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  5. » Neue LGPL soll auf der GPL aufbauen

welche Rechte?

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  1. welche Rechte?

    Autor @ 14.07.06 - 11:18

    >So ließen sich diese Rechte auch wieder entziehen, so dass eine
    >geänderte Software unter der GPL verbreitet werden könnte, sagte
    >Stallman.

    Na, super. Jemand modifiziert eine Library, die unter der LGPL steht, und seine Änderungen stehen dann unter der GPL. Jeder Nutzer, der diese Library unter der LGPL genutzt hat - und weiter nutzen will - ist damit aussen vor.

    Das hört sich ziemlich unausgegoren an.

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  2. Re: welche Rechte?

    Autor Rabbit 14.07.06 - 11:44

    > Na, super. Jemand modifiziert eine Library, die
    > unter der LGPL steht, und seine Änderungen stehen
    > dann unter der GPL. Jeder Nutzer, der diese
    > Library unter der LGPL genutzt hat - und weiter
    > nutzen will - ist damit aussen vor.

    Nur, wenn er die neue, modifizierte Version verwenden will. Bei der "Originalversion" kann man immer noch auf die LGPL zurückgreifen.

    Grüße,
    Rabbit

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  3. Re: welche Rechte?

    Autor *v* 14.07.06 - 11:45

    @ schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > >So ließen sich diese Rechte auch wieder
    > entziehen, so dass eine
    >geänderte Software
    > unter der GPL verbreitet werden könnte, sagte
    >
    > Stallman.
    >
    > Na, super. Jemand modifiziert eine Library, die
    > unter der LGPL steht, und seine Änderungen stehen
    > dann unter der GPL. Jeder Nutzer, der diese
    > Library unter der LGPL genutzt hat - und weiter
    > nutzen will - ist damit aussen vor.
    >
    > Das hört sich ziemlich unausgegoren an.

    Das hast Du auch falsch verstanden: Jemand, der bestehenden Code veraendert, darf die zusaetzliche Rechte (also was ueber die normale GPLv3 hinausgeht) nur fuer die von ihm hinzugefuegten Teilen modifizieren. Das Gesamtwerk bleibt aber weiterhin unter der urspruenglichen Lizenz. (Wenigstens, wenn ich den §7 des GPLv3-Entwurfs in der Eile richtig verstanden habe.)




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  4. Re: welche Rechte?

    Autor @ 14.07.06 - 13:15

    Genau den Fall meine ich ja.

    Der Änderer gibt dann seine Änderungen zwar an die Community zurück, aber nicht unter den gleichen Bedingungen.

    Rabbit schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > > Na, super. Jemand modifiziert eine Library,
    > die
    > unter der LGPL steht, und seine
    > Änderungen stehen
    > dann unter der GPL. Jeder
    > Nutzer, der diese
    > Library unter der LGPL
    > genutzt hat - und weiter
    > nutzen will - ist
    > damit aussen vor.
    >
    > Nur, wenn er die neue, modifizierte Version
    > verwenden will. Bei der "Originalversion" kann man
    > immer noch auf die LGPL zurückgreifen.
    >
    > Grüße,
    > Rabbit


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  5. Re: welche Rechte?

    Autor @ 14.07.06 - 13:18

    Hast Du den Golem-Artikel überhaupt gelesen?

    Dort steht, dass man - unter Ausnutzung eben dieser Klausel - Code der vorher unter der LGPL-Lizenz (bzw. neu: LGPL-Ausnahmeklausel) gestanden hat, unter Entfernung dieser Klausel wieder neu releasen kann, d.h. unter GPL.

    Da die GPL auch immer ein Gesamtwerk "infiziert", muss das automatisch für alle Teile gelten, wenn es für ein Teil gilt.

    Siehe auch meinen anderen Kommentar:
    http://forum.golem.de/read.php?11999,676400,676613#msg-676613

    P.S.: Wenn Du selber nicht sicher bist, ob Du es richtig verstanden hast, wie kannst Du dann eingangs erstmal felsenfest behaupten, ich hätte es nicht richtig verstanden?! Entweder, oder.

