"Insoweit konnte die Slot-1-Karte legal und illegal durch die Verbraucher genutzt werden, so wie es im Übrigen auch möglich ist, CD- und DVD-Brenner legal und illegal zu nutzen"
Inwieweit kann ich eine Slot-1-Karte illegal nutzen? Ist nicht nur der Verkauf/Vertrieb davon illegal? Der reine Download eines Spiels ist doch nicht strafbar, immer nur die Verbreitung, oder wurde schonmal jemand wegen des Downloads verurteilt/abgemahnt? Ich könnte mit der Karte natürlich meinem Nachabrn auf den Kopf hauen und sie somit für etwas illegales nutzen^^
Das Verhält sich doch bei Drogen ähnlich, der Konsum selbst ist nicht strafbar.
Gruß
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Bereits der Download und damit die Vervielfältigung eines per Urheberrecht geschützten Werkes ist strafbar. Es wird nur in der Praxis nicht verfolgt, weil der Rechteinhaber nur die eine Kopie geltend machen kann. Anders ist das bei Sachen die per P2P angeboten wurden, weil man da systembedingt die Inhalte auch verteilen muss. Man macht sich also nicht nur des Bezuges, sondern auch der Verbreitung strafbar.
Bei Slot-1 Karten sehe ich keine bedenken, dass diese illegal wären oder illegal sein sollten. Wie beschrieben, können diese auch für andere Dinge genutzt werden, als ROMs darauf abzuspielen. Gesetze sollten immer allgemeingültig formuliert werden.
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Der download wird nicht bestraft weil:
- Nachweiß nahezu unmöglich (aka zu schwer, im prinzip schon möglich)
- Nicht gewerblich.
Der Punkt "gewerblich" ist im Prinzip der springende Punkt.
Den wie kommen die den an deine IP ? Einfach mal beim Provider anrufen ? geht nicht, da gibts keine IP. Es muss schon ein Gericht die IP ausgabe veranlassen, was eben nur passiert wenn eine Anzeige kommt auf "gewerbliche" Urheberrechtsverletzung, was dann der Fall ist wenn man einer undefinierten Anzahl anderer das entsprechende Ding zur verfügung stellt (in aller regel torrent seiten, download/upload gleichzeitig) , oder das selbst tut von einer Webseite.
Der reine Download ist natürlich auch strafbar, aber das ist irgendwo kein nennenswerter Streitwert.
Wenn du einen Torrent benutzt wird pauschal einfach festgelegt es geht um einen Streitwert von 10.000 Euro, weil im prinzip beliebig viele Leute zugriff zu dem von dir "hochgeladenen" Ding hatten, selbst wenn nur 2 leute einen Download bei dir hatten, spielt dabei gar keine rolle, das wird einfach festgelegt.
So, dann ist das ganze natürlich "gewerblich" und die bekommen deine IP und Adresse vom provider, entsprechend gibts ne Abmahnung und Geld eintreiben wird versucht.
Für einen potenziellen Streitwert von 10.000 Euro kann man im Prinzip auch vor Gericht, da man aber meist nicht sicher sagen kann das der Anschlußinhaber auch der Jenige ist der die Urheberrechtsverletzung begangen hat, ist der erstmla nur als "Störer" dranzukriegen, aber nicht auf die 10.000 euro ; also lohnt sich das auch nicht wirklich (es sei den die Person, warum auch immer, weil blöd formuliert, oder aus Panik, gibt zu der jenige zu sein, dann hat man freie Bahn und dann wird geklagt bis aufs Blut).
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Soweit ich weiss sind die ROMS kopiegeschützt, d.h. ein "originales"-ROM-Abbild würde nicht auf der R4-Karte laufen.
Die R4-Karte besitzt meiner Kenntnis nach keinen Mechanismus um diesen Kopierschutz zu umgehen, dafür gibt es die Supercard die extra dafür einen eigenen Prozessor besitzt (zumindest wird sie genau mit dieser Funktion beworben).
Natürlich würde ein gecracktes ROM auch auf einer R4-Karte laufen, das kann aber nicht SRT ankreiden.
Ich finde die Möglichkeit den NDS als Mp3 und Videoplayer nutzen zu können ist schon ein ziemlicher Mehrwert, von den Homebrews mal ganz abgesehen.
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Och, auf Flohmärkten werden die gerne mit 100 Spielen drauf verkauft...
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