Das Gleiche gilt für ausgeliehende Musik. Man darf sich für den Eigengebrauch digitale Kopien machen. Anrüchig wird es erst, wenn man versucht, die Kopien zu verkaufen oder anonym im Internet zu verbreiten.
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Jein... Wichtig dabei ist der §108b, welcher das umgehen von "wirksamen Kopierschutzsystemen" (was immer dies sein soll) NICHT strafrechtlich verfolgt, solange dies zu PRIVATEN Nutzung dient.
Bisher ist mir noch kein "wirksamer Kopierschutz" unter gekommen. Selbst "Die Tribute von Panem" musste sich mir mit der neuesten AnyDVD-Version am WE geschlagen geben! Und privat kopiere ich was das Zeug hält. Immerhin zahle ich ja eine Kopierpauschale auf die Medien.
Abgesehen davon, dass ich die meisten Filme nach dem Konsum wieder lösche, da sie es nicht wert sind konserviert zu werden...
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9life-Moderator schrieb:
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> Abgesehen davon, dass ich die meisten Filme nach dem Konsum wieder lösche,
> da sie es nicht wert sind konserviert zu werden...
+ 1
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Mench, hier sind aber viele Pipi Langstrümpfe unterwegs ( ... ich mach mir die Welt, wiediewie sie mir gefällt ...)
Die Kopierpauschalen auf Medien und Geräte, mit denen man Kopieren kann, sind so gering, dass sie wohl nie für den kompletten kostenfreien Konsum gemeint sein können. In Wirklichkeit dienen sie nur der Privatkopie.
Und da man DVDs und Blurays nicht ohne Kopierschutz bekommt (wirksam oder nicht), darf man von denen auch keine Privatkopie erstellen.
Und wenn man das macht, dann sollte man einfach die Klappe halten, sonst könnte man vielleicht eines Tages Besuch bekommen. Das nennt man dann persönliche Dummheit ;-)
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cmerkens schrieb:
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> Und da man DVDs und Blurays nicht ohne Kopierschutz bekommt (wirksam oder
> nicht), darf man von denen auch keine Privatkopie erstellen.
Du kennst den §108b ???
> Und wenn man das macht, dann sollte man einfach die Klappe halten, sonst
> könnte man vielleicht eines Tages Besuch bekommen. Das nennt man dann
> persönliche Dummheit ;-)
Niemand ist je wegen der Erstellung der (legalen) Privatkopie angeklagt oder abgemahnt worden! Anders die, welche Kopien öffentlich angeboten haben! Und so ein Szenario liegt hier nicht vor.
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der ist ja nicht nur wirksam ( bedeutet: da ist irgendetwas, was irgendwas macht), sondern funktioniert sogar prinzipiell.
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9life-Moderator schrieb:
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> Du kennst den §108b ???
Kennst DU ihn denn WIRKLICH? §108b schließt zwar eine Strafbarkeit aus, "wenn die Tat [...] ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht", aber er schließt NICHT aus, dass du wegen zivilrechtlicher (!) Ansprüche des Rechteinhabers "auf Unterlassung und deren Durchsetzung durch z.B. teuere Abmahnverfahren mit Streitwerten nicht unter 5000 Euro" belangt wirst. §108b ist kein Freifahrtschein!
Quelle: http://www.it-recht-kanzlei.de/privatkopie-urheberrecht.html
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Warstein schrieb:
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> 9life-Moderator schrieb:
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> > Du kennst den §108b ???
>
> Kennst DU ihn denn WIRKLICH?
>
> Quelle: www.it-recht-kanzlei.de
Danke für die Quelle. Hast Du sie auch gelesen, oder nur schnell bei Google gesucht?
§108b alleine, ist sicher kein "Freifahrtschein". Jedoch spielen hier mehrere Paragraphen zusammen eine Rolle. Und bei allem bleibt das Schlüsselwort PRIVATKOPIE.
Kein Anwalt der Welt wird sich die Mühe machen, wegen EINES Verstoßes gegen das Urheberrecht, eine kostenpflichtige Abmahnung zu verschicken, da der Streitwert viel zu gering ist und sich daraus kein Gewinn erwirtschaften lässt.
Da die Kosten aus dem Streitwert berechnet werden würde dies bei einer DVD (Wert ca. 15,-¤) ca. 1,50¤ betragen...
Allein der Widerspruch würde so ein Schreiben unwirtschaftlich werden lassen.
Wohlgemerkt eine Kopie für sich selbst (und nahe stehende Freunde) und nicht die große (im gewerblichen Ausmaß) Verbreitung im Internet.
Lasst Euch nicht durch die Contant-Mafia mit ihrer Propaganda ins Bockshorn jagen. "Raubkopierer sind Verbrecher"-Spots sind KEINE Rechtsberatung und halten keiner juristischen Prüfung stand.
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Mich wunderts bei so Aussagen immer wieder das sich Leute scheinbar gezwungen fühlen sich minderwertigen Mist anzuschauen.
Und man kann mir nicht erzählen das man vornerein nicht im Stande wäre Dreck von Qualität zu unterscheiden, dazu reicht meist schon ein Trailer.
Wenn ich was für sehenswert erachte (und dazu sollte es ein mindestmaß Qualität haben) dann zahl ich dafür auch, minderwertigen Mist schau ich mir gar nicht erst an.
Sind halt wieder nur die üblichen Ausflüchte einiger...
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Wenn er mit einfachen Mitteln umgangen werden kann, und dazu zählt nun mal ein programm installieren udn nutzen, dann ist es kein wirksamer Kopierschutz...
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clulfdp schrieb:
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> Das Gleiche gilt für ausgeliehende Musik.
Wenn dabei einen Kopierschutz umgehst, dann schon. Blu-Rays haben definitiv einen Kopierschutz. Musik CDs haben in der Regel keinen, die CD sah ursprünglich auch gar keinen vor. Bei DVD gibt es CSS (Content Scrambling System), das aber nicht als Kopierschutz gedacht war (zumindest sagte das mal ein hochrangiger Sprecher der US Filmindustrie), sondern lediglich dazu gedacht war "unlizenzierte Abspielgeräte/-software" auszuschließen (um so Dinge zu machen wie z.B. den Gebietscode durchzusetzen). In der Theorie kann man eine 1-zu-1 Kopie einer DVD machen, ohne CSS zu entfernen, jedoch braucht man dazu spezielle Leermedien (sehr teuer) und spezielle Brenner (für Endnutzer kaum zu bekommen), denn normale Medien haben dort wo der CSS Code steht einen bereits beschriebenen Bereich und normale Brenner weigern sich Daten in diesen Bereich zu schreiben. Wenn man CSS entfernt, dann wird das dennoch von einigen als Umgehung eines Kopierschutzes gewertet.
/Mecki
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