Hallo Leute,
Ihr seit meine einzige Chance…
Ich habe bei ebay ein iPhone 4 verkauft. Der Käufer hat sofort mit Paypal bezahlt. Paar Minuten später hab ich eine email von ihm bekommen, mit einer anderen Adresse als die, die bei Paypal hinterlegt ist. Es ist eine Packstation auf seinem Namen. Ich hab mir nix weiter dabei gedacht, schließlich muss jeder selber wissen wo seine Ware hin gehen soll.
Ein paar Tage später meldet er sich wieder per email, das sein Konto missbraucht wurde…
Kurz darauf hab ich ihn angerufen und er hatte es bereits bei Paypal und ebay gemeldet.
Ebay hat das Angebot aus Sicherheitsgründen sofort beendet und somit ist kein Kaufvertrag zustande gekommen.
Paypal wollte natürlich die Sendungsnummer von mir haben, die ich natürlich gleich weitergegeben habe. Ein Tag nach dem ich im Urlaub war (Ausland), hab ich eine email bekommen, das ich den Sendungsbescheid innerhalb von 3 Tagen schicken sollte. Das ging aber leider nicht, da ich zwei Wochen nicht da war.
Als ich zurück gekommen bin, hab ich natürlich sofort Paypal kontaktiert. Der Mitarbeiter meinte nur, dass ich Einspruch erheben muss und die Versandbestätigung auch schicken soll. Das tat ich auch.
Nach ewigem hin und her am Telefon…bekomme ich ein Tag später eine email von Paypal in dem steht:
Wir haben Ihre Versandinformationen geprüft und konnten feststellen, dass Sie die Ware an eine Packstation versendet haben. Laut Zahlungsdetails war aber keine Packstation angegeben.
Der PayPal Verkäuferschutz kann leider nur gewährt werden, wenn die Ware an die Adresse versendet wird, die in den Zahlungsdetails angegeben ist. In Ihrem Fall können wir daher leider keinen Verkäuferschutz anbieten.
Bitte gleichen Sie Ihren negativen Kontostand per Banküberweisung aus.
Was soll ich jetzt tun? Ich hab schließlich die email von SEINEM Konto bekommen, konnte also nicht wissen das es jemand anderes ist!
Es geht hier um über 800 EUR und das Handy ist auch weg. Ich weiß nicht mehr weiter…
Paypal wird nicht zahlen, da der Verkäuferschutz nur gewährt werden kann, wenn die Adresse in den Versanddetails steht und das tut die Packstation nicht.
Der Hacker hat wohl sein Paypal, sein GMX und sein ebay Account gehackt und somit den Betrug ausgeführt.
Was ich nicht verstehe, wie der Typ ein Packstation Account auf den Namen meines Käufers eröffnen konnte. Packstation Benutzer müssen sich ja schließlich von der Post verifizieren lassen…
Hoffe ihr könnt mir da helfen…
MfG
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Hi sarde-xx !
Das ist mal wieder so TYPISCH FÜR PAYPAL !
Man könnte bald meinen das die vollkommen überschnappen und sich auch noch wie eine Behörde vorkommen !
Paypal bietet keinen Schutz und ist nur für Ebay-Gewinne da !
Verkaufe lieber bei Amazon, die haben wenigstens einen echten
Support !
Ich würde vorerst zur Polizei gehen und eine Strafanzeige machen, die Jungs dort finden schon heraus wer die Packstation angemietet hat .
An Paypal würde ich vorerst keine Zahlung veranlassen, sollen die doch einen Mahnbescheid schicken, was sowieso bei denen lange dauert !( Wenn überhaupt etwas kommt)
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Hallo Leute,
als ich das hier gerade las ist mir ehrlich gesagt übel geworden, denn genau dasselbe ist mir jetzt auch passiert.
Ich kaufe und verkaufe schon mal Sachen bei ebay und das was mir jetzt passiert ist ist unglaublich.
Habe meine teure Tasche mit Rechnung im Wert von ( 7500 Euro ) verkauft und zwar an einer Person aus HongKong. Alles schön und gut, sie überweisst mir den Betrag auf mein Paypal konto und ich schicke es direkt ab. 2 tage später war die Tasche auch da, da ich das Geld dringend brauchte habe ich es gleich auf mein Bankkonto gebucht.
Nach 1 Woche sehe ich mit erschrecken das die Person einen Käuferschutzantrag gestellt hat weil sie angeblich die Tasche nicht bekommen hat ohne mich anzusschreiben etc. Ich habe dann direkt mal nachgeschaut ( Sendungsnr)und musste feststellen das sie die Tasche bekommen hat samt Ihre Unterschrift.
