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Lächerlich

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  1. Lächerlich

    Autor Maxiklin 01.08.12 - 06:46

    Wo hat die Dame denn das Problem ? Wenn Vodafone oder sonstwer per Lastschrift zu viel abbucht, dann geht man innerhalb von 6 Wochen zur Bank und storniert das gNze, fertig. Machen die das nochmal, wird die Einzugsermächtigung zurückgezogen und man überweist ab sofort nur noch maniell.

    Kann den Vorfall der Frau dort nicht mal ansatzweise nachvollziehen, selbst schuld sag ich da nur, wenn man sich monatelang zu viel abbuchen lässt, ohne bei der Bank was zu unternehmen.

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  2. Re: Lächerlich

    Autor Teuflor 01.08.12 - 07:11

    Klar, recht hast du! Ich geh mit meinen Verträgen auch nicht anderst rum.
    Aber viele wissen doch gerade mal wie sie sich in der früh die Schnürbändel richtig binden damit sie nicht den ganzen Tag drüber stolpern, außerdem ist motzen doch eh viel einfacher als bei der Bank anzurufen ;)

    Sie kann auch schlichtweg nicht auf die Idee gekommen sein... etc!

    Gruß

    btw, bin doppelter VF Kunde (mobil & DSL) ist so gut / schlecht wie jeder Profider auch.. Langsam beim DSL und bis jetzt ziemlich flott bei Mobilfunk Fragen... (Vorsicht, persönliche Meinung)

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  3. Re: Lächerlich

    Autor dobecker 01.08.12 - 07:28

    Leider läuft das ganze nicht ganz so einfach. Wenn die Lastschrift zurückgezogen wird kann es durchaus sein, dass sich Vodafone aufgrund mangelnder Kommunikation dazu entschließt einfach mal den Vertrag zu kündigen. Schwupps ist man auf einer schwarzen Liste und bekommt nirgendwo mehr einen Mobilfunkvertrag. Ich hatte mal ein ähnliches Problem mit Eplus und musste danach lange zeit auf Prepaid zurückgreifen.

    Jetzt bin ich bei der Telekom, hier ist der Kundenservice, anders als oft behauptet wird, um einiges besser. Vor allem brauch ich nicht jedes mal ein Vermögen bezahlen wenn ich da mit jemandem sprechen will.

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  4. Re: Lächerlich

    Autor zacha 02.08.12 - 00:21

    Das ist doch- mit Verlaub- Quatsch. Durch eine Kuendigung des Anbieters tituliert sich keine Forderung. Dazu wird Vodafone einen Mahnbescheid beantragen muessen, dem man jederzeit ohne Angabe von Gruenden widersprechen kann. Sodann muss V. die Forderung gerichtlich durchsetzen, wozu sie wiederum diese auch nachweisen koennen muss. Gegen die Eintragung nicht titulierter Forderungen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien kann man wirklich GANZ EINFACH per formlosem Schreiben vorgehen. Diese loeschen die entsprechenden Eintragungen ANSTANDSLOS UND KURZFRISTIG, wenn der Anbieter keinen Titel vorweisen kann. Dies kann ich auch eigener Erfahrung berichten. Unberechtigten Forderungen der Mobilfunkanbieter kann man also gelassen entgegen sehen. Davon abgesehen kann man der Kuendigung jederzeit widersprechen und ggf. auf Erfuellung klagen.

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  5. Re: Lächerlich

    Autor narf 06.08.12 - 15:58

    >Gegen die Eintragung nicht titulierter Forderungen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien kann man wirklich GANZ EINFACH per formlosem Schreiben vorgehen.

    er hat aber nix von schufa gesagt, er sagte schwarze liste.

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