Flying Circus schrieb:
-------------------------------------------------------
> rincewind25 schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > echt? seit wann ist der Staat dafür
> zuständig
> Diebstahl in der Privatwirtschaft
> zu unterbinden?
>
> Seit es einen einschlägigen Paragraphen gibt?
>
> > Daher gibt es auch in jedem
> Kaufhaus
> unzählige Staatsdiener in Uniform die
>
> jeglichen Ladendiebstahl
> im Keim ersticken?
>
> Sag bitte nicht, daß Dir nicht bekannt war, daß
> Ladendiebstahl eine Straftat ist, die bei Anzeige
> von der Polizei (besagten Staatsdienern in
> Uniform) verfolgt wird?
hast schon recht. der staat ist dafür zuständig rahmenbedingungen zu schaffen innerhalb derer die verfolgung von straftätern machbar ist. Es gibt ja schon private firmen, die im auftrag der MI im internet nach illegalen downloads fahnden, beweise sammeln und mit diesen dann anzeige erstatten. das zeigt, dass der staat seiner pflicht der erhebung von rahmenbedingungen nachgekommen ist.
mein problem mit der vorratsdatenspeicherung und der, im artikel erwähnten, zensur des internets ist die general verurteilung des volkes. die mehrheit büst damit für die verfehlungen weniger. das alleine widerspricht schon der definition von demokratie und freiheit.
und wo wird das dann enden? heute wird das internet zensiert um illegale downloads zu unterbinden. gleichzeitig wird schon über ein verbot von "killerspielen" angestrebt. morgen kommt dann zensur gegen regierungskritischen inhalten.
das mag für eingige jetzt zu drastisch oder radikal oder paranoid klingen, aber es gibt eine schöne metapher: setzt man einen frosch in kochendes wasser springt er gleich raus. setzt man ihn aber in kaltes wasser und erhöht langsam die temperatur, stirbt der frosch in kochendem wasser, weil ers nicht merkt.
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
Youssarian schrieb:
-------------------------------------------------------
> harl3quin schrieb:
>
> > Wenn aber die Anzahl an Straftaten (wir reden
> ja
> nur übers Hellfeld, oder?) ein Niveau
> erreicht,
> das das nahezu jeder anderen
> Straftat übersteigt,
> dann muss man sich doch
> fragen, ob hier nicht
> gänzlich andere
> Überlegungen anzustellen sind.
>
> Die Verbreitung von SB-Läden hat einst den Laden-
> diebstahl zum "Volkssport" gemacht, die Konsequenz
>
> der Ladeninhaber waren Videoüberwachung und der
> Einsatz von Detektiven, nicht aber die Abschaffung
>
> der SB-Läden. So völlig anders sind die
> Überlegun-
> gen, die der gesetzlichen Pflicht zur
> Vorratsdaten-
> speicherung (im Internet) nicht.
>
> Außer ein paar wirrer Spontis kam damals auch
> nie-
> mand auf die Idee, den Ladendiebstahl als Zeichen
> einer neuen Kultur begreifen zu wollen. Warte
> doch
> erst einmal ab, ob die Vorratsdatenspeicherung
> nicht
> dazu geeignet ist, das "Hellfeld" kurzfristig
> noch
> zu erweitern, so dass dann bald jeder einen kennt,
>
> der wegen Kopierdiebstahls einige Tagessätze zu
> zahlen hatte. Dann nämlich wäre das Problem auch
> gelöst, ohne dass man "gänzlich andere Überlegun-
> gen" anstellen müsste.
Oh, sicherlich. Ich sage auch nicht, dass es nur einen Weg gibt. Ich sage nur - und das wollen die Lobbyisten gerade nicht - dass man derartige Veränderungen auch aus anderen Blickwinkeln betrachten muss. Die MI ist nämlich bisher absolut nicht in der Lage, auch nur einen minimalen Eigenanteil im eigenen Marktverlust zu erblicken - obwohl sie seit Jahren nicht nur einen Großteil der Bevölkerung kriminalisiert, sondern auch normale Kunden mit funktionsunfähigen Medien und totaler Produktüberladung vergrault. So lange hier kein Diskurs geführt wird, sehe ich auch keinen (ernsthaften) Grund, die Forderungen der MI zu akzeptieren.
