Als man die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost privatisierte, hat man weiterne Gedankenspiele wettbewerbsrechtlich ausgesetzt. Die europäischen Wettbewerbshüter prangern das VW-Gesetz mit seiner 20% Sperrminorität zu recht an, dass feindliche Übernahmen verhindern soll. Entweder man ist in vollem Umfang Aktiengesellschaft und unterwirft sich dem rationalen Wettbewerb mit seinen Vor- und oder Nachteilen. Jede andere Aktiengesellschaft kann bei pfiffiger Strategie und ausreichendem Kapital den vorherigen Eigentümern entzogen werden. Dieses Risiko tragen alle Aktiengesellschaften. Einer anderen Gesellschaftsform nämlich der GmbH mit einer AG als Holding oder verbundenen Gesellschaft wie z.B. mit Porsche, wäre wohl keiner Wettbewerbsbeschränkung anzulasten. Es ist im Rahmen des europäischer Wettbewerbs außerordentlich fragwürdig, ob per Landesstaatsvertrag landesrechtliche Grundlagen für alle Bundesländer jeweils einzeln generiert, Zwangsabgaben für Anstalten und Körperschaften öffentlichen Rechts der wettbewerbsorientierten europäischen Medienlandschaft noch als volkswirtschaftlich gerecht betrachtet werden dürfen. Die öffentlichen Anstalten "Bundes ARD" und "Bundes ZDF" müssten ebenfalls privatisiert werden. Es werden keine hoheitlichen Aufgaben im sogenannten Staatsrundfunk wahrgenommen, weshalb eine volkssubventionierte Abgabe ebenfalls wettbewerbsrechtlich höchst bedenklich ist. - Es ist allerdings aber auch denkbar, das Gelder daraus abgeleitet werden, den maroden Staatshaushalt zu entschulden, weshalb es einfacher gewesen wäre, Einkommensteuer und Umsatzsteuer zu erhöhen. - Die neue Rundfunkgebühren-Abgabe hat einen bundeseinheitlichen Charakter und hätte somit im Bundestag zur Vorlage gebracht werden müssen. Das Flickwerk der Länder dürfte Anfechtbar sein und eine Klagewelle per Sammelklage auslösen. - Ich würde mich sofort beteiligen! Wer macht noch mit?
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