Ich habe paypal dann angerufen und sie konnten sich das nicht erklären und meinten ich sollte mir keine Sorgen machen das würde sich schon aufklären, in der zwischen zeit ist mein Konto limtiert und hat einen Saldo von 7500 Euro!!!!!
Ich also abgewartet ( ist jetzt schon über 4 Wochen her), habe auch in der zwischenzeit mit der Käuferin kontakt aufgenommen und sie meinte, sie hätte es sich anders überlegt und meine Tasche wäre auf dem Rückweg zu mir. Ich hatte aber keine Rücknahme angeboten und ausserden wer weiss was in dem Paket jetzt drin ist also habe ich es nicht angenommen und das Paket ging zurück!!
Mehrmals paypal angeschrieben und telefoniert, mein Konto ist noch immer im Minus, in der zwischenzeit hat sie mir das Paket wieder zurück geschickt, jetzt weiß ich nicht was ich tun soll, habe einfach angst das Paket anzunehmen da sie vorher einfach behauptete sie hätte den Artikel nicht bekommen. Habe Versendungsbelege, Ausweißkopie und Telefonrechnung geschickt!
Im Grunde wäre es mir nämlich egal wenn wir den Kauf rückgängig machen würden aber was ist wenn da meine Tasche nicht drin ist und wie soll ich dann zurück überweisen wenn mein Paypalkonto doch limitiert ist, kann weder Geld abbuchen noch versenden, natürlcich empfangen von Geld ist kein Problem.
Ich bin total fertig mit den Nerven!!!!! Was soll ich nur machen????
Nie wieder Paypal sag ich nur, ich bin innerhalb paar Tage 10 Jahre älter geworden!!
Habe mir noch nie was zu schulden kommen lassen und seit 2002 nur Poitive 129 Bewertungen bekommen. Wieso machen die sowas???
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Hallo Leute,
als ich das hier gerade las ist mir ehrlich gesagt übel geworden, denn genau dasselbe ist mir jetzt auch passiert.
Ich kaufe und verkaufe schon mal Sachen bei ebay und das was mir jetzt passiert ist ist unglaublich.
Habe meine teure Tasche mit Rechnung im Wert von ( 7500 Euro ) verkauft und zwar an einer Person aus HongKong. Alles schön und gut, sie überweisst mir den Betrag auf mein Paypal konto und ich schicke es direkt ab. 2 tage später war die Tasche auch da, da ich das Geld dringend brauchte habe ich es gleich auf mein Bankkonto gebucht.
Nach 1 Woche sehe ich mit erschrecken das die Person einen Käuferschutzantrag gestellt hat weil sie angeblich die Tasche nicht bekommen hat ohne mich anzusschreiben etc. Ich habe dann direkt mal nachgeschaut ( Sendungsnr)und musste feststellen das sie die Tasche bekommen hat samt Ihre Unterschrift.
Ich habe paypal dann angerufen und sie konnten sich das nicht erklären und meinten ich sollte mir keine Sorgen machen das würde sich schon aufklären, in der zwischen zeit ist mein Konto limtiert und hat einen Saldo von 7500 Euro!!!!!
Ich also abgewartet ( ist jetzt schon über 4 Wochen her), habe auch in der zwischenzeit mit der Käuferin kontakt aufgenommen und sie meinte, sie hätte es sich anders überlegt und meine Tasche wäre auf dem Rückweg zu mir. Ich hatte aber keine Rücknahme angeboten und ausserden wer weiss was in dem Paket jetzt drin ist also habe ich es nicht angenommen und das Paket ging zurück!!
Mehrmals paypal angeschrieben und telefoniert, mein Konto ist noch immer im Minus, in der zwischenzeit hat sie mir das Paket wieder zurück geschickt, jetzt weiß ich nicht was ich tun soll, habe einfach angst das Paket anzunehmen da sie vorher einfach behauptete sie hätte den Artikel nicht bekommen. Habe Versendungsbelege, Ausweißkopie und Telefonrechnung geschickt!
Im Grunde wäre es mir nämlich egal wenn wir den Kauf rückgängig machen würden aber was ist wenn da meine Tasche nicht drin ist und wie soll ich dann zurück überweisen wenn mein Paypalkonto doch limitiert ist, kann weder Geld abbuchen noch versenden, natürlcich empfangen von Geld ist kein Problem.
Ich bin total fertig mit den Nerven!!!!! Was soll ich nur machen????
Nie wieder Paypal sag ich nur, ich bin innerhalb paar Tage 10 Jahre älter geworden!!
Habe mir noch nie was zu schulden kommen lassen und seit 2002 nur Poitive 129 Bewertungen bekommen. Wieso machen die sowas???
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Das Paket ist wieder da, soll ich es an nehmen, oh weia, ich bin total unsicher!!!?????!!!!
