wenn die Händler jetzt die Kunden abzocken dürfen ?!
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Wo darf der Händler den hier den Kunden abzocken??? Bisher durfte der Kunde ja wohl den Händler abzocken ....
Aber ist schon klar, das Händler keine Rechte haben dürfen, die ihnen eine bessere und sicherer Preiskalkulation erlauben.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 08.02.13 22:59 durch Nekornata.
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Und sonst geht es gut?
Onlinehändler sparen sich die Kosten richtiger Verkaufsfläche wo Kunden waren im Augenschein nehmen können. Und beschweren sich über Rücksendekosten?
Ich bestelle viel (evtl zu viel) online, und was ich zurücksende war immer qualitativ nicht akzeptabel. Soll ich jetzt auf online Bestellungen verzichten weil ich nicht für Schrott bezahlen möchte, oder die Versandkosten selbst tragen weil man versucht mir Schrott anzudrehen?
Oder im Garantiefall - was ist da mit den Versandkosten - kann ich etwas dafür das Geräte ihre 2 Jahre nicht durchhalten?
Und wer als Händler die Rücksendekosten nicht tragen kann, sollte es halt lassen. Denn dann verkauft er definitiv Waren die einer Überprüfung beim Kunden wohl nicht standhalten.
Gruss DDD
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Naja mit Verbraucherrechten hat das nicht viel zu tun. Wohl eher wurden hier Verbraucherrechte beschnitten.
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Das hat mit den rechten der verbrauche zu tun, die die Rücksendung zu dme zweck ausnutzen, zu dem sie geschaffen wurde. Für Reklamationen bzw. für Bekleidung, die trotz sorgfältiger Wahl dann doch nicht paßt.
Diese Kunden werden durch vorsätzliche "Testbestellungen" oder unüberlegte Wahl von bekleidung ("schick doch mal testweise 5 Größen, ich nehme dann eine davon ... vielleicht) geschädigt.
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Na, da würde ich dann gern mal eine Begründung samt Quellenangaben sehen.
Pauschalisieren kommt immer dann am häufigsten vor, wenn man keine Ahnung hat oder befangen ist.
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