wenn jemandem die normale zu schwach ist, kann doch selbst ne beliebige strippe da durchziehen. ich benutze die schlaufe oftmals gar nicht. die wii-remote liegt eigentlich ganz gut in der hand und rutscht auch nicht aus verschwitzten händen. da muss man schon ziemliches "talent" haben, denke ich...
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x1XX1x schrieb:
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> da muss man schon ziemliches "talent" haben, denke
> ich...
Und das haben die Amis uns vorraus... ;)
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x1XX1x schrieb:
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> wenn jemandem die normale zu schwach ist, kann
> doch selbst ne beliebige strippe da durchziehen.
> ich benutze die schlaufe oftmals gar nicht. die
> wii-remote liegt eigentlich ganz gut in der hand
> und rutscht auch nicht aus verschwitzten händen.
> da muss man schon ziemliches "talent" haben, denke
> ich...
Ich würde mal sagen das es die einfachste Art ist, einen neuen Fernseher von der Versicherung zu bekommen ;)
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> Ich würde mal sagen das es die einfachste Art ist,
> einen neuen Fernseher von der Versicherung zu
> bekommen ;)
lol
oder von nintendo xD
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aaaa schrieb:
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> x1XX1x schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > wenn jemandem die normale zu schwach ist,
> kann
> doch selbst ne beliebige strippe da
> durchziehen.
> ich benutze die schlaufe oftmals
> gar nicht. die
> wii-remote liegt eigentlich
> ganz gut in der hand
> und rutscht auch nicht
> aus verschwitzten händen.
> da muss man schon
> ziemliches "talent" haben, denke
> ich...
>
> Ich würde mal sagen das es die einfachste Art ist,
> einen neuen Fernseher von der Versicherung zu
> bekommen ;)
>
Welche Versicheruung zahlt denn sowas ?
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DjNorad schrieb:
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> Welche Versicheruung zahlt denn sowas ?
Haftpflicht
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aded schrieb:
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> > Ich würde mal sagen das es die einfachste Art
> ist,
> einen neuen Fernseher von der
> Versicherung zu
> bekommen ;)
>
> lol
> oder von nintendo xD
"Wir sind hier nicht in Amerika"
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aaaa schrieb:
-------------------------------------------------------
> DjNorad schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Welche Versicheruung zahlt denn sowas ?
>
> Haftpflicht
>
>
Nein, wenn Du eine korrekte Schadensmeldung abgibts:
1) Ist es Dein Fernsehen und Deine Konsole, ist die Haftpflicht nicht zuständig.
2) Ist der "Täter" Dein Kind, ist die Haftpflicht nicht zuständig.
3) Ist der "Täter" nicht mit Dir verwandt, auch nicht, siehe Punkt 4 in dem Link unten:
http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/Ausschluesse_Haftpflicht.html
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Dann lässt man es halt über die Versicherung von jemand anderes laufen, hast du noch nie die Versicherug beschissen oder was?
MartinP schrieb:
-------------------------------------------------------
> Nein, wenn Du eine korrekte Schadensmeldung
> abgibts:
>
> 1) Ist es Dein Fernsehen und Deine Konsole, ist
> die Haftpflicht nicht zuständig.
>
> 2) Ist der "Täter" Dein Kind, ist die Haftpflicht
> nicht zuständig.
>
> 3) Ist der "Täter" nicht mit Dir verwandt, auch
> nicht, siehe Punkt 4 in dem Link unten:
> www.versicherungsnetz.de
>
>
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MartinP schrieb:
-------------------------------------------------------
> Nein, wenn Du eine korrekte Schadensmeldung
> abgibts:
>
> 1) Ist es Dein Fernsehen und Deine Konsole, ist
> die Haftpflicht nicht zuständig.
Die nicht meine Haftpflicht, *die Haftpflicht des Freundes* aber, der den Controller in *meinen Fernseher* "reingleiten" lässt.
>
> 2) Ist der "Täter" Dein Kind, ist die Haftpflicht
> nicht zuständig.
s.o.
> 3) Ist der "Täter" nicht mit Dir verwandt, auch
> nicht, siehe Punkt 4 in dem Link unten:
> www.versicherungsnetz.de
s.o.
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Dem stimme ich zu. Nach Punkt 4 des Links, zahlt die Versicherung dann nicht wenn ein geliehener Gegenstand,i.e die Wii Remote kaputtgeht. Wenn aber der Fernseher kaputtgeht ist das etwas ganz anderes.
aaaa schrieb:
-------------------------------------------------------
> MartinP schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Nein, wenn Du eine korrekte
> Schadensmeldung
> abgibts:
>
> 1) Ist es
> Dein Fernsehen und Deine Konsole, ist
> die
> Haftpflicht nicht zuständig.
>
> Die nicht meine Haftpflicht, *die Haftpflicht des
> Freundes* aber, der den Controller in *meinen
> Fernseher* "reingleiten" lässt.
>
> >
> 2) Ist der "Täter" Dein Kind, ist die
> Haftpflicht
> nicht zuständig.
>
> s.o.
>
> > 3) Ist der "Täter" nicht mit Dir verwandt,
> auch
> nicht, siehe Punkt 4 in dem Link
> unten:
> www.versicherungsnetz.de
>
> s.o.
>
>
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MartinP schrieb:
-------------------------------------------------------
> aaaa schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > DjNorad schrieb:
>
> --------------------------------------------------
>
> -----
> > Welche Versicheruung zahlt
> denn sowas ?
>
> Haftpflicht
>
> Nein, wenn Du eine korrekte Schadensmeldung
> abgibts:
>
> 1) Ist es Dein Fernsehen und Deine Konsole, ist
> die Haftpflicht nicht zuständig.
>
> 2) Ist der "Täter" Dein Kind, ist die Haftpflicht
> nicht zuständig.
>
> 3) Ist der "Täter" nicht mit Dir verwandt, auch
> nicht, siehe Punkt 4 in dem Link unten:
> www.versicherungsnetz.de
>
Ich würd eher sagen die Hausratversicherung. Da ist bei mir auf jeden Fall Glasbruch drin unabhängig wer den Glasbruch verursacht hat.
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Also sollte man als Freundschaftsdienst-Umzugshelfer vorsichtig sein, was man im Schadensfall sagt:
Man hat den kaputten Akuschrauber nur transportiert, nicht benutzt um Möbel zu zerlegen ;-)
BG.. schrieb:
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> Dem stimme ich zu. Nach Punkt 4 des Links, zahlt
> die Versicherung dann nicht wenn ein geliehener
> Gegenstand,i.e die Wii Remote kaputtgeht. Wenn
> aber der Fernseher kaputtgeht ist das etwas ganz
> anderes.
>
> aaaa schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > MartinP schrieb:
>
> --------------------------------------------------
>
> -----
> > Nein, wenn Du eine
> korrekte
> Schadensmeldung
> abgibts:
>
> 1) Ist es
> Dein Fernsehen und Deine
> Konsole, ist
> die
> Haftpflicht nicht
> zuständig.
>
> Die nicht meine Haftpflicht,
> *die Haftpflicht des
> Freundes* aber, der den
> Controller in *meinen
> Fernseher*
> "reingleiten" lässt.
>
> >
> 2) Ist
> der "Täter" Dein Kind, ist die
>
> Haftpflicht
> nicht zuständig.
>
> s.o.
>
> > 3) Ist der "Täter" nicht mit
> Dir verwandt,
> auch
> nicht, siehe Punkt 4
> in dem Link
> unten:
>
> www.versicherungsnetz.de
>
> s.o.
>
>
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