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Urteil: Amazon muss Schnäppchen zum Cyber Monday länger anbieten

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Amazon am Cyber Monday die reduzierte Ware mindestens während des ersten Viertels des Angebotszeitraums vorrätig halten muss. 2010 waren Angebote schon wenige Sekunden nach Aktionsbeginn ausverkauft.

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Beiträge

  1. Schäppchen vs Dauerniedrigpreis 4

    samy | 01.03.12 18:54 03.03.12 10:32

  2. Anstatt die Chose gleich als "Preisausschreiben" aufzuziehen... 2

    Charles Marlow | 02.03.12 10:43 03.03.12 10:30

  3. Fazit: Amazon wird es in Deutschland halt nicht mehr anbieten 4

    dabbes | 02.03.12 11:41 03.03.12 10:27

  4. die leute die da geklagt haben ... 19

    profi-knalltüte | 02.03.12 07:22 02.03.12 20:36

  5. Vernünftig 15

    linuxuser1 | 01.03.12 17:17 02.03.12 20:19

  6. einfacher workaround 13

    Xstream | 01.03.12 17:52 02.03.12 13:25

  7. du kannst entweder nicht lesen oder...

    fratze123 | 02.03.12 09:52 Das Thema wurde verschoben.

  8. Das ist das Ende... 7

    mindo | 01.03.12 17:42 02.03.12 02:13

  9. MouseScripts ftw 2

    Turrican | 01.03.12 19:14 01.03.12 20:53

  10. @golem: Widersprüchlicher Artikel 2

    samy | 01.03.12 18:43 01.03.12 20:16

  11. @golem 1

    Rainer Tsuphal | 01.03.12 17:17 01.03.12 17:17

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