>
> > Zum Beispiel die Strafbarkeit massiv zu
> reduzieren
>
> Familienvater, 80 (nicht näher spezifizierte)
> Daten-
> träger mit "geklautem" Material, Strafprozess
> einge-
> stellt gegen Zahlung einer Geldbuße zwischen einem
>
> und zwei K€ ... und da willst Du noch weiter und
> dann
> auch noch "massiv" reduzieren?
Ich will die Strafbarkeitsschwelle, nicht den Strafrahmen reduzieren. Und das einzig und alleine, weil die MI mit ihren Maßnahmen die StA und Gerichte überlastet. Es werden so oder so 90% der Verfahren eingestellt - warum sollte man die Schwelle nicht so einsetzen, dass diese erst gar nicht zu einem Verfahren führen? Ergebnis wäre eine überfällige Entlastung der StA und Gerichte.
> > und es der MI zu überlassen, ihre Rechte
> anderweitig
> zu sichern
>
> Warum sollte die Musik- und Filmindusrie denn
> weniger Rechte haben als andere natürliche oder
> juristische Personen? Wie wolltest Du dies mit
> der Verfassung vereinbaren? Wenn Du nur ein an-
> deres, lockereres UrhG anstrebtest, dann weißt
> Du sicher, wie das geht. Bist Du schon in einer
> Partei? ;-)
Die Rechte würden bei jedem Bürger beschnitten werden, nicht nur bei der MI. Ich bin auch nicht abgeneigt, die ganze Konzeption des geistigen Eigentums einmal vollständig zu überarbeiten.
Zur Erinnerung: Das Urheberrecht sollte ursprünglich dem Künstler den Anspruch auf Tantiemen und den Schutz vor Plagiaten gewähren. Heute sind beide Funktionen weitgehend obsolet geworden - der ursprüngliche Regelungszweck des Gesetzes läuft also im Falle der MI ins Leere.
> > Nur mal als Hinweis: Die MI versucht mit
> ihrer
> Medienkampagne - deren Schlagsatz
> (Raubkopierer
> sind Verbrecher) zudem noch
> grundlegend falsch ist
>
> Mann! Das ist doch nur eine Werbekampagne. Ist
> doch logisch, dass die Spots grell überzeichnet
> sind.
Das Bewerben mit fehlerhafter Aussage ich rechtswidrig. Gleiches sollte (tut es leider aktuell nicht) auch mit FALSCHEN Aussagen in Werbekontexten gelten. Hier liegt mit §12 StGB eine absolut geltende Definition des Verbrechers vor. Dies ist übrigens keine Überzeichnung, sondern nur ein fachlicher Fehler.
> > - die Akzeptanz der Raubkopie zu reduzieren.
> Sie
> hat nämlich Angst davor, dass der
> Gesetzgeber
> aufgrund einer zu breiten
> gesellschaftlichen
> Akzeptanz die Rechte der
> Rechtsinhaber (endlich)
> zurückschraubt.
>
> Bisher hat sie mit dafür gesorgt, dass das UrhG
> zweimal verschärft wurde, von einem Zurückschrau-
> ben kann ich nichts erkennen.
Jupp, weil die MI bisher sehr wirkungsvoll interveniert hat. Sie ist allerdings aufgrund der zunehmenden Widerstände gezwungen, immer mehr Lobbyarbeit zu leisten.
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
Youssarian schrieb:
-------------------------------------------------------
> harl3quin schrieb:
>
> >> Der rechtmäßige Verwerter dieser Rechte
> hat
>> dann auch 120 Jahre lang das
> alleinige Recht,
>> über die Verbreitung
> dieser Werke zu verfügen.
>> Das ist
> hierzulande Gesetz, da stellt sich
>> nur
> die Frage, ob Du diese Rechte akzeptierst
>
> > oder nicht; denn dazwischen gibt es
> nichts.
>
> > Auch wenn die Rechnung etwas sehr
> oberflächlich
> ist, kann man sie wohl als
> Grundlage annehmen.
>
> Es ist ja auch nur ein Beispiel dafür, dass
> selbst
> ein dümmlich wirkender Schlager der Siebziger
> Jahre
> durchaus noch bis zum Ende dieses Jahrhunderts
> ge-
> schützt sein kann. Ob es gerechtfertigt ist, dass
> subkulturelle Schöpfungen um Dimensionen länger
> ge-
> schützt sind als etwa technische Erfindungen, sei
> dabei einmal dahingestellt.
D'accord!
