Ein Jurastudent lernt das im ersten Semester, also fragt sich, wer heise da berät:
Das BVerfG ist ein viel beschäftigtes Gericht, und daher ist eine Klage sinnvollerweise nur zulässig wenn folgendes respektiert wird:
Grundsätzlich muss erst einmal der Rechtsweg ausgeschöpft werde, und auch sonstige zur Verfügung stehende Verfahren. Wenn also wie hier eine Entscheidung im *vorläufigen Rechtsschutz* gegen heise erging, muss sich heise erst über eine Klage in einem *vollständigen Klageverfahren* zu wehren versuchen.
Wer dann halt vorschnell zum BVerfG rennt, kriegt i.d.R. zu hören "keine Zeit für dich, Junge", und das völlig zu Recht. Bei so offensichtlicher Inkompetenz hoffe ich, dass heise für die anwaltliche Beratung wenigstens nichts bezahlt hat :-(
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heise wollte eine grundsatzentscheidung. das bverfg drückt sich da wohl vor der verantwortung. wahrscheinlich, weil sie sonst heise recht geben müßten. :D
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Das hat mit Einzelfall oder kein Einzelfall nichts zu tun. Es gilt schlicht der Grundsatz, dass das BVerfG erst dann zuständig sein kann, wenn der Rechtsweg ansonsten ausgeschöpft ist. Der Grund dafür liegt auf der Hand - es soll nicht jeder Hinz und Kunz zum Bundesverfassungsgericht laufen, solange er noch vor ordentlichen Gerichten Recht bekommen kann.
Wobei ich mal hoffen will, dass es im vorliegenden Fall irgendwelche Aspekte gab, die den Anwalt von Heise glauben gemacht haben, hier läge eine besondere Situation vor. Dass er das Erfordernis des Ausschöpfens des Rechtswegs einfach nicht kannte, kann ich kaum glauben.
LukeMuc
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Knowles schrieb:
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> Ein Jurastudent [...]
Okay, für alle vernünfigen Menschen erst mal
der Hintergrund, um was es eigentlich geht:
http://en.wikipedia.org/wiki/AnyDVD
Bevor über juristische Absurditäten
gelabert wird. ;-)
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LukeMuc schrieb:
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> Das hat mit Einzelfall oder kein Einzelfall nichts
> zu tun. Es gilt schlicht der Grundsatz, dass das
> BVerfG erst dann zuständig sein kann, wenn der
> Rechtsweg ansonsten ausgeschöpft ist. Der Grund
> dafür liegt auf der Hand - es soll nicht jeder
> Hinz und Kunz zum Bundesverfassungsgericht laufen,
> solange er noch vor ordentlichen Gerichten Recht
> bekommen kann.
>
> Wobei ich mal hoffen will, dass es im vorliegenden
> Fall irgendwelche Aspekte gab, die den Anwalt von
> Heise glauben gemacht haben, hier läge eine
> besondere Situation vor. Dass er das Erfordernis
> des Ausschöpfens des Rechtswegs einfach nicht
> kannte, kann ich kaum glauben.
>
> LukeMuc
>
Erstaunlicherweise passiert das immer wieder, ich habe schon mehrfach von nicht angenommenen Klagen gelesen, die aus genau diesem Grund nicht angenommen wurde. Vielleicht sind die Anwälte zu sehr mit Abmahnungen beschäftigt und kennen sich in ihrem eigenen Geschäftsfeld nicht mehr so gut aus. ;)
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Dass heise einen Juristen beschäftigt ist doch bekannt. Frau Knowles, die Grundlagen wird der schon auch gelernt haben.
Womöglich sollte man einen Spezialisten fragen der sich mit den Formalitäten beim BVerfG besser auskennt.
:)
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Interessant, wird die eigene Glaubwürdigkeit angezweifelt, wird man einfach zur Frau "degradiert" 8-O
Man muss übrigens kein Spezialist für Verfassungsrecht oder so sein, die paar überschaubaren Zulässigkeitspunkte für eine Verfassungsklage lernt jeder im Studium, und zwar tatsächlich im ersten Semester. Ich war nämlich da. Vielleicht ist es bei mir noch nicht so lange her wie beim Justitiar von Heise. Das darf ihm/ihr aber trotzdem nicht passieren, zumal er/sie das sicher nicht allein gemacht hat.
Boncee schrieb:
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> Dass heise einen Juristen beschäftigt ist doch
> bekannt. Frau Knowles, die Grundlagen wird der
> schon auch gelernt haben.
