kwt
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Nein, das ist Zufall. Das Problem ist, dass Amazon tatsächlich Händler abmahnt und auf
die Klausel verweist. Daraufhin haben viele Händler eine entsprechende Beschwerde eingereicht.
Man muss sich mal vorstellen: Ein Artikel, sagen wir eine externe HDD 1TB kostet im EK 54¤, hinzu kommen UHG von 7¤ und 7% Amazon-Gebühr. Macht also 75,04¤ ohne, dass
der Händler daran etwas verdient. Dazu kommt, dass Amazon den gleichen Artikel auch anbietet und zwar für 70¤ ... finde den Fehler
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Und der Kunde geht bisweilen immer nach dem für ihn günstigsten Angebot. Netter Kreislauf ... den irgendwer bezahlen muss, vorzugsweise das schwächste Giled in der Kette. Trauriges Bildnis!
"Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt!"
(Albert Einstein)
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kn3cht schrieb:
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> Nein, das ist Zufall. Das Problem ist, dass Amazon tatsächlich Händler
> abmahnt und auf
> die Klausel verweist. Daraufhin haben viele Händler eine entsprechende
> Beschwerde eingereicht.
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> Man muss sich mal vorstellen: Ein Artikel, sagen wir eine externe HDD 1TB
> kostet im EK 54¤, hinzu kommen UHG von 7¤ und 7% Amazon-Gebühr. Macht also
> 75,04¤ ohne, dass
> der Händler daran etwas verdient. Dazu kommt, dass Amazon den gleichen
> Artikel auch anbietet und zwar für 70¤ ... finde den Fehler
Auch ohne Gebühren von Amazon wäre damit der Artikel beim Händler teurer und den Händler würde niemand kennen ohne Amazon. Verstehe den Sinn von deinem Beitrag nicht.
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Selbst nachzuforschen und Recherche zu betreiben statt nur dem günstigsten Angebot den Vorzug zu geben! ;-)
"Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt!"
(Albert Einstein)
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dependent schrieb:
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> kn3cht schrieb:
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> > Nein, das ist Zufall. Das Problem ist, dass Amazon tatsächlich Händler
> > abmahnt und auf
> > die Klausel verweist. Daraufhin haben viele Händler eine entsprechende
> > Beschwerde eingereicht.
> >
> > Man muss sich mal vorstellen: Ein Artikel, sagen wir eine externe HDD
> 1TB
> > kostet im EK 54¤, hinzu kommen UHG von 7¤ und 7% Amazon-Gebühr. Macht
> also
> > 75,04¤ ohne, dass
> > der Händler daran etwas verdient. Dazu kommt, dass Amazon den gleichen
> > Artikel auch anbietet und zwar für 70¤ ... finde den Fehler
>
> Auch ohne Gebühren von Amazon wäre damit der Artikel beim Händler teurer
> und den Händler würde niemand kennen ohne Amazon. Verstehe den Sinn von
> deinem Beitrag nicht.
Was gibts daran nicht zu verstehen... Amazon bestimmt somit den Markt, bei einem Deckungsbeitrag von -1,76% bei 70¤, sind somit immernoch 5,24% Marge für Amzon drin. Als eCommercer hast du kaum eine andere Wahl, als über Amazon zu verkaufen und nutzt du dann die eigene Plattform gibts ne Abmahnung. Krasser wird es dann bei einer Playstation.. da will Amazon dann 15%
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Amazon verkauft günstiger als andere. Ok.
Amazon bietet die eigene Popularität als Möglichkeit für Händler weitere Kunden zu gewinnen. Ok.
Das geht aber nur auch für Amazon auf, wenn die Preise des Händlers überall gleich sind, was hätte Amazon sonst davon?
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Die beliebige Gebührenpolitik.. und die Tatsache, dass Amazon für diverse Produktkategorien mehr vom Kuchen abhaben will, als tatsächlich da ist. Das sieht dann so aus, dass Produkte die hoch im Ranking stehen aufgekauft werden und eben mit entsprechend negativen Deckungsbeiträgen in der "buybox" platziert werden, (die "buybox" ist der Artikel, der auf der ersten Seite platziert wird, welcher nicht immer der günstigste ist) da ja durch die Gebühren die Marge gesichert ist.
Hier wird also ganz klar die Marktsituation manipuliert, da kein natürlicher Wettbewerb stattfinden kann... tu comprends?
EDIT:
... und es ist ja auch absolut logisch, dass der Artikel über die eigene Plattform, eben ohne Amazon-Gebühr, entsprechend anders kalkuliert angeboten werden kann und hier beisst sich die Katze in den Schwanz.. denn das verbietet Amazon.
3 mal bearbeitet, zuletzt am 20.02.13 20:54 durch kn3cht.
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Ich verstehe deinen Ansatz. Aber hier geht es doch darum, ob Amazon dem Händler das vorschreiben darf. Und in meinen Augen ist das nur logisch, sonst hätte Amazon doch nichts von dem Geschäft. Der Händler würde die Amazon Plattform zur Steigerung der Bekanntheit nutzen und im eigenen Shop verkaufen.
Ob die Margen in Ordnung sind etc hat damit erst einmal nichts zu tun.
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das wäre "VIELLEICHT" ok .. wenn Amazon eben nicht auch die gleiche Ware zu eben manipulierten Preisen anbieten würde...und das widerspricht eben auch der freien Marktwirtschaft. Davon abgesehen funktioniert es doch bestens auf ebay ...
Und das Kartellamt würde sonst auch nicht auf dem Tagesplan stehen...
Im Prinzip ist es noch viel komplizierter und die Gebühr/Marge ist eben DAS Instrument.
EDITEDIT...
sry mit einem Auge beim Fußball
4 mal bearbeitet, zuletzt am 20.02.13 21:14 durch kn3cht.
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eben... :D
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kn3cht schrieb:
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> ... widerspricht eben auch
> der freien Marktwirtschaft...
Hinweis: Wir haben hier keine freie Marktwirtschaft - jedenfalls auf dem Papier nicht. Nur mal so als Denkanstoß. Das eigentliche Thema mit dem Kartellrecht ist aber unabhängig davon. Denn unabhängig davon, ob die Wirtschaft mglw. etwas selbst regulieren könnte/müsste/sollte oder nicht, sind Preisabsprachen verboten. Punkt. Genau das tut Amazon und das sollte nicht nur zum Verbot der Vertragsklausel führen, sondern zudem zu einer saftigen Strafe, die aus den so widerrechtlich erzielten Erträgen plus geschätzter wirtschaftlicher Schaden für potenzielle Konkurrenten errechnen ließe. Ich glaube, gerade der letzte Punkt würde Amazon eigentlich in den Konkurs zwingen. Das hieße dann aber lediglich, dass der unternehmerische Erfolg lediglich auf illegale Tätigkeiten zurückzuführen war. Das verwundert nicht wirklich, ist sowas in der Wirtschaft ja auch kein Einzelfall... Siehe z.B. Banken.
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