Ich verstehe schon nicht warum die überhaupt anrufen. Ich dachte da gebe es mittlerweile ein Gesetzt das es verbietet bei Nichtkunden ungefragt anzurufen um was zu verkaufen. Und im Grunde ist das doch auch ein Verkauf, schließlich "unterschreibt" man ja einen Vertrag, wenn auch mündlich am Telefon.
Und man sollte es endlich einrichten, das man auch per Telefon kündigen kann. Auf Webseiten, per Telefon, mit allen Mitteln kann man sich einen Vertrag an die backe leihern lassen, aber kündigen nur schriftlich.
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ibsi schrieb:
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> Ich verstehe schon nicht warum die überhaupt anrufen.
Dürfen die nicht.
> Ich dachte da gebe es mittlerweile ein Gesetz
Ja, es gibt ein Gesetz.
> das es verbietet bei Nichtkunden ungefragt anzurufen um was zu verkaufen.
Das ist der Teil den Du falsch verstanden hast. Das Gesetz definiert den Anruf als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Der Anrufer wird also nicht etwa als Terrorist weggesperrt (auch wenn er mich nach einer Nachtschicht um 10 Uhr morgens rausklingelt) und hat auch von seinen Opfern nichts zu befürchten. Denn die Einstufung als Wettbewerbswidrigkeit macht den Vorfall zur Ordnungswidrigkeit die weder der Staat noch der terrorisierte verfolgen dürfen. Dafür brauchts dann einen Geschädigten Mitbewerber oder eine -hüstel- sogenannte "Verbraucherzentrale".
> Und man sollte es endlich einrichten, das man auch per Telefon kündigen kann.
Zweimal falsch ergibt nicht richtig. Lediglich einem weiteren Mißbrauch wäre mit einem solchen Recht Tür und Tor geöffnet.
> Auf Webseiten, per Telefon, mit allen Mitteln kann man sich
> einen Vertrag an die backe leihern lassen, aber kündigen nur
> schriftlich.
Es fehlt erstens ein Rücktrittsrecht wie beim Warenkauf und zweitens die Möglichkeit das ich als der terrorisierte den Anrufer aktiv mit einer kostenpflichtigen Abmahnung verfolgen kann. Dieser virtuelle Tritt dahin wo's weh tut (in den Geldbeutel) würde den Abzockern meiner Meinung nach in Windeseile den Wind aus den Segeln nehmen.
Drittens fehlt bei Vermietung einer Rufnummer die dem Nummernraum der Bundesrepublik untersteht die volle Mitstörerhaftung des Vermieters damit dieser im eigenen Interesse nicht an Scheinfirmen vermietet.
Das wird aber nicht passieren. Effektive Maßnahmen würden das Verhältnis der mafiös organisierten Callcenter und Telefonbetrüger zu den Schatzmeistern der Regierungsparteien erheblich belasten und werden daher zugunsten von immer neuen Nebelkerzen vermieden. Diese Nebelkerzen sind extrem gut durchdacht, denn man muß sich mittlerweile schon arg Anstrengen um den Anschein operativer Hektik zu verbreiten ohne der terrorisierten Bevölkerung versehentlich doch noch effektive Abwehrmittel an die Hand zu geben.
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