>
> Womöglich sollte man einen Spezialisten fragen der
> sich mit den Formalitäten beim BVerfG besser
> auskennt.
>
> :)
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Herr Knowles schrieb:
-------------------------------------------------------
> Man muss übrigens kein Spezialist für
> Verfassungsrecht oder so sein, die paar
> überschaubaren Zulässigkeitspunkte für eine
> Verfassungsklage lernt jeder im Studium, und zwar
> tatsächlich im ersten Semester. Ich war nämlich
> da.
Wie wäre es, wenn du auch die anderen Semester besuchen würdest, in denen dann die Feinheiten erklärt werden?
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Knowles schrieb:
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> Ein Jurastudent lernt das im ersten Semester, also
> fragt sich, wer heise da berät:
> Grundsätzlich muss erst einmal der Rechtsweg
> ausgeschöpft werde, und auch sonstige zur
> Verfügung stehende Verfahren. Wenn also wie hier
> eine Entscheidung im *vorläufigen Rechtsschutz*
> gegen heise erging, muss sich heise erst über eine
> Klage in einem *vollständigen Klageverfahren* zu
> wehren versuchen.
Dann schau dir doch mal die Unterlagen für das fünfte Semester an, du Juraprofi. Es geht nämlich unter bestimmten Voraussetzungen sehr wohl, nach Abschluß der Verfügungsverfahren Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Steht übrigens auch im Urteil. Nicht gelesen? Noch so beschäftigt im ersten Semester?
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Na sowas, weiß da jemand mehr?
Ist Dir denn ein Weg bekannt, eine zulässige Klage einzureichen unter Missachtung des Rechtswegerschöpfungs-/Subsidiaritätsgrundsatzes, die das BVerfG dann trotzdem zur Entscheidung annehmen muss?
Ansonsten lass das Geblubber.
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> Herr Knowles schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
>
> > Man muss übrigens kein Spezialist für
>
> Verfassungsrecht oder so sein, die paar
>
> überschaubaren Zulässigkeitspunkte für eine
>
> Verfassungsklage lernt jeder im Studium, und
> zwar
> tatsächlich im ersten Semester. Ich war
> nämlich
> da.
>
> Wie wäre es, wenn du auch die anderen Semester
> besuchen würdest, in denen dann die Feinheiten
> erklärt werden?
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Als Jurist weiß man, dass es zu jeder Regel eine Ausnahme gibt. Aber eine solche ist hier nicht in Sicht.
Will man dem BVerfG zusätzliche Arbeit aufhalsen und vom Grundsatz abweichen, müsste man bei solchen Konstruktionen schon sehr genau hinschauen. Hat der heise-Berater wohl nicht getan?
> Dann schau dir doch mal die Unterlagen für das
> fünfte Semester an, du Juraprofi. Es geht nämlich
> unter bestimmten Voraussetzungen sehr wohl, nach
> Abschluß der Verfügungsverfahren
> Verfassungsbeschwerde einzulegen.
>
> Steht übrigens auch im Urteil. Nicht gelesen? Noch
> so beschäftigt im ersten Semester?
>
>
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Heise hat's jetzt übrigens auch gerafft:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/86136
Man lernt im Studium übrigens auch, dass das BVerfG keine Instanz zur Tatsachenermittlung ist. Schon deswegen macht es Sinn, erstmal ein ordentliches Verfahren mit Beweiserhebung zu machen, dass das BVerfG eine Entscheidungsgrundlage hat. Ich bleibe dabei, heise konnte sich mit der brachialmethode nichts erhoffen. Dachten die denn, das Verfassungsgericht hat sonst nichts zu tun?
Knowles schrieb:
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> Als Jurist weiß man, dass es zu jeder Regel eine
> Ausnahme gibt. Aber eine solche ist hier nicht in
> Sicht.
>
> Will man dem BVerfG zusätzliche Arbeit aufhalsen
> und vom Grundsatz abweichen, müsste man bei
> solchen Konstruktionen schon sehr genau
> hinschauen. Hat der heise-Berater wohl nicht
> getan?
>
> > Dann schau dir doch mal die Unterlagen für
> das
> fünfte Semester an, du Juraprofi. Es geht
> nämlich
> unter bestimmten Voraussetzungen sehr
> wohl, nach
> Abschluß der
> Verfügungsverfahren
> Verfassungsbeschwerde
> einzulegen.
>
> Steht übrigens auch im
> Urteil. Nicht gelesen? Noch
> so beschäftigt im
> ersten Semester?
