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Die Aufnahme beweist nix

Die Aufnahme beweist nix
Datum: 22.02.07 - 10:24
Autor: socke
1. Ist die Aufnahme nicht komplett, also ist nicht ersichtlicht, ob die Frau nicht vorher schon überrumpelt wurde.

2. Hat die Frau überhaupt die Einwilligung gegeben, von Tele2 angerufen zu werden? (mit mp3 nicht belegbar)

3.Die nette Frau ist ja nicht der Anschlussinhaber. Ich weiss nicht, ob sie für ihren Ehegatten jetzt eine Vertrag abschliessen darf.
... Weiss da wer mehr?

4. Solche Fernabsatzverträge sind nur bindend, wenn der Unternehmer die Kunden in Textform über das Widerrufsrecht aufgeklärt hat. In dem Fall hat man 2 Wochen Zeit zu widerrufen. Wurde man nicht aufgeklärt besteht keine zeitliche Beschränkung für den Widerruf.(mp3 reicht da nicht)





PS:Ich hatte dieses Jahr schon 3 Anrufe von Tele2 und jedes mal hatte ich gebeten, meine Daten dort zu löschen.
Re: Die Aufnahme beweist nix
Datum: 22.02.07 - 10:27
Autor: CJ
socke schrieb:
-------------------------------------------------------
> PS:Ich hatte dieses Jahr schon 3 Anrufe von Tele2
> und jedes mal hatte ich gebeten, meine Daten dort
> zu löschen.

Sind das vielleicht immer diese Leute die am Anfang vom Gespräch
fragen ob man bei der Telecom ist? Davon hab ich nämlich auch schon ein paar bekommen, nur da ich ja bei Netcologne bin, und die gar keine möglichkeit bieten über andere Anbieter zu telefonieren, wird das Telefon meistens nach der Aussage, dass ich nicht bei Telecom bin beendet... ^^ hat wohl doch vorteile nicht mehr bei Telecom zu sein ;)

-cj
Re: Die Aufnahme beweist nix
Datum: 22.02.07 - 10:41
Autor: socke
CJ schrieb:
-------------------------------------------------------
> socke schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > PS:Ich hatte dieses Jahr schon 3 Anrufe von
> Tele2
> und jedes mal hatte ich gebeten, meine
> Daten dort
> zu löschen.
>
> Sind das vielleicht immer diese Leute die am
> Anfang vom Gespräch
> fragen ob man bei der Telecom ist? Davon hab ich
> nämlich auch schon ein paar bekommen, nur da ich
> ja bei Netcologne bin, und die gar keine
> möglichkeit bieten über andere Anbieter zu
> telefonieren, wird das Telefon meistens nach der
> Aussage, dass ich nicht bei Telecom bin beendet...
> ^^ hat wohl doch vorteile nicht mehr bei Telecom
> zu sein ;)
>
> -cj

Nicht mit "nein" antworten, sondern nach Namen, Adressen(kein Postfach) der Firma, Namen des Anrufers und Grund des Anrufes fragen, noch schnell Datum und Uhrzeit notieren und dann an die Verbraucherzentrale weiterreichen. Anders kann man leider gegen solche Methoden nicht vorgehen.

Meistens legen diese Leute auf, wenn man nach Namen und Adresse fragt.
Re: Die Aufnahme beweist nix
Datum: 22.02.07 - 10:53
Autor: Youssarian
socke schrieb:

> 1. Ist die Aufnahme nicht komplett, also ist nicht ersichtlicht, ob
> die Frau nicht vorher schon überrumpelt wurde.

Kannst Du "überrumpeln" auch in normierten Recht ausdrücken?

> 2. Hat die Frau überhaupt die Einwilligung gegeben, von Tele2
> angerufen zu werden? (mit mp3 nicht belegbar)

Das ist nicht relevant für die Frage, ob ein Vertrag abgeschlossen wurde oder nicht. Wenn die Angerufene auf das Vertragsangebot eingeht, impliziert dies zwingend die wenigstens nachträgliche Zustimmung zu diesem Anruf.

> 3.Die nette Frau ist ja nicht der Anschlussinhaber. Ich weiss nicht,
> ob sie für ihren Ehegatten jetzt eine Vertrag abschliessen darf.

Sie darf. Das Problem habe ich auch. <seufz>

> 4. Solche Fernabsatzverträge sind nur bindend, wenn der Unternehmer
> die Kunden in Textform über das Widerrufsrecht aufgeklärt hat.

Wo steht das mit der "Textform"? Was soll "Textform" überhaupt sein? Ist mündlicher Text etwa kein Text mehr? Du meinst sicher die Schriftform als Auftragsbestätigung. Ich wüsste nicht, warum dieser erforderlich sein sollte. Die Belehrung kann auch mündlich erfolgen. (Ob und wie sie ggf. erfolgt ist, wissen zu diesem Zeitpunkt weder Du noch ich.)

> PS: Ich hatte dieses Jahr schon 3 Anrufe von Tele2 und jedes mal
> hatte ich gebeten, meine Daten dort zu löschen.

