Ein Arbeitgeber kann vielleicht einen Änderungsvertrag vorlegen, aber der Arbeitnehmer kann sich einfach weigern den zu unterschreiben - daraus folgt aber nicht automatisch die Aufhebung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Kabel Deutschland und andere Unternehmen nutzen hier doch nur die Unkenntnis ihrer Angestellten über ihre Rechte aus, in dem sie ihnen die Änderungsverträge vorlegen und behaupten, dass sie das zu unterschreiben hätten wenn sie ihren Job behalten wollen. Aber ich will mal sehen wie eine Firma eine ordentliche Kündigung vor dem Arbeitsgericht rechtfertigen will, wenn sie zeitgleich gerade neues Kapital durch einen Börsengang reinspült.
Ich vermute mal, dass in Call-Centern niemand einen Vertrag bekommt, der Länger als 12 Monate dauert - das Management mal ausgenommen. Insofern ist eine Gehaltssenkung eine Frage der Zeit.
Wer von seinem neuen Arbeitgeber ohne triftigen Sachgrund einen befristeten Arbeitsvertrag vorgelegt bekommt, sollte schon damit rechnen, dass er diesen Job vermutlich nicht länger als 2 Jahre hat, denn darüber hinaus ist eine Verlängerung ohne einen Grund gesetzlich unzulässig. Sollte der Arbeitgeber das doch wagen, kann der Arbeitnehmer sogar vor dem Arbeitsgericht eine Feststellungsklage erwirken, dass er sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befindet.
Wer also schon von vorneherein weiss, dass er nach 2 Jahren ohnehin wieder arbeitslos wird, sollte eigentlich Rücklagen haben und mit solchen Lohnkürzungen bei fälligen Vertragsverlängerungen eh rechnen.
NeoTiger schrieb:
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> Wer also schon von vorneherein weiss, dass er nach 2 Jahren ohnehin wieder
> arbeitslos wird, sollte eigentlich Rücklagen haben und mit solchen
> Lohnkürzungen bei fälligen Vertragsverlängerungen eh rechnen.
Die Callcenter-Mitarbeiter, die ich persönlich kenne, leben größtenteils von der Hand in den Mund.
Leyen plant doch gerade Gesetzesänderungen zur Vereinfachung von solchen befristeten Arbeitsverhältnissen und auch wohl ohne zeitliche Begrenzung auf 2 Jahre.
NeoTiger schrieb:
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> Ein Arbeitgeber kann vielleicht einen Änderungsvertrag vorlegen, aber der
> Arbeitnehmer kann sich einfach weigern den zu unterschreiben - daraus folgt
> aber nicht automatisch die Aufhebung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Deshalb wurde ja auch offensichtlich mit der Auslagerung gedroht. Die Callcenter werden dann zu selbstständigen Firmen, in denen die aktuellen Bedingungen für die Mitarbeiter nur noch ein Jahr gelten (Betriebsübergang) und dann noch wesentlich schlechter sind als die zähneknirschend akzeptierten Kürzungen bei KDG. Vor diese Alternative gestellt, wird dann halt der geänderte Arbeitsvertrag unterschrieben. So etwas ist gängige Praxis in Deutschland. Arbeitnehmerrechte zu umgehen gibt es halt reichlich Möglichkeiten.
Strotti
Tja, seit die Gewerkschaften hauptsächlich mit dem Verkauf ihrer Liegenschaften für 1 Eure beschäftigt sind und nur noch Schaukämpfe austragen vielleicht?
NeoTiger schrieb:
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> Ein Arbeitgeber kann vielleicht einen Änderungsvertrag vorlegen, aber der
> Arbeitnehmer kann sich einfach weigern den zu unterschreiben - daraus folgt
> aber nicht automatisch die Aufhebung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
>
Das ganze nennt sich Änderungskündigung, nimmst du die Änderung nicht an, bist du regulär gekündigt.
> Kabel Deutschland und andere Unternehmen nutzen hier doch nur die
> Unkenntnis ihrer Angestellten über ihre Rechte aus, in dem sie ihnen die
> Änderungsverträge vorlegen und behaupten, dass sie das zu unterschreiben
> hätten wenn sie ihren Job behalten wollen. Aber ich will mal sehen wie eine
> Firma eine ordentliche Kündigung vor dem Arbeitsgericht rechtfertigen will,
> wenn sie zeitgleich gerade neues Kapital durch einen Börsengang reinspült.
Restrukturierung....
NeoTiger schrieb:
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> Wer von seinem neuen Arbeitgeber ohne triftigen Sachgrund einen befristeten
> Arbeitsvertrag vorgelegt bekommt, sollte schon damit rechnen, dass er
> diesen Job vermutlich nicht länger als 2 Jahre hat, denn darüber hinaus ist
> eine Verlängerung ohne einen Grund gesetzlich unzulässig. Sollte der
> Arbeitgeber das doch wagen, kann der Arbeitnehmer sogar vor dem
> Arbeitsgericht eine Feststellungsklage erwirken, dass er sich in einem
> unbefristeten Arbeitsverhältnis befindet.
>
> Wer also schon von vorneherein weiss, dass er nach 2 Jahren ohnehin wieder
> arbeitslos wird, sollte eigentlich Rücklagen haben und mit solchen
> Lohnkürzungen bei fälligen Vertragsverlängerungen eh rechnen.
Wie soll man bei derartig`niedrigen Löhnen Rücklagen bilden, du Komiker?
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