http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
Geht auch locker-flockig online. Ganz ohne PayPal.
Für das benötigt man aber erstmal ein Rechtsanwalt, der gegen Vorkasse die Ansprüche durchsetzt - wenn der Säumige nicht reagiert.
Selten so was Dummes gelesen:
Antrag auf Mahnbescheid wird auf Vordruck (aus Schreibwarenhandel) ans Gericht (Amtsgericht des eigenen Wohnortes) geschickt. Sofern der Antragsgegner dem Mahnbeschied widerspricht, kann man immer noch zum Anwalt gehen.
Ansonsten wäre hier jetzt Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. (wieder beim Amtsgericht des Wohnortes) und unter Schilderung der eigenen Wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse (Vordruck vom Amtsgericht) und dem Sachverhalt der Hauptsache (Kaufvertrag)(§ 114 ZPO).Mit dem Beschluss zur Bewilligung der PKH geht ihr dann zum Anwalt. Damit fallen dann KEINE Anwaltskosten an (§ 122 ZPO).
Das ist zwar Richtig, aber bei Paypal reicht eine Mail.
Hab den Käuferschutz innerhalb ebay auch schon mal eingesetzt.
Witzig nur, das ich erst das Geld von Ebay zurück bekam und später sich der Händler meldete sich entschuldigte und mir auch nochmal das Geld zurück überwies.
...und das wird einem mit dem hier so hoch angepriesenen regulären Mahnverfahren sicherlich nicht passieren.
PayPal = WIN
Die Rechtsanwaltsgehilf(inn)en hier = FAIL
^^
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Was macht ein Clown im Büro? Nichts als Faxen!
Vollstrecker schrieb:
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> Das ist zwar Richtig, aber bei Paypal reicht eine Mail.
> Hab den Käuferschutz innerhalb ebay auch schon mal eingesetzt.
>
> Witzig nur, das ich erst das Geld von Ebay zurück bekam und später sich der
> Händler meldete sich entschuldigte und mir auch nochmal das Geld zurück
> überwies.
Was du aber hoffentlich nicht behalten hast. Sonst wäre das Unterschlagung.
eLogbook - Das elektronische Fahrtenbuch
Pssssst..... :D
Vollstrecker schrieb:
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> Das ist zwar Richtig, aber bei Paypal reicht eine Mail.
Mahnverfahren geht auch online. Ganz leicht.
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