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Neue EU-Richtlinie - deut. Umsetzung beinhaltet kostenlose Hinsendung

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  1. Neue EU-Richtlinie - deut. Umsetzung beinhaltet kostenlose Hinsendung

    Autor thorsten thorben kai uwe 08.02.13 - 19:57

    Ach und ich dachte, irgendwo hätte gestanden, dass im Gegenzug dafür die Hinsendekosten umsonst sein sollen!?
    Bisher war es ja so:
    DE: Hinsendekosten kann der Käufer tragen, Rücksendekosten sind nach §357 (2) geregelt.
    Und ich meine gelesen zu haben, dass das neue EU-Recht jetzt genau das Gegenteil vorsieht: Hinsendekosten muss Verkäufer tragen, Rücksendekosten auf jeden Fall der Käufer.

    Edit: Hab es gefunden. Warum wird das hier in den News nicht erwähnt?

    --------------------------------------------------------------------------------
    >Bisher war es so, dass bei einer Verwendung einer Rückgabebelehrung der Internethändler immer, bei Verwendung einer Widerrufsbelehrung in der Regel, bei einem Warenwert von über 40,00 Euro die Kosten der Rücksendung zu tragen hatte. Zukünftig wird es so sein, dass der Verbraucher immer die Rücksendekosten zu tragen hat, ausser der Händler übernimmt diese freiwillig.

    >Entsprechend der aktuellen Rechtslage, die sich zurzeit jedoch nicht im aktuellen Gesetz befindet, sind die Kosten der Hinsendung ebenfalls zu erstatten. Dies gilt jedoch nur für eine normale Lieferform (Standardlieferung). Zusätzliche Kosten für einen Expressversand sind nicht zu erstatten.

    >Der Wertersatz beschränkt sich zukünftig nur noch auf den Wertverlust der Ware.
    http://www.internetrecht-rostock.de/verbraucherrechterichtlinie-widerrufsrecht.htm



    2 mal bearbeitet, zuletzt am 08.02.13 20:02 durch thorsten thorben kai uwe.

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  2. Re: Neue EU-Richtlinie - deut. Umsetzung beinhaltet kostenlose Hinsendung

    Autor gorsch 08.02.13 - 20:37

    Was soll daran jetzt anders sein? Vorher hast du *alles* erstattet bekommen, inklusive Hin/Rücksendung. Nun also nur noch die Hinsendung.

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  3. Re: Neue EU-Richtlinie - deut. Umsetzung beinhaltet kostenlose Hinsendung

    Autor it5000 08.02.13 - 21:47

    gorsch schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Was soll daran jetzt anders sein? Vorher hast du *alles* erstattet
    > bekommen, inklusive Hin/Rücksendung. Nun also nur noch die Hinsendung.

    Eben. In dem Link steht auch nichts anderes. Ist doch logisch dass du die Kosten für die Hinsendung nicht tragen musst, wenn du die Ware gar nicht behältst.

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  4. Re: Neue EU-Richtlinie - deut. Umsetzung beinhaltet kostenlose Hinsendung

    Autor thorsten thorben kai uwe 09.02.13 - 18:41

    Logisch ist es nicht bei der EU und unseren Politikern. Jedenfalls stand das, was ich oben erwähnt habe, nicht bei Golem. Nur der negative Teil, nämlich die Kostenübernahme der Rücksendung, wurde erwähnt. Daher hätte man auch denken können, dass man die Hinsendekosten NICHT ersttattet bekommt, wie es heute bei fast jedem Shop üblich ist. Denn die Erstattung der Hinsendekosten steht bis heute in keinem Gesetz, nur der Europäische Gerichtshof hat 2010 so geurteilt. Daher muss man als Kunde selbstständig Hand anlegen und dem Shop dieses mitteilen. Ansonsten bleibt man immer auf den Hinsendekosten sitzen, weil sich kein Händler, warum auch immer, darum schert. Mit der neuen EU-Richtlinie wird dies ja in Gesetz umgewandelt, d.h. die Händler müssen von sich aus dies beachten.

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  5. Re: Neue EU-Richtlinie - deut. Umsetzung beinhaltet kostenlose Hinsendung

    Autor it5000 09.02.13 - 19:16

    thorsten thorben kai uwe schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Logisch ist es nicht bei der EU und unseren Politikern. Jedenfalls stand
    > das, was ich oben erwähnt habe, nicht bei Golem.

    Ganz einfach. Weil das bisher so war und auch so bleiben wird. Das wahr schon vor der kostenlosen Rücksendung so und wird sich jetzt auch nicht ändern.

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