Das Verbot von Cold Calls muss auch endlich rechtlich normiert werden, insbesondere müssen Call Center zur Rufnummernübermittlung gezwungen werden.


Re: Die Aufnahme beweist nix
Datum: 22.02.07 - 11:06
Autor: san
http://www.xs4all.nl/~egbg/duits.html

Re: Die Aufnahme beweist nix
Datum: 22.02.07 - 11:06
Autor: socke
>
> > 4. Solche Fernabsatzverträge sind nur
> bindend, wenn der Unternehmer
> die Kunden in
> Textform über das Widerrufsrecht aufgeklärt hat.
>
> Wo steht das mit der "Textform"? Was soll
> "Textform" überhaupt sein? Ist mündlicher Text
> etwa kein Text mehr? Du meinst sicher die
> Schriftform als Auftragsbestätigung. Ich wüsste
> nicht, warum dieser erforderlich sein sollte. Die
> Belehrung kann auch mündlich erfolgen. (Ob und wie
> sie ggf. erfolgt ist, wissen zu diesem Zeitpunkt
> weder Du noch ich.)
>

hab mal kurz gegooglet und in §3 FernAbsG und §361a BGB steht was von "lesbarer Form"
kaltaquise ist in deutschland schon verboten
Datum: 22.02.07 - 11:12
Autor: x1XX1x
mindestens seit 2004.
Re: kaltaquise ist in deutschland schon verboten
Datum: 22.02.07 - 12:22
Autor: Youssarian
x1XX1x schrieb:

> kaltaquise ist in deutschland schon verboten
> mindestens seit 2004.

Sogar schon länger, 2004 gab es eine "Verschärfung". Während ich Verschwörungstheorien i.A. abhold bin, sehe ich hier schon die Absicht des Gesetzgebers, bloß nichts Wirksames dagegen zu unternehmen.
Re: Die Aufnahme beweist nix
Datum: 22.02.07 - 12:33
Autor: Youssarian
socke schrieb:
>> Du meinst sicher die Schriftform als Auftragsbestätigung. Ich
>> wüsste nicht, warum diese erforderlich sein sollte. Die Belehrung
>> kann auch mündlich erfolgen. (Ob und wie sie ggf. erfolgt ist,
>> wissen zu diesemZeitpunkt weder Du noch ich.)

> hab mal kurz gegooglet und in §3 FernAbsG und
> §361a BGB steht was von "lesbarer Form"

Das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr und das BGB hat keinen §361a. (Nicht einmal einen §360) Dein Google ist kaputt? Na, dann suche ich selbst ...

-----------------------------------------------------------------

§ 312c Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen
[...]
(2) Der Unternehmer hat dem Verbraucher ferner die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen [...] in Textform mitzuteilen, und zwar
[...]
2. bei sonstigen Dienstleistungen und bei der Lieferung von Waren alsbald, spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrags, bei Waren spätestens bis zur Lieferung an den Verbraucher.

Eine Mitteilung nach Satz 1 Nr. 2 ist entbehrlich bei Dienstleistun- gen, die unmittelbar durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden, sofern diese Leistungen in einem Mal erfolgen und über den Betreiber der Fernkommunikationsmittel abgerechnet werden.

------------------------------------------------------------------

"In Textform mitzuteilen" ist auslegungsbedürftig, denn gesprochener Text ist insbesondere Text. Von "lesbar" sehe ich nichts und was der Zusatz bedeuten mag ...
Re: Die Aufnahme beweist nix
Datum: 22.02.07 - 14:21
Autor: socke

> Das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr und das
> BGB hat keinen §361a. (Nicht einmal einen §360)
> Dein Google ist kaputt? Na, dann suche ich selbst
> ...
>

ok, sorry ich hatte ne fassung , welche nur bis 31.12.2001 gültig war.
Re: Die Aufnahme beweist nix
Datum: 22.02.07 - 14:54
Autor: Kampfratte
san schrieb:
-------------------------------------------------------
> www.xs4all.nl
>
>

Danke für den Link! Das Skript liegt schon neben meinem Telefon.
Freue mich ja direkt auf die nächste Kaltaquise...
Re: Die Aufnahme beweist nix
Datum: 22.02.07 - 15:33
Autor: Peter74
Gilt eigentlich noch das Fernmeldegeheimnis?
Dürfen Telefonate mitgeschnitten werden?
Dürfen mitgeschnittene Telefonate ohne Einwilligung veröffentlicht werden?
Re: Die Aufnahme beweist nix
Datum: 22.02.07 - 15:57
Autor: Falex
Peter74 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Gilt eigentlich noch das Fernmeldegeheimnis?
> Dürfen Telefonate mitgeschnitten werden?
> Dürfen mitgeschnittene Telefonate ohne
> Einwilligung veröffentlicht werden?


ich glaube nicht, sollte es nicht sogar verboten sein, dies ohne Einwilligung aufzunehmen?

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