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Amazon hat Recht, muss es aber anders angehen

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  1. Amazon hat Recht, muss es aber anders angehen

    Autor an gehen 03.05.10 - 12:11

    Amazon hat im Prinzip Recht bei einigen Händlern.
    Der Weg muss aber ein anderer sein.

    Der Händler hat das Recht auf DENSELBEN Einnahme-Preis bei Amazon und im eigenen Shop. Aber er hat kein Recht, über Amazon einen höheren Deckungsbeitrag zu erzielen als beim eigenen Online-Shop.
    Sowas kann man unter Vollkaufleuten in die AGB reinschreiben.
    Die Händler outen also ihre Kosten (anonym) und so lange sie ihren Online-Shop nicht wirklich ultra-billig betreiben und Sklaven "bezahlen" oder Ausländer in Indien die die Rechnungen und Zahlungseingänge kontrollieren, so lange gibt es keinen Grund, das Amazon-Kunden mehr bezahlen sollen als im Shop.

    Auch wirtschaftlich gibt es keinen Grund dafür. Aber hier glauben die Leute ja auch, das Spekulationssteuer Griechenland entschuldet und dank Spekulations-Steuer Banken-Pleiten vom Staat nicht mehr gerettet werden brauchen.
    D.h. der Händler soll erst mal beweisen, das sein Onlineshop wirklich weniger kostet, als die 15% (oder weniger), die Amazon nimmt. Wenn er die Blaumacher und Personalkosten und ständigen Server-abstürze, downtimes, hosting-kosten und zusatzkosten dank PHP einrechnet, sieht er mal, was ein Onlineshop wirklich kostet.

    So schlau ist Amazon aber leider nicht. Unter Vollkaufleuten kann man das machen. Der Bürge ist das Finanzamt. Man hinterlegt also alle Shop-Kosten bei Amazon und alle anderen Kosten sind nicht beim Finanzamt absetzbar. Alles vollelektronisch. Aus purem Hass und Verachtung würde ich als Amazon dann die günstigsten Shop-Betreiber veröffentlichenen und DEUTLICH höhere Kosten wären beim Finanzamt nicht mehr absetzbar. Der Steuerbürger muss keine überteuerten Hoster, PHPler usw. mitbezahlen.

  2. Re: Amazon hat Recht, muss es aber anders angehen

    Autor Der_Ing. 03.05.10 - 12:48

    > Der Händler hat das Recht auf DENSELBEN Einnahme-Preis bei Amazon und im
    > eigenen Shop. Aber er hat kein Recht, über Amazon einen höheren
    > Deckungsbeitrag zu erzielen als beim eigenen Online-Shop.
    > Sowas kann man unter Vollkaufleuten in die AGB reinschreiben.
    > Die Händler outen also ihre Kosten (anonym) und so lange sie ihren
    > Online-Shop nicht wirklich ultra-billig betreiben und Sklaven "bezahlen"
    > oder Ausländer in Indien die die Rechnungen und Zahlungseingänge
    > kontrollieren, so lange gibt es keinen Grund, das Amazon-Kunden mehr
    > bezahlen sollen als im Shop.

    Dann muss aber im Umkehrschluss gelten, dass Amazon die eigenen Kosten preiszugeben hat und nicht mehr verlangen darf, als der betroffene Händler. Das liefe darauf hinaus, dass der am günstigsten kalkulierende Händler die Kosten für alle vorgibt.

    > D.h. der Händler soll erst mal beweisen, das sein Onlineshop wirklich
    > weniger kostet, als die 15% (oder weniger), die Amazon nimmt. Wenn er die
    > Blaumacher und Personalkosten und ständigen Server-abstürze, downtimes,
    > hosting-kosten und zusatzkosten dank PHP einrechnet, sieht er mal, was ein
    > Onlineshop wirklich kostet.

    Und wenn er wirklich billiger sein kann, soll im Amazon dann eine Prämie für die Optimierungshinweise zahlen?