    *v* schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > @ schrieb:
    > --------------------------------------------------
    > -----
    > > >So ließen sich diese Rechte auch
    > wieder
    > entziehen, so dass eine
    >geänderte
    > Software
    > unter der GPL verbreitet werden
    > könnte, sagte
    >
    > Stallman.
    >
    > Na,
    > super. Jemand modifiziert eine Library, die
    >
    > unter der LGPL steht, und seine Änderungen
    > stehen
    > dann unter der GPL. Jeder Nutzer, der
    > diese
    > Library unter der LGPL genutzt hat -
    > und weiter
    > nutzen will - ist damit aussen
    > vor.
    >
    > Das hört sich ziemlich
    > unausgegoren an.
    >
    > Das hast Du auch falsch verstanden: Jemand, der
    > bestehenden Code veraendert, darf die zusaetzliche
    > Rechte (also was ueber die normale GPLv3
    > hinausgeht) nur fuer die von ihm hinzugefuegten
    > Teilen modifizieren. Das Gesamtwerk bleibt aber
    > weiterhin unter der urspruenglichen Lizenz.
    > (Wenigstens, wenn ich den §7 des GPLv3-Entwurfs in
    > der Eile richtig verstanden habe.)
    >
    >


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  6. Re: welche Rechte?

    Autor Rabbit 14.07.06 - 13:19

    > Der Änderer gibt dann seine Änderungen zwar an die
    > Community zurück, aber nicht unter den gleichen
    > Bedingungen.

    Schon, aber unter einer noch "freieren" Lizenz. BTW, die aktuelle LGPL erlaubt es ebenfalls, die Software unter GPL wieder zu veröffentlichen.

    | 3. You may opt to apply the terms of the ordinary GNU General Public
    | License instead of this License to a given copy of the Library.

    Im Gunde genommen ist dies also keine wirkliche Änderung.

    Grüße,
    Rabbit

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  7. Re: welche Rechte?

    Autor Rabbit 14.07.06 - 13:20

    Hi,

    > Dort steht, dass man - unter Ausnutzung eben
    > dieser Klausel - Code der vorher unter der
    > LGPL-Lizenz (bzw. neu: LGPL-Ausnahmeklausel)
    > gestanden hat, unter Entfernung dieser Klausel
    > wieder neu releasen kann, d.h. unter GPL.

    Wie in meine Antwort auf deinen verlinkten Artikel schon geschrieben, das geht mit der aktuellen LGPL auch.

    Grüße,
    Rabbit

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  8. Ergänzung: Ablehnungsgrund für v3

    Autor @ 14.07.06 - 13:23

    Vielleicht will ich als Autor eine LGPL-lizensierten Library ja gar nicht, dass jemand Drittes diese weniger-restriktive (und weniger infektiöse) Lizenz durch eine andere, restriktivere (die stark infektiöse GPL) ersetzen kann?

    So gesehen kann ich Linus Torvals gut verstehen, dass er v3 an sich ablehnt - genauso wie in diesem Zusammenhang die automatische Implikation der Gültigkeit von v2 nach v3 (d.h. die Klausel, dass die GPL v2 sich selbst updaten kann, wenn sie einmal angewandt worden ist, so dass aller GPL-Code stets unter der neuesten Version der Lizenz steht).

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  9. Re: welche Rechte?

    Autor @ 14.07.06 - 13:26

    In dem zitierten Punkt 3 steht nur, dass man auch die Regeln der normalen GPL auf "eine Kopie" der Library anwenden kann.

    Das bezieht sich - so denke ich aus gutem Grund - sicherlich nicht auf den Austausch der Lizenz selbst, sondern auf andere Regeln der GPL.

    Im Übrigen halte ich die GPL nicht für freier, sondern für restriktiver als die LGPL - oder wofür steht wohl das "L" in LGPL.

