Mit dem XF55 will CProjekt auf der CeBIT 2004 das derzeit kleinste GPRS/GPS-Einbaumodul der Welt präsentieren. Das Tri-Band-GSM/GPRS-Einbau-Modul verfügt dabei zusätzlich über einen GPS-Empfänger zur Satelliten-Navigation.
http://www.golem.de/0403/30310.html
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Die Möglichkeit der "Warensicherung" ist sicherlich nur bedingt brauchbar. Da gerade in gut organisierten Kriminalitätsgebieten mit hohen Warenwerten (z.B. Autodiebstahl) mit Gegenmassnahmen zu rechnen ist (GPS-Störsender für den "Hausgebrauch" sind technisch unaufwendig herzustellen).
Allerdings würde die Ortungstechnik gerade dort Sinn machen, wo Gelegenheitstäter am Werk sind, z.B. bei Kindesentführungen. Hier wäre ein in die Kleidung eingebrachter Chip ein wirklicher Fortschritt, der im besten Fall die "Live"-Verfolgung ermöglicht. Leider hat auch die GPS Technik ihre Grenzen in Punkto Empfang (Gebäude).
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Es gibt in Japan spezielle Handys die nur dazu da sind, die position
von personen (Kinder oder auch Senioren) zu tracken. So weit ich informiert bin, darf man aber solche Geräte in Deutschland, auch wenn man Erziehungberechtigter von einen Kind ist, aus datenschutz gründen nicht einsetzen.
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Häh? Aus Datenschutzgründen? Ich glaube nicht, daß sich die Bestimmungen des Datenschutzes an Privatpersonen richten.
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Ich habe mal ein Bericht vom Einsatz einer solchen Anlage in Deutschland gelesen. Ich denke, es war bei Legoland.
Gruß
Dulux
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Maut Manni schrieb:
"Hier wäre ein in die Kleidung eingebrachter Chip ein wirklicher Fortschritt, der im besten Fall die "Live"-Verfolgung ermöglicht."
Toller "Fortschritt"... wenn ich dran denke ich wäre als Kid von meinen Eltern jederzeit ortbar gewesen!!! Albtraum
"Live"-VERFOLGUNG sagt alles...
Asimo schrieb:
"So weit ich informiert bin, darf man aber solche Geräte in Deutschland, auch wenn man Erziehungberechtigter von einen Kind ist, aus datenschutz gründen nicht einsetzen."
Mit Befürwortung des "Überwachten" im Prinzip schon. Macht aber den Kindern wahrscheinlich eher Angst als es im Notfall helfen würde. Wäre das System nämlich bekannt uns allgemein üblich wäre es sehr wahrscheinlich das erste was "Entführer" checken würden
Sonderbar schrieb:
"Häh? Aus Datenschutzgründen? Ich glaube nicht, daß sich die Bestimmungen des Datenschutzes an Privatpersonen richten."
Selbstverständlich.... oder glaubst du du darfst die Adressen deiner Verwandten ungefragt z.B.im Internet veröffentlichen oder verbreiten. Jeder hat das Recht auf Wahrung und Intimität seiner Privatsphäre, egal ob staatliche Organen oder Privatleuten gegenüber. (siehe auch Handyfotoproblematik)
gruß
Thad
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CU
Snoopy
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