Ich frage mich, wie das weitere Vorgehen ist, wenn die Klägerin doch Recht behalten sollte. Kann sie die Klage wieder vorbringen oder vielleicht den Richter wegen "Unfähigkeit" selbst anklagen?
MfG. - EinZauberwesen
Rechtschreibfehler sind Absicht. So weiss ich, daß der Text von mir ist.
gesetzt den fall, dass würde eintreten, welche rolle spielt das dann?
Juristisch,.. ja!
gibtsjanet---. schrieb:
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> Juristisch,.. ja!
Danke für die Übersetzung des Wortes "weltfremd" :-)
TOP!!!! ;)
Natürlich kann sie das nicht. Völliger Unfug.
Die Richter haben gesagt, die Klage ist unzulässig, weil sie keine Beweise vorlegen konnte, dass ihr Szenario eintreten könnte.
Ich kann ja auch nicht hingehen und jedermann verklagen nur weil ich vermute, da könnte irgendwann mal etwas passieren. Wenn ich allerdings schlüssige Indizien oder Beweise habe, sieht das schon anders aus.
Im Übrigen: Man stelle sich vor ein Richter muss ein Strafverfahren gegen einen Vergewaltiger einstellen, weil es keine stichfesten Beweise für seine Schuld gibt. 1 Jahr später vergewaltigt er wieder. Das neue Opfer hat auch keine Möglichkeit den Richter oder den Staatsanwalt aus dem alten Verfahren zu verklagen, es sei denn diese hätten grob fahrlässig gehandelt und Beweise ignoriert, oder so.
> es sei denn diese hätten grob fahrlässig gehandelt und Beweise
> ignoriert, oder so.
Genau das ist das Problem. Du kannst hier Beweise nur vorlegen, wenn du selbst an diesem Forschungsprojekt beteiligt bist, und die physikalischen Zusammenhänge verstehst. Das können weltweit eine Hand voll Leute, und die sind alle daran interessiert, ihr Experiment durchzuführen. Was der Richter da verlangt, ist von Dritten unerfüllbar. Damit wird rechtliches Gehör der Allgemeinheit ausgeschlossen, sobald eine Sache nur komplex genug ist, das keine Beweise vorgelegt werden können. Eine einzige Farce das ganze. Wir stoßen damit an die Grenzen unseres Rechtssystems. Es geht nämlich um eine ganz andere Abwägung, und die wäre durchaus Sache des Gerichtes. Die Frage ist nicht: Findet der Weltuntergang statt, sondern: Wie glaubwürdig sind die Leute, die das Risiko als vernachlässigbar bezeichnen. Kommt eine Verhandlung zu dem Schluß: Ja, die sind glaubwürdig, dann steht dem Exsperiment nichts im Wege...
flugobjekt unbekanntes schrieb:
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> Damit wird rechtliches Gehör der
> Allgemeinheit ausgeschlossen, sobald eine Sache nur komplex genug ist, das
> keine Beweise vorgelegt werden können. Eine einzige Farce das ganze. Wir
> stoßen damit an die Grenzen unseres Rechtssystems.
Eine Deutsche die in der Schweiz wohnt und an einem deutschen Gericht einen Vorgang der in der Schweiz/Frankreich stattfindet verklagt. Ich würde sagen, die ganze Sache bewegt sich per se ausserhalb "eures" Rechtssystems...
gu schrieb:
> Eine Deutsche die in der Schweiz wohnt und an einem deutschen Gericht einen Vorgang
> der in der Schweiz/Frankreich stattfindet verklagt. Ich würde sagen, die ganze Sache
> bewegt sich per se ausserhalb "eures" Rechtssystems...
Das BVergG hat sich aber nicht für unzuständig erklärt.
Immerhin wird da deutsches Steuergeld mit Beinahe-Lichtgeschwindigkeit im Namen der Wissenschaft "verpulvert"
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