1 mal bearbeitet, zuletzt am 09.09.10 12:01 durch schockoline.
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Das erinnert mich ganz stark an den alten jüdischen (NICHT antijüdischen, damit hier keiner was falsch versteht...) Witz, wo der eine den anderen verklagt hat, weil er ihm 1000 Gulden geliehen habe und der andere es ihm nicht zurückzahlen wolle... Der Richter fragt den Beklagten, ob das so stimmt, was der Kläger sagt. Nein, Herr Richter, sagt der andere, denn erstens habe ich gar kein Geld von ihm geliehen, zweitens waren es nur 500 Gulden und drittens habe ich ihm schon längst alles zurückbezahlt...
Streng nach PayPal Richtlinien müßte es eigentlich für die Käuferschutzbeschwerde völlig egal sein, ob du das Paket annimmst oder nicht und ob darin die Tasche oder ein Kartoffelsack ist. Du kannst den Versand nachweisen, wobei nicht einmal von Interesse ist ob der Käufer das Paket überhaupt bekommen hat oder nicht. Käuferschutz ist keine Transportversicherung.
PayPal Käuferschutzrichtlinie:
4.1 Der bezahlte Artikel wurde durch den Verkäufer nicht versandt.
Der PayPal-Käuferschutz gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg vorlegt, lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.
Also hätte PayPal nach eigenen Regeld die Käuferschutzbeschwerde umgehend ablehnen müssen, nachdem du den Versandbeleg vorgelegt hast. Daß die das noch nicht gemacht haben, spricht nochmals Bände... Von daher ist es eigentlich egal, was du tust, entweder hast du Glück oder Pech das kannst du bei PayPal eigentlich nicht wirklich beeinflussen - was sonst ist zu erwarten bei einer Firma, die sich nicht mal an die eigenen, wie auch immer zweifelhaften AGBs hält...
Das Schlimmste allerdings, was dir passieren kann, ist daß man dir das PayPal Konto löscht. Die Briefchen von irgendeinem Winkeladvokaten oder ebensolchem Inkassounternehmen, die du dann bekommst, kannst gleich mit auf die Toilette mitnehmen, damit diese einem sinnvollen Zweck zugeführt werden ;-)
P.S. Kann es mir echt nicht verkneifen zu erwähnen, daß man bei so teueren Sachen etwas mehr Vorsicht walten lassen sollte, aber wer sich etwas so teueres leisten kann, kann schließlich den Verlust desselben auch verkraften - ich könnte ganz ehrlich weder das eine noch das andere...
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Semlin schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
>
> P.S. Kann es mir echt nicht verkneifen zu erwähnen, daß man bei so teueren
> Sachen etwas mehr Vorsicht walten lassen sollte, aber wer sich etwas so
> teueres leisten kann, kann schließlich den Verlust desselben auch
> verkraften - ich könnte ganz ehrlich weder das eine noch das andere...
Nee nee, ich habe auch lange für die Tasche sparen müssen und nun hatte ich einen Engpass und musste sie deswegen schweren Herzens verkaufen.
So einfach kann ich das nicht verkraften ganz im Gegenteil...
Hatte mal einen guten Job leider ist die Firma jetzt pleite und mir gehts dem entsprechend sch......
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Kümmer dich nicht weiter drum!
Irgendwann wird dein paypal Konto gelöscht und Du bekommst Post von KSP....
Wie bereits erwähnt diese Post kannst du mit aufs Klo nehmen!
Gibts eigentlich schon deutsche Paypaluser die einen deutschen Mahnbescheid erhalten haben?
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Ich glaube, da muß man durchaus unterscheiden, woraus sich die Forderung von PayPal ergibt:
1. Man bezahlt was per PayPal, aber nicht aus dem vorhandenen Kontoguthaben, sondern entweder über die Kreditkarte oder über Kontoabbuchung, und diese Zahlung an PayPal platzt mangels Deckung und man gleicht den Fehlbetrag auf dem PayPal Konto nicht aus. In einem solchen Fall wird PayPal einem sehr wohl und auch voll zu Recht mit Anwalt und Gericht zu Leibe rücken.
2. Man verliert eine Käuferschutzbeschwerde entsprechend (mehr oder weniger) den AGBs von PayPal. Der Kaufpreis wird dem Käufer zurückerstattet und das eigene PayPal Konto rutscht ins Minus. Wenn man dieses nicht ausgleicht, könnte PayPal auch locker gerichtlich vorgehen und nicht nur über die Winkeladvokaten Mahnungen verschicken. Ob PayPal dann auch Mahnbescheide zustellen läßt, entzieht sich meiner Kenntnis. Da aber mit dem einfachen Widerspruch das Mahnverfahren beendet wird und im Rahmen einer Klage letztendlich die AGBs von PayPal vom Richter auf ihre Zulässigkeit hin überprüft werden würden, scheint PayPal sehr scheu zu sein, was das Prozessieren angeht...
