>Umstritten ist in der Regierung, ob das "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" auch die Kosten, die Anwälte bei Abmahnungen wegen unerlaubter Downloads aus dem Internet in Rechnung stellen dürfen, begrenzen soll.
>Doch das Bundesinnenministerium habe grundsätzliche Bedenken und warnt vor einer Aushöhlung des Urheberrechtsschutzes.
WIE BITTE? Aushöhlung des Urheberrechtsschutzes? Geht's noch? Welche Lobby-Marionette hat denn wieder diese "grundsätzlichen Bedenken" geäußert? Reicht es nicht, dass das Urheberrechtsgesetz bereits ein allumfassendes Monster ist, dass so gut wie jedes Grundrecht aushebelt und für jedes anti-demokratische Gesetz herhalten muss?
Ich finde es schon bedenklich, dass es bereits "grundsätzliche" (!) Bedenken gegenüber jede Abschwächung der Macht der Conentmafia des Urheberrechts gegenüber dem eigenen Volk gibt.
Muss es auch noch dabei bleiben, dass man jederzeit jeden x-beliebigen Bürger mit fadenscheinigen Behauptungen die sich nicht überprüfen lassen um beliebige Geldbeträge erpressen darf?

2 mal bearbeitet, zuletzt am 02.01.13 13:34 durch elgooG.
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elgooG schrieb:
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> WIE BITTE? Aushöhlung des Urheberrechtsschutzes? Geht's noch? Welche
> Lobby-Marionette hat denn wieder diese "grundsätzlichen Bedenken" geäußert?
> Reicht es nicht, dass das Urheberrechtsgesetz bereits ein allumfassendes
> Monster ist, dass so gut wie jedes Grundrecht aushebelt und für jedes
> anti-demokratische Gesetz herhalten muss?
Warum es den Urheberschutz aushebelt, wenn man regelt, wie viel die Rechtsvertreter der Rechteinhaber zur Deckung Ihrer Vertretungskosten auf deren Forderung aufschlagen dürfen, müsste man mir ohnehin erklären.
Die Forderungen und das Vorgehen der Rechteinhaber ist doch ein ganz anderes Kapitel. Dieses ist sicherlich auch diskussionswürdig, hat aber mit dem Abmahn(un)wesen nur mittelbar zu tun.
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Ausgehebelt haben vor allem die Gerichte, welche eine gesetzlich verankerte Kostendeckelung bei Verstößen gegen das Urheberrecht „außerhalb des geschäftlichen Verkehrs“ grundsätzlich ignorieren und bei jedem noch so kleinen Fall gewerbliche Tätigkeit unterstellen (z.B. eine mp3).
Und ein Geschäftszweig, der den Anwälten und ihren Auftraggebern allein schon einen Jahresumsatz von 520 Millionen Euro wird niemand ernsthaft stören wollen, der noch Einladungen zu Lobbypartys haben möchte oder eine Karriere in der Industrie plant.
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