> > Die Existenz des Rechts bedeutet aber
>
> rein gar nichts für den von dem Rechteinhaber
> zu
> beweisenden Schaden.
>
> Dir sollte aber klar sein, dass dabei nicht
> wirklich
> etwas nach den Gesetzen der Logik bewiesen werden
>
> muss. Tatsächlich macht man einen Schaden nur
> glaub-
> haft.
>
> > Dieser Schaden muss konkret beziffert
> werden.
> Hierfür könnte man bei aktuell
> vertriebenen
> Produkten den Kaufpreis
> ansetzen. Bei einer CD
> also im Schnitt 15€
> (dürfte hinhauen). Allerdings
> gehört dazu der
> Nachweis, dass der "Downloader"
> (aka der
> Täter) das Produkt auch tatsächlich
> gekauft
> hätte.
>
> Nein. Womöglich willst Du ausdrücken, dass es so
> sein sollte, es ist aber definitiv nicht so. Das
> wäre auch fürchterlich unpraktisch: Es würde ja
> jeden Kopierdiebstahl erlauben, indem man einfach
>
> behauptet, dass man das Werk ohnehin nicht gekauft
>
> hätte. Eine solche Schutzbehauptung kann in der
> Regel wohl nicht widerlegt werden.
>
Dann dürfte das im UrhR anders sein als in den restlichen Bereichen. Der Kläger hat ja regelmäßig die tatbestandlichen Voraussetzungen zu beweisen und nicht nur glaubhaftzumachen (i.S.d. § 294 ZPO?). Ich lasse mich aber gerne eines anderen belehren - deshalb ja auch die Frage nach Urteilen; gerne auch (Fach-)Literaturquellen.
>
> > Es gibt zur Hauf Urteile auf Abgabe
> einer
> Unterlassungserklärung und Zahlung
> der
> Rechtsverfolgungskosten, aber
> keinerlei
> ersichtliche über den
> Schadensersatz.
>
> Das liegt daran, dass solche Urteile nicht bei
> Heise und Golem veröffentlicht werden. ;-)
Ich suche auch eher bei Juris, Beck-Online, LexisNexis ;) Mal davon abgesehen würden wohl auch Heise und Golem über ein solches Urteil berichten, von der MI einmal ganz abgesehen.
>
> > Selbst bei einer Kurzsuche der einschlägigen
>
> juristischen Datenbanken ist mir da nichts
>
> aufgefallen... schon komisch, oder?
>
> Wie kommst Du nur darauf, dass Urteile generell
> veröffentlicht würden? Das gilt ja nicht einmal
> generell für Strafurteile. JFTR: Das Urteil im
> Prozess wegen des Mordes an Siegfried Buback
> wurde erst 30 Jahre nach der Tat veröffentlicht.
>
> Die zugrundeliegende Rechtsnormen, die bestimmen,
> ob und wann ein Urteil veröffentlicht wird, magst
> Du in den "einschlägigen juristischen
> Datenbanken"
> sicher selbst heraussuchen, denn für mich gibt es
> in dem Bereich nichts Einschlägiges. ;-)
s.o. zu den DBs.
Derartige Urteile würden sowohl von der MI wie auch von der Anti-MI-Szene relativ schnell publiziert oder zumindest mit Az. genannt werden.
>
> > Wie bereits angemerkt, wenn auch von Ihnen
> gekonnt
> ignoriert, stellen diese
> Rechtsverfolgungen keine
> Eintreibung von
> realem Schaden, sondern vielmehr
> eine
> zivilrechtliche Straffunktion dar.
>
> Ich ignoriere diese Anmerkungen, weil ich es
> genauso
> sehe und daher nichts dazu zu sagen habe. Nur darf
>
> dies gar nicht so sein und würde ein Richter so
> ar-
> gumentieren, dass er einen Beklagten zur Strafe
> für
> sein Verhalten zu einem besonders hohen
> Schadenser-
> satz verurteile, dann machte er sich meiner
> Ansicht
> nach der Rechtsbeugung schuldig. In unserem
> Rechts-
> system gibt es keinen Strafschadensersatz
> ("punitive
> damages"), wenn man von dem § 15 AGG aus dem Jahr
>
> 2006 absieht.
Man könnte noch die Gewinnabschöpfung aus § 10 UWG dazu nennen. ICh würde auch für weitergehende punitive Damages eintreten, allerdings in einem tatsächlichen System, bei dem maßgeblich auf die wiederholte oder gewerbsmäßige Schädigung abgestellt wird - aber anderes Thema.