3. In einem Fall wie von dem "Schockoline" wo man eigentlich alles Nötige erledigt hat und gemäß den AGBs von PayPal die Käuferschutzbeschwerde abgelehnt werden müßte, also wo PayPal gegen die eigenen AGBs verstößt, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß PayPal dann noch vors Gericht zieht. Außerdem müßten sie erst einmal beweisen, dem Käufer die 7500 Euro zurückerstattet zu haben, sonst wäre die Klage von vornherein unschlüssig, und das haben sie wohl kaum gemacht, wo "Schockoline" den Versandbeleg vorgelegt hat.
Deshalb Frage an "Schockoline" - das Minus von 7500 Euro entsteht zwar erst einmal automatisch wenn Käuferschutzbeschwerde eingelegt wird, weil PayPal den streitigen Betrag automatisch sperrt bis über die Käuferschutzbeschwerde nicht entscheiden wird. Aber inzwischen dürfte wohl Zeit genug gewesen sein, um zu entscheiden? Oder ist der Vorgang immer noch offen?
Im übrigen ist dein Käufer ausgesprochen bescheuert - angeblich die Ware nicht bekommen, und diese dann zurückschicken... An und für sich könntest du die Rücksendung locker annehmen, am besten gleich vor dem Postboten aufmachen, damit du notfalls einen unabhängigen Zeugen hast, falls die Tasche wirklich nicht im Paket sein sollte. Wenn die Tasche aber da ist, dann hättest du Geld und Tasche ohne daß du verpflichtet wärest diese zurückzunehmen, also könntest du vom Käufer Geld für die nochmalige Zusendung verlangen und solange er das nicht bezahlt, mußt du die Tasche auch nicht rausrücken. Also sitzst du eindeutig am längeren Hebel.
Wenn die Käuferschutzbeschwerde irgendwann endlich abgelehnt wurde, was nach den eigenen AGBs von PayPal zwingend erfolgen müßte, dann kann dir der Käufer am Buckel runterrutschen, völlig egal ob er in Deutschland oder Hongkong ist - du hast ihm die Ware ja nachweislich geliefert und eine Rückgabe ausgeschlossen. Wenn er sich dumm stellt und die Tasche nicht mehr haben will, dann ist es sein Problem, er hätte sie ja selber verkaufen können und es hat ihn niemand dazu gezwungen sie dir zurückzuschicken.
Das einzig Ärgerliche ist dabei, daß dein PayPal Konto erst einmal im Ergebnis gesperrt ist und wenn sich PayPal, wie wohl schon öfters geschehen, nicht an die eigenen AGBs hält, dann kannst du PayPal in der Zukunft vergessen. Ob das nun gut oder schlecht ist, muß jeder für sich entscheiden ;-)
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Die meisten PayPal - Gläubigen oder Unbedarften wissen bisher nicht, um was für einen Verein es sich da handelt..
Käuferschutz gibt es im Grunde garnicht, denn man ist PayPal ausgeliefert!
Aus der AGB
Auszug
6.2
Verfügbarkeit des PayPal-Käuferschutzes.
PayPal behält sich das Recht vor, jederzeit im eigenen Ermessen und ohne Angabe von Gründen den PayPal-Käuferschutz zu ändern oder zu streichen.
quelle
cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd ... le.x=de_DE
FINGER WEG VON PAYPAL! gebt mal die suchbegriffe PayPal Probleme bei google ein, alles klar?
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Hallo,
danke erstmal mal für die Infos....
Also jetzt wird es wirklich lustig, die Dame hat jetzt einen neuen Fall aufgemacht 11.09 wegen Abweichung der Beschreibung und bei der Begründung angegeben, das sie mir den Artikel zurück geschickt hat, häääääääää?
Der erste Fall war ja am 12.08 wegen Artikel nicht angekommen.
Ich gleich wieder angerufen und da sagte mir die Paypal Mitarbeiterin, ich müsste bis Mittwoch warten, wenn ich die Tasche annehme würde müssten sie den Betrag der Käuferin wieder gutschreiben und wenn nicht dann würden sie mein Konto wieder ausgleichen.
Glaubt mir ich weiß jetzt gar nichts mehr, klar werde das Paket nicht annehmen aber ob dann der Kontoausgleich statt findet glaube ich erst wenn ich es sehe.
Übrigens der andere Fall ist ja auch noch offen wegen Artikel nicht erhalten, wie kann man einen Artikel nicht erhalten haben und gleichzeitig einen neuen Fall eröffnen wegen Artikel nicht wie beschrieben???? Das ist doch unlogisch und richtig ekelhaft diese Methoden.