    > So schlau ist Amazon aber leider nicht. Unter Vollkaufleuten kann man das
    > machen. Der Bürge ist das Finanzamt. Man hinterlegt also alle Shop-Kosten
    > bei Amazon und alle anderen Kosten sind nicht beim Finanzamt absetzbar.

    Na klar, das Finanzamt kassiert dann gleich noch einmal 40% vom Brutto für den Verwaltungsaufwand. Schon jetzt kosten ja _verbindliche_ Steuerauskünfte Geld, kostenlos sind nur die völlig unverbindlichen und ebenso wertlosen Auskünfte.

    > Alles vollelektronisch. Aus purem Hass und Verachtung würde ich als Amazon
    > dann die günstigsten Shop-Betreiber veröffentlichenen und DEUTLICH höhere
    > Kosten wären beim Finanzamt nicht mehr absetzbar. Der Steuerbürger muss
    > keine überteuerten Hoster, PHPler usw. mitbezahlen.

    Erstens wären diese Handlungen aus "purem Hass und Verachtung" strafbar, zweitens zwingt niemand Amazon dazu, überhaupt zu existieren. Sie könnte ja wieder auf lokales Trödelmarktmagazinformat schrumpfen, dann wäre zu Hass oder Verachtung kein Anlass mehr. Und wer seine Kunden verachtet, ist im Geschäftsleben fehl am Platze.
    Wieso ein Aufschlag von 7% oder mehr dem Steuerbürger Kosten ersparen soll, kannst wohl auch nur Du verstehen. Wenn der Vertrieb über ein anderes Portal mit geringeren Kosten nicht zu geringeren Preisen führen darf als bei Amazon, und der Verkauf auch zu den höheren Preisen läuft, dann hält das nur die Preise hoch (und die Gewinnspanne)...

  3. Re: Amazon hat Recht, muss es aber anders angehen

    Autor moore and law 03.05.10 - 13:49

    Der_Ing. schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------

    > Dann muss aber im Umkehrschluss gelten, dass Amazon die eigenen Kosten
    > preiszugeben hat und nicht mehr verlangen darf, als der betroffene Händler.
    > Das liefe darauf hinaus, dass der am günstigsten kalkulierende Händler die
    > Kosten für alle vorgibt.

    Die Händler sind unterschiedlich und haben unterschiedliche Shops. Also unterschiedliche Kosten.
    Amazon will Gewinn an der Dienstleistung machen.
    Wenn der Shop nicht will, soll er die üblichen Werbe-Preise bezahlen. Weil er anscheinend Amazon nur als Werbe-Fläche misbraucht und gar nicht über Amazon verkaufen will.

    Amazon und seine Kunden haben ein Interesse, vor Werbe-Machern geschützt zu werden.
    Amazons Forderung geht nicht. Also müssen andere Ideen her.
    Ein Vorschlag war, das man über Amazon die Bestellung im Onlineshop bestellt kund-tut und dann bewerten darf. Amazon macht kein Inkasso und gar nix ausser die Bestell-Email weiterleiten. Der Kunde bewertet und berichtet, wie schnell geliefert wurde usw. Amazon kriegt natürlich Vermittler-Provision die üblich ist.

    Und wie Du hier im anderen Thread lesen kannst, gibt es Kunden, die schmierigen unbekannten Händlern keine CC-Daten geben wollen. Mit ein Grund, Paypal für unbekannte Shops oder bei Ebay zu benutzen.



    Und der Steuerbürger hat keine Verpflichtung überteuerte Online-Shops als Kunde und als steuerliche Absetzbarkeit zu finanzieren. Unternehmen haben in der Marktwirtschaft so effizient wie möglich zu arbeiten.

    Als Ingenieur solltest Du konstruktivere Vorschläge bringen als sich den Verhinderern und Internet-Ausdruckern anzuschliessen.

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