Er hatte kein Visum und deshalb war es völlig korrekt im die Einreise zu verweigern!
Denn das "Visa Waiver Program" gilt nur für Touristen.
Da es aber offensichtlich einer Beschäftigung nachgehen wollte, fehlte im sozusagen die "Arbeitsgenehmigung".
http://www.usa.de/ReiseTipps/Einreise/Einreisebestimmungen/index-b-31-2625.html
letzter Absatz.
Ein neuer schrieb:
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> Er hatte kein Visum und deshalb war es völlig
> korrekt im die Einreise zu verweigern!
> Denn das "Visa Waiver Program" gilt nur für
> Touristen.
> Da es aber offensichtlich einer Beschäftigung
> nachgehen wollte, fehlte im sozusagen die
> "Arbeitsgenehmigung".
>
> www.usa.de
> letzter Absatz.
In deiner Quelle steht aber auch ganz deutlich der Satz:
"2.) als Tourist oder _Geschäftsreisender_ einreisen möchten."
Wie kommst Du dann darauf, dass das nur für Touristen gilt??????
> In deiner Quelle steht aber auch ganz deutlich der
> Satz:
>
> "2.) als Tourist oder _Geschäftsreisender_
> einreisen möchten."
>
> Wie kommst Du dann darauf, dass das nur für
> Touristen gilt??????
>
Bitte beachten Sie, dass bestimmte Reisende in jedem Fall ein Visum benötigen.
Zu diesem Personenkreis gehören:
• Antragsteller, die vorhaben eine Arbeit in den USA aufzunehmen, gleichgültig ob bezahlt oder unbezahlt. Hierzu gehört auch die Tätigkeit als Au-Pair oder Praktikant.
Ein neuer schrieb:
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> Er hatte kein Visum und deshalb war es völlig
> korrekt im die Einreise zu verweigern!
> Denn das "Visa Waiver Program" gilt nur für
> Touristen.
> Da es aber offensichtlich einer Beschäftigung
> nachgehen wollte, fehlte im sozusagen die
> "Arbeitsgenehmigung".
>
> www.usa.de
> letzter Absatz.
Das ist kein Bild-Niveau, zumindest nicht von Golem. Golem berichtet nur über den Vorfall und wertet diesen nicht. Bild-Niveau erreichen allerdings die Kommentare und deiner gehört dazu.
Allerdings stimme ich dir zu in Bezug auf das Visum. Es gibt bestimmte Regeln an die man sich halten muss. Das er nicht einfach ins Land gelassen wurde war nur konsequent. Eine Passwortabfrage sollte auch nicht einfach Jemanden trotz eines "Formfehlers" (zum Beispiel: kleiner statt großem Buchstaben in einem Passwort) ins System lassen.
Ein neuer schrieb:
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> > In deiner Quelle steht aber auch ganz
> deutlich der
> Satz:
>
> "2.) als
> Tourist oder _Geschäftsreisender_
> einreisen
> möchten."
>
> Wie kommst Du dann
> darauf, dass das nur für
> Touristen gilt??????
>
> Bitte beachten Sie, dass bestimmte Reisende in
> jedem Fall ein Visum benötigen.
> Zu diesem Personenkreis gehören:
>
> • Antragsteller, die vorhaben eine Arbeit in den
> USA aufzunehmen, gleichgültig ob bezahlt oder
> unbezahlt. Hierzu gehört auch die Tätigkeit als
> Au-Pair oder Praktikant.
Ja, schön ... und was soll mir das jetzt sagen?
Wollte nur klarstellen, dass Deine Aussage, dass das "Visa Waiver Program" nur für Touristen gilt, nicht richtig ist!
Der entscheidende und von ihm wohl nicht beachtete Unterschied ist, dass der Vertrag für die Schulung mit ihm als Privatperson und nicht mit seiner Firma gemacht wurde.
Und diese Info finde ich hier als IT Consultant schon sehr interessant!!
also, was ist bei au pair bzw. praktikum der normalfall, was gegen die bestimmungen des "visa waiver program" verstoesst?
The purpose of their stay in the United States is 90 days or less for tourism or business.
> Eine Passwortabfrage sollte auch nicht einfach
> Jemanden trotz eines "Formfehlers" (zum Beispiel: kleiner statt > großem Buchstaben in einem Passwort) ins System lassen.
Eine Passwortabfrage gibt meist dem Benutzer die Möglichkeit seine Falschangabe zeitnah noch ein paarmal zu korrigieren. Eine Korrektur ließen die Amis aber nicht zu.
In der IT geschähe jetzt folgendes: Die IT-Support-Hotlines solange nerven, bis der Zutritt wieder erreicht ist.
Grüße
arce
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