Die machen doch was die wollen und man blickt einfach nicht mehr durch, das nenne ich Willkür.
Schaut her
Megabucks Ltd PP-001-067-693-361 Nicht wie beschrieben
Beschwerde
$10.000,00 USD 11.09.2010 Prüfung durch PayPal 13.09.2010 Anzeigen
Megabucks Ltd PP-001-041-356-515 Artikel nicht erhalten
Beschwerde
$311,00 USD 12.08.2010 Prüfung durch PayPal 12.08.2010 Anzeigen
Megabucks Ltd PP-001-041-353-082 Artikel nicht erhalten
Beschwerde
$10.000,00 USD 12.08.2010 Prüfung durch PayPal 12.08.2010 Anzeigen
Der neue Fallverlauf
* 11. Sep 2010 - PayPal: E-Mail an Käufer gesendet
* 11. Sep 2010 - PayPal: E-Mail an Verkäufer gesendet
* 11. Sep 2010 - PayPal: E-Mail an Käufer gesendet
* 13. Sep 2010 - PayPal: Konflikt gemeldet
* 13. Sep 2010 - Käufer: E-Mail an PayPal gesendet
* 13. Sep 2010 - PayPal: Konflikt gemeldet
* 13. Sep 2010 - Käufer: E-Mail an PayPal gesendet
* 13. Sep 2010 - Käufer: E-Mail an PayPal gesendet
* 11. Sep 2010 - PayPal: Telefongespräch mit Verkäufer
* 11. Sep 2010 - PayPal: Telefongespräch mit Käufer
* 11. Sep 2010 - PayPal: Telefongespräch mit Verkäufer
* 11. Sep 2010 - PayPal: E-Mail an Verkäufer gesendet
* 11. Sep 2010 - PayPal: E-Mail an Käufer gesendet
* 11. Sep 2010 - Käufer: Vorübergehende Einbehaltung bis Fall gelöst ist
* 11. Sep 2010 - Käufer: Beschwerde eingereicht
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Das ist alles sehr lustig... Denn aus meinem eigenen vorher beschriebenen Fall kann man erkennen, daß bei einem Artikel der wesentlich von der Beschreibung abweicht PayPal nicht die Aussage des Käufers einfach so akzeptiert, sondern auf teuere Bestätigungen von Sachverständigen etc. besteht und ansonsten droht, die Käuferschutzbeschwerde abzulehnen.
Wenn nun der Käufer eine Käuferschutzbeschwerde einreicht mit der Begründung, daß der Artikel wesentlich von der Beschreibung abweicht, aber den Artikel postwendend an den Verkäufer zurückschickt, dann kann der Käufer somit den Zustand des Artikels nicht (mehr) belegen und seine Käuferschutzbeschwerde müßte abgewiesen werden. Wenn sich PayPal an die eigenen Regeln halten würde versteht sich, und nicht mal so und mal so je nach Lust und Laune...
Wie man überhaupt eine weitere Käuferschutzbeschwerde einreichen kann, wenn schon eine wegen Nichterhalt läuft, ist mir ebenfalls schleierhaft. Es hieß doch meines Wissens klar und deutlich, daß wegen einer Zahlung nur eine Beschwerde eingereicht werden kann und daß der Grund nicht nachträglich geändert werden kann, geschweige denn daß eine weitere Beschwerde aus einem anderen Grund wegen des selben Kaufs möglich wäre...
Man kann zwar von den Betrugsfällen lesen, wo man erst vergeblich auf die Ware gewartet hat und der Verkäufer erst dann, wenn man die Beschwerde wegen Nichterhalt schon eingereicht hat, ein leeres Paket oder mit nur Schrott drin verschickt hat und dann den Versand nachgewiesen hat, und der betrogene Käufer dann den Grund von nicht erhalten nicht mehr in erheblich von der Beschreibung abweichen ändern konnte und somit um den Käuferschutz gebracht wurde.
Würde man bei PayPal auch ein Bißchen nachdenken, dann müßte man zumindest dann, wenn der Verkäufer zwar den Versand nachweist, aber aus dem Beleg hervorgeht, daß der Versand erst erfolgt ist, nachdem der Käufer die Beschwerde wegen Nichterhalts eingereicht hat, es möglich machen daß man nach tatsächlichem Erhalt der Ware den Beschwerdegrund ändern kann, wenn man tatsächlich von einem Betrüger ein leeres Paket bekommen sollte oder die Ware defekt sein sollte.