> Warum ärgerst Du Dich also, dass ich nichts zu
> den
> Dingen sagen will, bei denen wir keinen Dissens
> haben?
Ich konnte den Konsens nicht erkennen und da es gerade bei Juristen und ähnlichen Sparten üblich ist, unpassende Argumente des Gegners einfach zu ignorieren, bohre ich lieber nochmal nach, als es fallen zu lassen.
>
> Btw: Du siezt mich, was in mir bekannten Foren
> und
> GABELN unüblich ist, es sei denn, man wollte sich
> aufgrund persönlicher Ablehnung von jemandem
> expli-
> zit distanzieren. Was steckt bei Dir dahinter?
Ich finde Siezen höflicher und gleichzeitig ist es gerade bei Disputen hilfreich, um nicht in die Umgangssprache zu verfallen - das sieht man gerade hier leider viel zu oft.
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
Youssarian schrieb:
-------------------------------------------------------
> Die Verbreitung von SB-Läden hat einst den Laden-
> diebstahl zum "Volkssport" gemacht, die Konsequenz
>
> der Ladeninhaber waren Videoüberwachung und der
> Einsatz von Detektiven, nicht aber die Abschaffung
>
> der SB-Läden. So völlig anders sind die
> Überlegun-
> gen, die der gesetzlichen Pflicht zur
> Vorratsdaten-
> speicherung (im Internet) nicht.
>
aber ich habe die wahl ob ich in diesen laden gehe, der videoüberwacht wird. mit vds ist das anders, ich eben KEINE wahl. ich werde ÜBERWACHT ob ich oder nicht!!!!
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
> Noch nie. Das tut der Staat auch nicht. Er hat
> aber
> Straftäter zu verfolgen und im Zuge dessen muss er
>
> auch dafür Sorge tragen, dass Straftaten überhaupt
>
> verfolgbar sind. Der Schutz des privaten Eigentums
>
> hat Verfassungsrang und dieses Grundrecht ist
> weit-
> aus elementarer als das der informationellen
> Selbst-
> bestimmung, welches ja erst eine Folge moderner
> Zei-
> ten ist.
Man muss aber aufgrund der fehlerhaften Entwicklung in der "Kunstbranche" durchaus darüber nachdenken, ob die aktuelle Ausgestaltung nicht falsch ist. Das Eigentum ist mE übrigens nicht im geringsten mehr wert als die informationelle Selbstbestimmung - zumal das Eigentum mE keine Argumentationsbasis für die VDS darstellt.
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
JimboJim schrieb:
-------------------------------------------------------
> Mir wurde mein Autoradio gestohlen, ich denke es
> ist an der Zeit ein Gesetz zu verlangen, das alle
> Strassen video- überwacht werden, damit ich den
> Dieb meines Eigentums finden kann. Wer nichts
> getan hat, den braucht's ja nicht zu kümmern, das
> all seine Wege protokolliert werden.
> Ich darf ja nicht ohne Strafanzeige das Material
> sichten...
>
>
ich hoffe das ist als überspitze ironie zu werten
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
> Motto, "Lasst mich weiter in Ruhe Musik klauen und
> seht lieber zu, dass Ihr die anderen kriegt!". Das
> ist ein häufig gehörtes "Argument"
> Kleinkrimineller.
Blablabla. Wie wäre es mit diesem Fall: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/12/28/sandra-model2mpeg/
Jemand, der sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, muss eine Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung der Rechner erdulden.
Und was ist hiermit: http://niehenke.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/3654.html
Und damit: http://www.heise.de/newsticker/meldung/33483/
Immer wieder werden von der Justiz mit großem Aufwand Unschuldige verfolgt, aber dann wird sich über Überlastung beschwert. Bei uns in Hannover kamen schon Leute auf freien Fuß, weil die ach so überlastete Justiz ihre Prozesse nicht in angemessener Zeit zuwege bringt. Was soll man dazu sagen?
> Und es ist vor allem völlig ohne Belang, denn es
> wird für jede bekannte Straftat ein
> Ermittlungsver-
> fahren eingeleitet. Lediglich die zur Aufklärung
> ein-
> gesetzten Mittel sind abhängig vom Schweregrad
> der
> Straftat. UDIAGS!
