dann die Zusendung des Akkus nicht einfach die Zusendung einer nicht bestellten Ware? Da der potentielle Käufer die Maschine und nicht den Akku bestellt hat, wäre das doch genauso wie wenn eines schönen Tages einfach ein Paket mit meiner Anschrift eintrifft mit irgendwelchen Waren, die ich nie bestellt habe. Soweit ich weiß, könnte ich die doch theoretisch behalten, ohne überhaupt was zahlen zu müssen. Oder? Also könnte der Käufer doch zumidest die Akkus für lau behalten. Aber das kann doch auch irgendwie nicht hinhauen. Oder wie?
Und wie sieht es eigentlich mit den Versandkosten aus?
Etwas verfremdet sieht das dann so aus:
Ein fliegender Händler zieht durch die Straßen und ruft: "Herrenjacke! Ein Euro!"
Ich gehe zu ihm hin und bestelle. "Eine Herrenjacke für 1 Euro".
Der Händler schaut mich verwundert an und sagt: "OK, ich hab gehört, was Sie wollen..."
Dann nimmt er meinen Euro und gibt mir einen Jackenknopf.
verfremdet schrieb:
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> Etwas verfremdet sieht das dann so aus:
>
> Ein fliegender Händler zieht durch die Straßen und ruft: "Herrenjacke! Ein
> Euro!"
>
> Ich gehe zu ihm hin und bestelle. "Eine Herrenjacke für 1 Euro".
>
> Der Händler schaut mich verwundert an und sagt: "OK, ich hab gehört, was
> Sie wollen..."
>
> Dann nimmt er meinen Euro und gibt mir einen Jackenknopf.
Hier muss man fein differenzieren: "Herrenjacke! Ein Euro!" ist ein Angebot. "HerrenjackeN! Ein Euro" wäre dann wohl eine Präsentation mit den geschilderten Folgen ;-)
Das sind eben die Feinheiten, auf die es ankommt. Werbung genießt gewisse Freiräume, ...da kann ein stinck normales Auto sich auch schon mal in einen Roboter verwandeln und über Berge klettern.
Ich stelle mir gerade eine seriöse Werbung vor:
Das berühmte Fotomodell "Erna Schulze" steht halbnackt hinter einem Bügelbrett und bügelt ein Herrenhemd. Im Text wird ein Bügeleisen für 50 Euro angeboten, mit dem Zusatz, dass Frau Schulze, das Bügelbrett und das Herrenhemd nicht zum Lieferumfang gehören. Das wäre doch mal ein Fortschritt...
Grischka schrieb:
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> Hier muss man fein differenzieren: "Herrenjacke! Ein Euro!" ist ein
> Angebot. "HerrenjackeN! Ein Euro" wäre dann wohl eine Präsentation mit den
> geschilderten Folgen ;-)
Achso, dann hab ich endlich verstanden.. Der Verkäufer bietet HerrenjackeN für 1 Euro an, aber DIE Herrenjacke, die sich der Käufer da ausgesucht hat, ist was ganz besonderes und kostet 2 Euro.
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