So wie es jetzt läuft sind dem Betrug Tür und Tor geöffnet. Und erst recht, wenn der Käufer zwei Beschwerden aus unterschiedlichen Gründen einreichen kann. Wenn die Aussage stimmt, daß wenn du das Paket annehmen würdest, PayPal dem Käufer das Geld zurückerstatten würde, dann ist es noch schlimmer - der Käufer könnte dir ja auch einen Ziegelstein zurückschicken statt der Tasche, würde seine Kohle zurückbekommen, die Tasche behalten und du hättest dann PayPal am Hals weil sie von dir die Kohle zurückhaben wollen würden...
Lieber Gott schmeiß Hirn hinunter auf daß die von PayPal auch etwas davon abbekommen...
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Heute ist diese Mail von Paypal gekommen....
KLAR; DIE ERSTE BESCHWERDE WEGEN NICHT ERHALT WAR EINDEUTIG NACHDEM SIE DAS PAKET ERHALTEN HAT::::
Heute ist diese Mail von Paypal gekommen....
Transaktionsdatum: 23. Jul 2010Transaktionsbetrag:$10.000,00 USDIhr Transaktionscode: 73B12349X5648931VBearbeitungsnummer: PP 001-067-693-361 Der Käufer hat folgende Nachverfolgungsinformationen bereitgestellt, um zubelegen, dass die Ware an Sie zurückgesendet wurde. Versandunternehmen: DHLNachverfolgungsnummer: EA023565323HK Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass die Ware immer noch zur Abholungbei Ihrer Postdienststelle für Sie bereit steht. -----------------------------------Das sollten Sie als Nächstes tun:----------------------------------- Gehen Sie zu Ihrere Poststation um die Sendung abzuholen. Bestätigen Sie auf der PayPal-Seite "Konfliktlösungen" den Empfang der Ware. Sobald Sie den Empfang der Ware bestätigt haben, wird eine Rückzahlung an den Käufer durchgeführt. Sollten Sie sich zu der Angelegenheit nicht weiteräußern, werden wir anhand der Nachverfolgungsinformationen prüfen, ob der Käufer einen Anspruch auf eine Rückzahlung hat. Vielen Dank. ***************
EERST WAR ICH WIRKLICH VERZWEIFELT JETZT IST ES SO LÄCHERLICH GEWORDEN DAS ICH NUR NOCH LACHEN KANN.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 16.09.10 09:24 durch ap (Golem.de).
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Seit langem heute mal wieder einen Anruf von KSP bekommen. Ich habe die nette Frau gefragt, ob Sie sich nicht an unseren Brief erinnern kann das wir nicht mehr telefonisch belästigt werden wollen. Sie sagte doch, aber wir wollen geld. Ich habe gesagt: Schön und ich will ne vollmacht das sie bevollmächtigt sind, ansonsten bekommen Sie gar nichts. Da könnte ja sonst jeder kommen!
Da meint die gute Frau, naja wenn der Mahnbescheid kommt werden Sie uns ja ernst nehmen.
Auf den Mahnbescheid freue ich mich ja!
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Ich kann eure Wut teilweise gut verstehen. Und schildere mal meine privaten Erlebnisse mit Paypal. Da sind einige Sachen nicht i.O., vor allem, wenn Geld einbehalten wird über Monate. Jeder der so in der freien Wirtschaft arbeiten würde käme sofort ins Gefängnis, bei Banken gibt es da wohl große Ausnahmen und da gehört auch paypal dazu. Alleine die Tatsache, das sich Banken Geld für 1% bei der EZB leihen und es an Ihre Kunden für 14% weiterverleihen, normalerweise nennt man sowas Wucher...bei Banken Alltag.
Den letzten Beitrag mit der Packstation, da ist die Entscheidung PayPal´s wohl nachzuvollziehen.
Es sollte wohl klar sein, dass man an die Adresse verschickt die bei paypal hinterlegt ist und nicht an eine Packstation!
Manchmal wäre es geschickt doch die AGB´s zu lesen und nicht nur abzuhaken, vor allem bei einer Bank oder eben bei PayPal.
Ich habe auch schon ein Einschreiben in die USA verschickt, weil ich bei ebay. com verkauft habe (von privat). Ich habe die Zahlung mit PayPAL empfangen (Geht aus den USA auch nicht anders auf ein deutsches Konto-oder??). Der Käufer hat behauptet der Brief wäre geöffnet worden und leer angekommen- wer ist so dumm und nimmt einen geöffneten Brief an und unterschreibt dafür-ein Amerikaner oder ein Lügner.