    Rabbit schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > > Der Änderer gibt dann seine Änderungen zwar
    > an die
    > Community zurück, aber nicht unter den
    > gleichen
    > Bedingungen.
    >
    > Schon, aber unter einer noch "freieren" Lizenz.
    > BTW, die aktuelle LGPL erlaubt es ebenfalls, die
    > Software unter GPL wieder zu veröffentlichen.
    >
    > | 3. You may opt to apply the terms of the
    > ordinary GNU General Public
    > | License instead of this License to a given copy
    > of the Library.
    >
    > Im Gunde genommen ist dies also keine wirkliche
    > Änderung.
    >
    > Grüße,
    > Rabbit


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  10. Re: welche Rechte?

    Autor @ 14.07.06 - 13:28

    Sorry, ich habe unrecht. Ich habe es gerade selber nachgelesen:

    3. You may opt to apply the terms of the ordinary GNU General Public License instead of this License to a given copy of the Library. To do this, you must alter all the notices that refer to this License, so that they refer to the ordinary GNU General Public License, version 2, instead of to this License. (If a newer version than version 2 of the ordinary GNU General Public License has appeared, then you can specify that version instead if you wish.) Do not make any other change in these notices.

    @ schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > In dem zitierten Punkt 3 steht nur, dass man auch
    > die Regeln der normalen GPL auf "eine Kopie" der
    > Library anwenden kann.
    >
    > Das bezieht sich - so denke ich aus gutem Grund -
    > sicherlich nicht auf den Austausch der Lizenz
    > selbst, sondern auf andere Regeln der GPL.
    >
    > Im Übrigen halte ich die GPL nicht für freier,
    > sondern für restriktiver als die LGPL - oder wofür
    > steht wohl das "L" in LGPL.

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  11. Re: welche Rechte?

    Autor @ 14.07.06 - 13:29

    Gut, dass ich bisher noch keinen Code unter LGPL released habe.
    Ein Grund mehr, es nicht zu tun.

    Rabbit schrieb:
    -------------------------------------------------------

    > Im Gunde genommen ist dies also keine wirkliche
    > Änderung.

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  12. Re: welche Rechte?

    Autor Kompottkin 14.07.06 - 13:30

    > Da die GPL auch immer ein Gesamtwerk "infiziert",
    > muss das automatisch für alle Teile gelten, wenn
    > es für ein Teil gilt.

    Meines Wissens ist das so nicht richtig. Die GPL gilt in einem solchen Falle für das Gesamtwerk, aber nicht zwingend für die einzelnen Teile.

    Nimm beispielsweise den FreeBSD-Kernel und füge ein GPL-Modul hinzu. Das entstehende Gesamtwerk unterliegt dann den Einschränkungen der GPL (was der BSD-Lizenz ja nicht widerspricht), Du kannst aber immer noch den BSD-lizenzierten Code herausnehmen und wieder unter den Bedingungen der BSD-Lizenz verbreiten.

    Aber ihr wißt ja: IANAL.

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  13. Re: welche Rechte?

    Autor Rabbit 14.07.06 - 13:44

    > Im Übrigen halte ich die GPL nicht für freier,
    > sondern für restriktiver als die LGPL - oder wofür
    > steht wohl das "L" in LGPL.

    Ist sie für andere Entwickler (wie in der Regel uns) meist auch, vor allem für kommerzielle Verwendung (was ja gerne von Open-Source-Entwicklern als böse verteufelt wird). Darum stand "freier" bei mir auch unter Anführungszeichen.

    Aus sicht der FSF ist sie aber wirklich freier, da deren erklärtes Ziel ja die "freie" (wie in Freiheit, nicht wie in Bier) Vernwendung von Software ist, und da ist die GPL sicher besser geeignet, da sie eben im Gegensatz der LGPL dafür sorgt, dass jegliche Software, die davon profitieren möchte, ebenfalls wieder frei ist.

    Für mich persönlich sind die BSD-Lizenzen bzw. die Apache-License sehr viel "freier" und mir bei weitem lieber, aber andere würden das eventuell wieder als "Schmarozertum" bezeichnen.