Stimmt doch überhaupt nicht! Aber leb ruhig weiter in deiner kleinen heilen Welt, in der der Staat dir nur Gutes will.
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, meine Ausführungen sind Platin.
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
harl3quin schrieb:
> Man muss aber aufgrund der fehlerhaften
> Entwicklung in der "Kunstbranche" durchaus darüber
> nachdenken, ob die aktuelle Ausgestaltung nicht
> falsch ist.
Möglich. ich halte beispielsweise die Schutz-
fristen für übertrieben lang, das ist aber eine
andere Diskussion, als die, um die es hier geht.
> Das Eigentum ist mE übrigens nicht im
> geringsten mehr wert als die informationelle
> Selbstbestimmung - zumal das Eigentum mE keine
> Argumentationsbasis für die VDS darstellt.
Ich schrieb, dass der Schutz des privaten
Eigentums ein elementareres Recht sei als
das der informationellen Selbstbestimmung.
Damit sage ich nichts über den Wert aus.
Ich wüsste auch nicht, nach welchem Maßstab
der Wert zu bemessen wäre.
So wie das Recht auf den Schutz des privaten
Eigentums ohne das Recht auf körperliche Un-
versehrtheit nichts wer wäre, wäre auch das
Recht auf informationelle Selbstbestimmung
nichts wert, wenn es nicht den Schutz des
privaten Eigentums gäbe.
Dass die Vorratsdatenspeicherung auch zur
Sicherung des Eigentums dient, ergibt sich
dann, wenn man das Konzept des "geistigen
Eigentums" (welches auch schon ein paar
Jahrhunderte auf dem Buckel hat) anerkennt.
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
freiheit schrieb:
> mein problem mit der vorratsdatenspeicherung und
> der, im artikel erwähnten, zensur des internets
> ist die general verurteilung des volkes. die
> mehrheit büst damit für die verfehlungen weniger.
Hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung sehe ich
keine Vorverurteilung, in Bezug auf die von der MI
angestrebte Filterung stimme ich Dir voll und ganz
zu. Für die Vorratsdatenspeicherung im Internet bin
ich gerade deshalb, damit allgemeine Einschränkungen
obsolet werden.
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
harl3quin schrieb:
> Die MI ist nämlich bisher absolut
> nicht in der Lage, auch nur einen minimalen
> Eigenanteil im eigenen Marktverlust zu erblicken -
Ich bin übereugt, dass sie das ist. Sie wird es
nur nicht zugeben, da die als Argument dienenden
Umsatzrückgänge dann nutzlos würden. Während die
einen alles externalisieren, versuchen die Kriti-
ker daran alles zu internalisieren. Beide Seiten
lügen, denn die Unrichtigkeit der These und Anti-
these sind beiden bewusst.
> [...] So lange hier kein Diskurs geführt wird,
> sehe ich auch keinen (ernsthaften) Grund, die
> Forderungen der MI zu akzeptieren.
Hinsichtlich der angestrebten Filter- und Blocka-
detechniken gehen wir da völlig konform.
>> Familienvater, 80 (nicht näher spezifizierte)
>> Daten träger mit "geklautem" Material, Straf-
>> prozess eingestellt gegen Zahlung einer Geld-
>> buße zwischen einem und zwei K€ ... und da
>> willst Du noch weiter und dann auch noch
>> "massiv" reduzieren?
> Ich will die Strafbarkeitsschwelle, nicht den
> Strafrahmen reduzieren. Und das einzig und
> alleine, weil die MI mit ihren Maßnahmen die StA
> und Gerichte überlastet. Es werden so oder so 90%
> der Verfahren eingestellt - warum sollte man die
> Schwelle nicht so einsetzen, dass diese erst gar
> nicht zu einem Verfahren führen? Ergebnis wäre
> eine überfällige Entlastung der StA und Gerichte.
Es gibt eine allgemeine Bagatellklausel im Straf-
recht, die aktuell dazu führt, dass alle Verfahren
eingestellt werden, in denen es um weniger als 100
Files (nicht "Datenträger"!) geht. Dabei geht es
sogar um die Files, die jemand öffentlich Dritten
anbietet, denn nur diese kann man zunächst ermit-
teln. Es ist aber IMO nicht möglich, der MI (oder
sonstwem) abzuverlangen, auf einen Schadensersatz
und Unterlassung zu verzichten.