Ich habe daraufhin PayPAL den Versandbeleg als Scan zugemailt-der Fall wurde daraufhin weiter bearbeitet und der Anhang war bei Paypal im offenen Fall als Dokument zu sehen. Nach einigen Tagen wurde mir Recht gegeben. Laut PayPAL AGB´s übernimmt Paypal keine Haftung für auf dem Weg verlorengegangene Waren. Das Ende war, der Käufer hat mich negativ bewertet, aber das Geld ca. 40€ konnte ich behalten, habe ja auch den Versandbelg gehabt. Das war aber privat, wie es gewerblich aussieht habe ich keine Ahnung zumal es in so einem Fall dann doch kompliziert werden kann: Paypal mit Sitz in Luxemburg über ebay verkauft, von Dtl. in die USA verschickt...
Am besten in Dtl. kein Paypal akzeptieren. Paypal nur fürs außer europ. Ausland nutzen, die AGB´s lesen, an die Adresse, die bei Paypal hinterlegt ist verschicken, die Limit´s (wenn privat verkauft wird nicht überschreiten) und vor allem regelmäßig abbuchen. Ich verstehe icht, wie man mehrere tausend Euro (auch wenn man Gewerbetreibender ist) bei Paypal liegen lassen kann? Die Überweisung auf ein Bankkonto dauert doch nur eine Minute.Da kann man doch regelmäßig überweisen und nicht tausende Euros ansammeln zumal man mit dem Geld ja auch wieder einkaufen will und das wohl nicht über Paypal... Das Geld einzubehalten rechtfertigt das natürlich noch lange nicht. Alleine schon die Tatsache, dass man fürs Geld empfangen aus Dtl. nach Dtl. bei PayPal Gebühren zahlen muss ist für mich ein Grund es europaweit nicht zu nutzen. Soweit meine Meinung.
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Als gewerbetreibender schilder ich mal paar Situationen wo man dringend geld auf dem Paypal Konto braucht.
Ich muss Rückgabe anbieten als Händler. Meinem Kunden (der mit Paypal gezahlt hat) gefällt die ware nicht und er möchte den artikel zurückgeben was sein gutes Recht ist! Dann muss auch mit paypal die Zahlung zurückgeschickt werden! Dazu sollte man als Händler unter anderem immer paar euros auf Paypal liegen lassen. Klar auch ich hebe sofort ab auf mein Konto wenn ein gewisser Betrag erreicht ist, aber es gibt auch Tage (meist WE´s) wo es bombastisch läuft bei ebay, und du schaust montag morgen auf deine Buchhaltung (größere Firmen und unternehmen machen ja Bankativitäten vom Buchhaltungsprogramm) und siehe da da ist ein 4 oder 5 stelliger Betrag auf dem Paypal Konto. Limitierungen geschehen ja seitens Paypal erst wenn du versuchst nen großén betrag aufs Bankkonto abzubuchen!
Nochmal was zum Thema KSP!
Also ich habe mich da mal bisschen schlau gemacht. Laut §174 BGB müssen die eine Vollmacht vorlegen von Paypal oder meinetwegen auch Ebay um Geld einzutreiben! So und wenn Sie das nicht tun, braucht man denen sowieso gar nichts zahlen, weil dann kann ja theoretisch auch jeder andere Hans und Frans ankommen und sagen Paypal oder Ebay hat mich bevollmächtigt ich möchte jetzt das Geld haben! Und KSP legt einem keine Vollmacht vor, selbst wenn man es wie ich verlangt tun sie das nicht!!! Also warum zahlen????
Desweiteren habe ich Widerspruch schriftlich eingereicht bei KSP und was passiert, die nerven trotzdem noch weiter per Telefon und Briefen, obwohl mit einem Widerspruch wie bereits vom Vorredner erwähnt, ja schon die Sache für die gegessen sein müsste und es zu einem Mahnverfahren kommen dürfte, womit die zwar drohen, aber das das passiert glaube ich erst wenn ich was schriftliches eines deutschen Gerichtes vor mir liegen habe. Und dazu wird es wahrscheinlich nicht kommen, weil Paypal sich wahrscheinlich vor den eigenen AGB´s scheut!
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weinbiggi schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
[...]Und der Kunde,übrigens einer aus London,kann komischerweise sein Geld nicht wieder holen,um es auf mein Girokonto zu überweisen,wie ich es ihm geschrieben habe.Ich glaube so langsam das der mit denen Zusammen arbeitet [...]
Hallo Weinbiggi, Das gleiche Problem hatten wir mit dem allerletzten Ebay Verkauf. Der Kunde hat leider nicht gelesen, dass wir kein Paypal akzeptieren (unter 50 musst ja angeben)und schon hatten wir den Salat. Er konnte es nicht zurückfordern. Wir haben es nach Zig Versuchen endlich zurückgeben können, weil der Käufer es inzwischen überwiesen hatte. Nun will aber Paypal unberechtigterweise von uns das Geld haben. Unser Konto steht quasi im Minus... Nunja, inzwischen kamen mal Anwälte von KSP ins Spiel. Wir waren frech und haben alles zurücgesendet mit Vermerk unbekannt verzogen. Wir haben nu unser Geld, der Herr hat seine Ware. Nur unser Konto ist dauerhaft gesperrt. Aber damit kommen wir klar.