>
>
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Knowles schrieb:
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> Ist Dir denn ein Weg bekannt, eine zulässige Klage
> einzureichen unter Missachtung des
> Rechtswegerschöpfungs-/Subsidiaritätsgrundsatzes,
> die das BVerfG dann trotzdem zur Entscheidung
> annehmen muss?
>
> Ansonsten lass das Geblubber.
Ja, die steht im Urteil mitsamt Fundstellen. Einfach mal lesen hilft.
(vgl. BVerfGE 79, 256 <278 f.>; 86, 15 <22 f.>; 104, 65 <71>).
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Knowles schrieb:
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> Als Jurist weiß man, dass es zu jeder Regel eine
> Ausnahme gibt. Aber eine solche ist hier nicht in
> Sicht.
Ah, das ist dann wohl das Herrschaftswissen, was du uns in deinen Postings vorenthalten hast. Ich hatte nach deinen Postings jetzt echt den Eindruck, du wüsstest das einfach nicht. Tricky!
Und weil das ja alles so Knowles-klar und supereindeutig ist, hat sich das so beschäftige Gericht auch die Mühe gemacht, die Entscheidung über zig Seiten zu begründen, statt wie sonst üblich mit einem Zweizeiler abzuweisen.
Die bräuchten da dringend so eine Leuchte wie dich!
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Herr Knowles schrieb:
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> Interessant, wird die eigene Glaubwürdigkeit
> angezweifelt, wird man einfach zur Frau
> "degradiert"
Ich kenne nur eine B. Knowles.
;)
Männer und Frauen sind bei mir absolut gleichwertig. Nur beim Sexuellen nicht. Da bevorzuge ich ausschließlich Frauen.
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Boncee schrieb:
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> Männer und Frauen sind bei mir absolut
> gleichwertig. Nur beim Sexuellen nicht. Da
> bevorzuge ich ausschließlich Frauen.
Na dann ist es ja gut, dass Homosexualität heutztage allgemein annerkannt ist...
S,CNR
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x1XX1x schrieb:
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> heise wollte eine grundsatzentscheidung. das
> bverfg drückt sich da wohl vor der verantwortung.
> wahrscheinlich, weil sie sonst heise recht geben
> müßten. :D
Wenn man keine Ahnung hat...
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Boncee schrieb:
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> gleichwertig. Nur beim Sexuellen nicht. Da
> bevorzuge ich ausschließlich Frauen.
Wollte das jemand wissen?
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Batamog-Kampfesser schrieb:
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> Knowles schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Ein Jurastudent lernt das im ersten Semester,
> also
> fragt sich, wer heise da berät:
>
> Grundsätzlich muss erst einmal der Rechtsweg
>
> ausgeschöpft werde, und auch sonstige zur
>
> Verfügung stehende Verfahren. Wenn also wie
> hier
> eine Entscheidung im *vorläufigen
> Rechtsschutz*
> gegen heise erging, muss sich
> heise erst über eine
> Klage in einem
> *vollständigen Klageverfahren* zu
> wehren
> versuchen.
>
> Dann schau dir doch mal die Unterlagen für das
> fünfte Semester an, du Juraprofi. Es geht nämlich
> unter bestimmten Voraussetzungen sehr wohl, nach
> Abschluß der Verfügungsverfahren
> Verfassungsbeschwerde einzulegen.
>
> Steht übrigens auch im Urteil. Nicht gelesen? Noch
> so beschäftigt im ersten Semester?
Und die Voraussetzungen lagen offensichtlich nicht vor, Besserwisser.
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Melanchtor schrieb:
> besuchen würdest, in denen dann die Feinheiten
> erklärt werden?
wenn man keine Ahnung hat...
Den Spruch kannst Dir wirklich knicken, denn die Verfassungsbeschwerde ist tatsaächlich ein Sonderverfahren, das ohne Probleme gänzlich OHNE Kenntnisse der anderen öffentlichrechtlichen Klagearten erklärt und bearbeitet werden kann.
Das Studium in seiner Gesamtheit im Hinblick auf die Fülle der Materie ist schwer genug, das ALLERLETZTE was wir noch gebrauchen können, sind Kommentare, die, ganz offensichtlich ohne die geringste Kenntnis der Materie, beleidigend und herablassend verbal herausgefurzt werden. Wir haben schon genug zu lernen und brauchen ganz bestimmt keine armseligen Trolle die meinen uns NICHTVORHANDENE Wissenslücken vor die Nase zu halten.
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