ich habe noch die alten AGB's von 2004 unterschrieben, in denen nicht explizit steht dass arcor berechtigt ist inhalte zu sperren unter punkt 6.3.....
"Arcor ist insbesondere berechtigt,den Zugang zu einem Angebot,das einen
rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist,jederzeit ohne
vorherige Ankündigung zu sperren".....dieses steht in meinem Vertrag nicht, habe ich in diesem fall das Recht auf eine Sonderkündigung?
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
o_Honk schrieb:
-------------------------------------------------------
> ich habe noch die alten AGB's von 2004
> unterschrieben, in denen nicht explizit steht dass
> arcor berechtigt ist inhalte zu sperren unter
> punkt 6.3.....
> "Arcor ist insbesondere berechtigt,den Zugang zu
> einem Angebot,das einen
> rechts- oder sittenwidrigen Inhalt
> aufweist,jederzeit ohne
> vorherige Ankündigung zu sperren".....dieses steht
> in meinem Vertrag nicht, habe ich in diesem fall
> das Recht auf eine Sonderkündigung?
Ich denke im Prinzip schon. Ich meine Arcor weißt sogar auf ein Kündigungsrecht darauf hin, welches bei AGB Änderungen möglich ist. Allerdings kann ich mich errinern, war das zeitlich begrenzt (4 Wochen oder so ähnlich). Diese Frist gilt nur, wenn Arcor dich auch über die AGB-Änderung informiert hat.
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
o_Honk schrieb:
-------------------------------------------------------
> ich habe noch die alten AGB's von 2004
> unterschrieben, in denen nicht explizit steht dass
> arcor berechtigt ist inhalte zu sperren unter
> punkt 6.3.....
> "Arcor ist insbesondere berechtigt,den Zugang zu
> einem Angebot,das einen
> rechts- oder sittenwidrigen Inhalt
> aufweist,jederzeit ohne
> vorherige Ankündigung zu sperren".....dieses steht
> in meinem Vertrag nicht, habe ich in diesem fall
> das Recht auf eine Sonderkündigung?
ja das hast du, da du nicht unterschrieben hast, dass sie das dürfen und viele tun das auch mit guten recht. Deswegen gehn die ja vor Gericht dagegen vor...
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
Kommentare: 378 | letzter Beitrag 01:19 Uhr
Kommentare: 246 | letzter Beitrag 25.05. 22:25
Kommentare: 208 | letzter Beitrag 00:32 Uhr
Kommentare: 157 | letzter Beitrag 25.05. 14:39
Kommentare: 155 | letzter Beitrag 25.05. 19:27
E-Mail an news@golem.de

Das Go-Launcher-Team hat einen eigenen Browser für Android veröffentlicht. Der Next Browser wird über Gesten bedient, synchronisiert Lesezeichen und kann mittels Erweiterungen um zusätzliche Funktionen ergänzt werden.

Ein bisschen dicker, ein bisschen schwerer und dafür viel schneller: Das ist Microsofts Surface Pro im Vergleich zum Surface RT. Wir haben das Windows-8-Gerät auf seine Stärken hin untersucht und stellen fest, dass auch Microsoft Probleme mit einem kleinen Full-HD-Display hat.

Die EU diskutiert in der kommenden Woche ein Papier, das den Konflikt zwischen Geräteherstellern und Verwertungsgesellschaften lösen soll. Der Bitkom fordert eine schnelle Umsetzung des Vorschlags des EU-Mediators António Vitorino.

Linuxtag 2013 Einige Hard- und Softwarehersteller betreiben enormen Aufwand, um Funktionen auf ihren Geräten einzuschränken. MIT-Forscher Benjamin Mako Hill bezeichnet diese als "Antifeatures" - und sieht freie Software als Möglichkeit, sie einzudämmen.

Nach dem Kauf von Tumblr bietet Yahoo jetzt auch für die Video-on-Demand-Plattform Hulu. Das Unternehmen ist rund 2 Milliarden US-Dollar wert.

Zwei Drittel der Weltbevölkerung sind noch offline. Google X setzt mit einem großen Projekt auf mobiles Internet über TV-Frequenzen, Satelliten und Ballons.