    Grüße,
    Rabbit

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  14. Re: Ergänzung: Ablehnungsgrund für v3

    Autor Rabbit 14.07.06 - 14:17

    @ schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > Vielleicht will ich als Autor eine
    > LGPL-lizensierten Library ja gar nicht, dass
    > jemand Drittes diese weniger-restriktive (und
    > weniger infektiöse) Lizenz durch eine andere,
    > restriktivere (die stark infektiöse GPL) ersetzen
    > kann?

    Im Prinzip ist dabei nichts verloren, da die neue Version nur "freier" (im FSF-Sinn) sein kann, nie aber mehr "Closed-Source". Außerdem hat die Änderung der Lizenz durch einen dritten nur Auswirkungen auf dessen Distribution, nicht auf die ursprüngliche. Es hindert einen Autor aber auch niemand daran, zu sagen, der entsprechende Punkt der LGPL fände auf seine Bibliothek keine Anwendung... Nur ists dann halt streng genommen keine LGPL mehr.

    > So gesehen kann ich Linus Torvals gut verstehen,
    > dass er v3 an sich ablehnt - genauso wie in diesem
    > Zusammenhang die automatische Implikation der
    > Gültigkeit von v2 nach v3 (d.h. die Klausel, dass
    > die GPL v2 sich selbst updaten kann, wenn sie
    > einmal angewandt worden ist, so dass aller
    > GPL-Code stets unter der neuesten Version der
    > Lizenz steht).

    Diese Klausel ("... under the GPL version 2 or any newer version") ist nur eine Empfehlung (der viele folgen), aber keine Bedingung für die (L)GPL. Selbst wenn aber die 3er-Bedingungen dir überhaupt nicht gefallen, darfst du entsprechende Software nach Belieben unter den 2er Bedingungen weiterverwenden (weil nirgends steht, dass durch das Auto-Update die 2er-Bedingungen ihre Gültigkeit verlieren würden, du kannst die 3er anwenden, wenn du willst, aber mußt nicht).

    Grüße,
    Rabbit

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  15. Re: welche Rechte?

    Autor *v* 14.07.06 - 19:58

    @ schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > Hast Du den Golem-Artikel überhaupt gelesen?
    >
    ja
    > Dort steht, dass man - unter Ausnutzung eben
    > dieser Klausel - Code der vorher unter der
    > LGPL-Lizenz (bzw. neu: LGPL-Ausnahmeklausel)
    > gestanden hat, unter Entfernung dieser Klausel
    > wieder neu releasen kann, d.h. unter GPL.
    >
    Dort steht aber nicht, dass das jeder tun kann, der nur ein winziges Stück verändert. Deshalb habe ich (offensichtlich anders als Du) mir noch die Mühe gemacht, die entsprechenden Teile des GPLv3-Entwurfs durchzulesen (wenn auch, wie schon bemerkt nur schnell überflogen), bevor ich Dir geantwortet habe: Wenn die Lizenz für das gesamte Projekt geändert werden soll, müssen (wie bisher auch) alle bisher beteiligten Autoren zustimmen.

    Bevor Du jetzt noch zum Boykott der neuen Fassung aufrufst, solltest Du Dir vielleicht auch mal die Mühe machen, den Entwurf zu lesen. (Du darfst das dann auch gerne gründlicher tun als ich.)


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  16. Re: welche Rechte?

    Autor Rabbit 16.07.06 - 09:50

    *v* schrieb:
    > Wenn die Lizenz für das gesamte
    > Projekt geändert werden soll, müssen (wie bisher
    > auch) alle bisher beteiligten Autoren zustimmen.

    Also ich interpretiere den Punkt 3 der jetztigen LGPL anders. Meines Erachtens darf jeder eine LGPL_bibliothek unter GPL re-releasen (da ja ohnehin die "alte" LGPL-Variante noch zur Verfügung steht). Die LGPL läßt sich genau wie die GPL nicht mehr entfernen, man kann halt dafür sorgen, dass zukünftige Änderungen unter GPL statt LGPL stehen.

    Aber IANAL, deswegen kann das auch alles falsch sein ;)

    Grüße,
    Rabbit

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