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Das ist eine Sache, die mich immer wieder auf die Palme bringt - dem werten Verkäufer, der unter 50 Bewertungen hat und somit PayPal als Zahlungsmöglichkeit akzeptieren MUSS gefällt das nicht, also schreibt er irgendwo in der Auktion daß er doch kein PayPal akzeptiert. Übersieht man das und geht man davon aus, daß eine Zahlung per PayPal möglich ist, hat man schon Stress und Ärger.
Es kann aber nicht der Sinn und Zweck der einer Vorschrift sein (völlig egal ob die Vorschrift sinnig oder unsinnig ist) daß man diese pro Forma erfüllt, um eine Auktion überhaupt einstellen zu können, um dann postwendend die Vorschrift umgehen zu wollen.
Wenn in einer Auktion PayPal als Zahlungsmöglichkeit steht, dann gehe ich selbstverständlich davon aus, daß ich per PayPal zahlen kann - schlechter Käuferschutz ist immer noch besser als gar keiner! Schließlich würde jeder Betrüger, der ganz absichtlich kein PayPal anbieten will um sich vor dem Käuferschutz zu drücken, genauso die Zahlung per PayPal ablehnen, oder?
Also finde ich das, allen schlechten Erfahrungen mit PayPal zum Trotz, wahrlich nicht gut und fühle mich als Käufer verarscht, wenn der Verkäufer den PayPal Zwang so umgehen will. Wenn es einen wirklich so unheimlich stört, so soll er halt gefälligst 25 1-Euro-Artikel kaufen und diese dann wieder verkaufen, flugs hat man dann die 50 Bewertungen zusammen und kann auf PayPal eben verzichten...
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Auch ne beliebte methode ist:
Paypal akzeptieren und auch annehmen, aber von vornherein in der Auktion klar stellen, das erst verschickt wird, wenn das Geld vom Paypal Konto auf dem Bankkonto ist. Man sollte dann allerdings erwähnen, das der versand somit sich also von 3 bis 5 werktagen nach Zahlungseingang verschieben kann!
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Stimmt, das ist auch beliebt und auch etwas grenzwertig, weil es gerade eines der Vorteile von PayPal ist daß man nicht auf die Überweisung warten muß. Die Einschränkung, daß der Verkäufer erst dann versendet wenn er sein Geld auf seinem Bankkonto hat, ist an und für sich gar nicht vorgesehen - der Verkäufer ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der PayPal Zahlung die Ware zu versenden, was er dann mit dem Geld macht bzw. wie lange das dauert, hat den Käufer nicht zu kümmern.
Andererseits, wenn der Käufer das ausdrücklich in der Beschreibung klarstellt, dann ist es auch die Sache des Käufers das zu lesen und nicht zu bieten, wenn ihm das nicht gefällt. Es geht schließlich nicht um etwas Krasses wie etwa daß PayPal nicht akzeptiert wird obwohl eingestellt, sondern nur um die Versandzeiten. Der Verkäufer könnte ja auch einfach schreiben, daß sich der Versand aus welchen Gründen auch immer um einige Tage verzögern kann, oder daß er nur sagen wir einmal pro Woche dazu kommt die Ware zu verschicken, und wenn der Käufer es so dringend braucht, dann soll er eben anderswo bieten.
Also ist das zwar etwas grenzwertig, bzw. der Verkäufer läuft wiederum Gefahr sich schlechte Bewertungen bei Versandzeit etc. und/oder insgesamt eine negative Bewertung wegen verzögerten Versandes einzufangen, aber damit muß er dann halt leben.
Für mich stellt sich nur die Frage, was passieren würde, wenn der Käufer per PayPal zahlt und PayPal dann dem Verkäufer das Konto limitiert, wenn er das Guthaben auf sein Bankkonto überweisen will? Der Käufer hat ja bezahlt, und der Verkäufer wird sein Geld dann in absehbarer Zeit eben nicht auf dem Bankkonto haben. Was passiert dann?
Der Käufer wird dann wohl nach einer Weile die Käuferschutzbeschwerde wegen nicht erhaltenen Artikels einreichen, wodurch die Zahlung abermals gesperrt werden wird und dann erst recht nicht mehr aufs Bankkonto überwiesen werden können wird... So schafft sich der Verkäufer im Endeffekt doppelten Ärger, einmal mit PayPal und einmal mit dem Käufer, ich würde das nicht empfehlen, aber das muß ja jeder für sich entscheiden, was er tut und was nicht...
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