achtNG DRILLISCH sind voill die fiesen drecks abzocker, finger weg, wer bei denen veträge abschliesst ist ein OPFER ohne seinesgleichen !
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Hallo,
bin dort seit 7 jahren Kunde (Telco).
VictorVox sind voll die Abzocker, das stimmt, aber mit Telco war ich bisher zufrieden. Es gab bei vertragsverlängerungen immer nette Handys und aktuelle tarife.
Wo also lauert die Gefahr?
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hier wollte einer dieser drillisch marken doch glatt das der geschäfstführer einer gmbh eine schufa freigabe über sein privat vermögen abgibt.
na ja, bei solch unseriösem auftreten, haben wir dann vorgezogen, erst gar keine geschäftsbeziehung einzugehen.
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meohme schrieb:
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> hier wollte einer dieser drillisch marken doch glatt das der
> geschäfstführer einer gmbh eine schufa freigabe über sein privat vermögen
> abgibt.
>
> na ja, bei solch unseriösem auftreten, haben wir dann vorgezogen, erst gar
> keine geschäftsbeziehung einzugehen.
Das ist nicht mal unseriös. Wie du vielleicht nicht weißt, haftet eine GmbH in vielen Fällen nicht und es gibt etliche Pleiteunternehmen, die als GmbH firmieren. Unter etlichen Fällen kann aber auch der Geschäftsführer haftbar gemacht werden. Wenn bei dem ncihts zu holen ist, ist es meist ein Draufzahlgeschäft.
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> achtNG DRILLISCH sind voill die fiesen drecks abzocker, finger weg, wer bei
> denen veträge abschliesst ist ein OPFER ohne seinesgleichen !
Details?
Ich war jahrelang zufriedener Kunde. Liegt aber möglicherweise daran, dass ich mir die Vertragsbedingungen vorher genau durchgelesen habe - das ist ja irgendwie aus der Mode gekommen. Die ganzen "Abzockgebühren" sind/waren übrigens direkt auf der Startseite in einem übersichtlichen PDF verlinkt, wer da noch den Überraschten mimt, also sorry...
Das einzige was mich echt geärgert hat: Die Verzichtserklärung beim Beenden des Prepaid-Vertrags MUSS direkt von denen stammen. Hatte den beinahe wortgleichen Mustervordruck eines anderen Anbieters benutzt -> "Können wir nicht akzeptieren".
Ansonsten wär ich heute noch bei denen, wenn sie rechtzeitig zeitgemäße Datentarife angeboten hätten...
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Völlig falsch Deine Aussage. Der Geschäftsführer einer GmbH haftet persönlich nur für:
- Sozialversicherungsbeiträge
- Steuern
- Verletzung der Insolvenzantragspflicht
Da die Drillischgruppe weder Träger von Sozialversicherung noch der Staat ist, treffen die ersten beiden Punkte schonmal nicht zu.
Der dritte Punkt ist eher im Strafrecht zu suchen, auch damit hat die Drillischgruppe nichts zu tun.
So leid es mir auch tut, für die Drillischgruppe herrscht (wie für alle anderen auch):
Der Geschäftsführer haftet für Verletzungen seiner Pflichten grundsätzlich nur der Gesellschaft gegenüber, § 43 Abs. 2 GmbHG. Er kann also insoweit nicht von Gläubigern der Gesellschaft in Anspruch genommen werden. Diese haben sich vielmehr an die Gesellschaft zu halten.
Eine Aufforderung bei Vertragsabschluss, das der Geschäftsführer eine Schufa Freigabe über seine privaten Verhältnisse abgibt, ist nicht nur nicht gesetzlich begründbar, sondern im höchstenmasse unseriös!
WolfgangS schrieb:
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> meohme schrieb:
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> > hier wollte einer dieser drillisch marken doch glatt das der
> > geschäfstführer einer gmbh eine schufa freigabe über sein privat
> vermögen
> > abgibt.
> >
> > na ja, bei solch unseriösem auftreten, haben wir dann vorgezogen, erst
> gar
> > keine geschäftsbeziehung einzugehen.
>
> Das ist nicht mal unseriös. Wie du vielleicht nicht weißt, haftet eine GmbH
> in vielen Fällen nicht und es gibt etliche Pleiteunternehmen, die als GmbH
> firmieren. Unter etlichen Fällen kann aber auch der Geschäftsführer haftbar
> gemacht werden. Wenn bei dem ncihts zu holen ist, ist es meist ein
> Draufzahlgeschäft.
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dann schau dir dads hier nochmal an:
http://www.jurawiki.de/DurchgriffsHaftung
Auf den Gesellschafter einer GmbH kann in bestimmten Fällen persönlich durchgegriffen werden, was die Haftung (und die Zurechnung) anbelangt.
meohme schrieb:
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> Völlig falsch Deine Aussage. Der Geschäftsführer einer GmbH haftet
> persönlich nur für:
>
> - Sozialversicherungsbeiträge
> - Steuern
> - Verletzung der Insolvenzantragspflicht
>
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Zitat (aus Deinem Link)
Die Durchgriffshaftung ist gesetzlich nicht geregelt, sie wurde in Rechtsprechung und Literatur entwickelt. Auf welcher Grundlage sie steht, ist umstritten.
- Missbrauchslehre: Die juristische Person kann zu Zwecken eingesetzt werden, die als Missbrauch zu werten sind.
^^ Die Feststellung eines Missbrauchs obliegt aber nicht anderen Unternehmen (in diesem Fall Drillisch-Gruppe) sondern der Rechtsprechung
- Normanwendung: § 13 II GmbHG ist auszulegen, um dann in jedem Einzelfall festzustellen, ob die Behandlung der Gesellschaft als selbständige juristische Person angebracht erscheint.
^^ Auch hier stellt nicht der "Geschäftspartner" sondern die Rechtsprechung fest, ob dieser Fall vorliegt
- Vorsätzliche Sittenwidrige Schädigung: Vor allem der BundesGerichtsHof tendiert dazu, möglichst viel über § 826 BGB zu erfassen. So wird auch die Durchgriffshaftung soweit möglich darauf gestützt, es handele sich um eine Schädigung der Gläubiger.
^^ Auch im dritten (und letztem) Fall obliegt die Feststellung der Rechtsprechung.
Könntest Du mir jetzt bitte noch erklären, warum aufgrund Deines Linkes, die Drillisch-Gruppe grundsätzlich ein Recht darauf hat, das der Geschäftsführer bei Vertragsabschluss damit einverstanden sein muss, das seine privaten Finanzsituation durchleuchtet werden darf? Ich sehe da immer noch kein Grund.
Mich würde ja mal interessieren, ob den der Herr Vlasios Choulidis auch bei jeder Kontoeröffnung der Drillisch AG eine Schufa Freigabe über sein Privatvermögen abgeben muss. Wahrscheinlich nicht und wahrscheinlich wäre er sehr empört darüber.
blaa_blubb schrieb:
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> dann schau dir dads hier nochmal an:
>
> www.jurawiki.de
>
> Auf den Gesellschafter einer GmbH kann in bestimmten Fällen persönlich
> durchgegriffen werden, was die Haftung (und die Zurechnung) anbelangt.
>
> meohme schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Völlig falsch Deine Aussage. Der Geschäftsführer einer GmbH haftet
> > persönlich nur für:
> >
> > - Sozialversicherungsbeiträge
> > - Steuern
> > - Verletzung der Insolvenzantragspflicht
> >
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