IOW: Wenn Du mir zehn Euro klautest, mag die Staats-
anwaltschaft das Strafverfahren einstellen, aber
deshalb musst Du mir die zehn Euro dennoch wieder-
geben. Also her damit! ;-)
> Zur Erinnerung: Das Urheberrecht sollte
> ursprünglich dem Künstler den Anspruch auf
> Tantiemen und den Schutz vor Plagiaten gewähren.
> Heute sind beide Funktionen weitgehend obsolet
> geworden -
Ach ja? Warum das denn?
[Kampagne "Raubkopierer sind Verbrecher"]
> Hier liegt mit §12 StGB eine absolut geltende
> Definition des Verbrechers vor. Dies ist
> übrigens keine Überzeichnung, sondern nur
> ein fachlicher Fehler.
Wenn ein Autofahrer ein Kind aus Unachtsamkeit
tötet, hat er sich der fahrlässigen Tötung
schuldig gemacht. Dennoch wird wer von Nicht-
Juristen als "Verbrecher" und sogar als
"Mörder" bezeichnet, obwohl er nach §222 und
der Definition in § 12 nicht einmal ersteres
ist.
Du solltest wirklich nicht verlangen, dass die
Sprache noch mehr als bisher durch Juristen
reguliert werden darf, denn das käme dann Or-
wellschen Neusprech gleich. Und wenn die MI in
Foren straflos "Musikmafia" genannt werden
darf, dann sollen die auch "Raubkopierer sind
Verbrecher" schreiben dürfen.
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
GodsBoss schrieb:
> Jemand, der sich nichts hat zu Schulden kommen
> lassen, muss eine Hausdurchsuchung und die
> Beschlagnahmung der Rechner erdulden.
Ja und? Was willst Du damit sagen?
> Immer wieder werden von der Justiz mit großem
> Aufwand Unschuldige verfolgt, aber dann wird sich
> über Überlastung beschwert.
Es wird gegen Verdächtige ermittelt, das ist
legitim (und legal). Manche Verdächtige werden
aufgrund der Ermittlungen als Täter überführt,
gegen andere erhärtet sich der Verdacht nicht,
so dass das Verfahren gegen sie eingestellt wird.
"Business as usual"
Natürlich können solche Ermittlungen auch zu
einem Schaden bei dem führen, gegen den ermit-
telt wird. Das kann im Extremfall sogar den
wirtschaftlichen Ruin bedeuten, wenn der Ver-
dächtige beispielsweise als Selbständiger auf
einen einwandfreien Ruf angewiesen ist und die
vorgeworfene Tat als besonders verwerflich gilt.
Das ist ein allgemeines Problem der Strafver-
folgung. Manchmal liegt es in der Tat an über-
eifrigen Ermittlern, meistens aber doch daran,
dass der Grundsatz, dass jemand als unschuldig
zu gelten hat, solange er nicht rechtskräftig
verurteilt wurde, zwar von den staatlichen Be-
hörden aber nicht von den Menschen aus dem Le-
bensumfeld des Verdächtigten beachtet wird.
> Bei uns in Hannover kamen schon Leute auf
> freien Fuß, weil die ach so überlastete
> Justiz ihre Prozesse nicht in angemessener
> Zeit zuwege bringt. Was soll man dazu sagen?
Wir brauchen mehr, besser qualifizierte und
ausgestattete Ermittler? Vielleicht wäre ich
dann seinerzeit - übrigens in Hannover - nicht
auf dem Schaden (4700 DM) sitzengeblieben, den
ein Unfallflüchtiger verursacht hatte. Anderer-
seits kostet das Geld, welches natürlich wir
über die Steuern zu finanzieren hätten.
>> Und es ist vor allem völlig ohne Belang, denn
>> es wird für jede bekannte Straftat ein
>> Ermittlungsverfahren eingeleitet. Lediglich
>> die zur Aufklärung ein gesetzten Mittel sind
>> abhängig vom Schweregrad der Straftat. UDIAGS!
> Stimmt doch überhaupt nicht!
Ach? Und was stimmt dann?
> Aber leb ruhig weiter in deiner kleinen heilen
> Welt, in der der Staat dir nur Gutes will.
Sicher will "der Staat" seinen Bürgern nur Gutes.
Diese Zuversicht auf Staatsdiener ausdehnen zu
wollen, wäre allerdings lebensfremd.
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
Kommentare: 389 | letzter Beitrag 01:36 Uhr
Kommentare: 266 | letzter Beitrag 17.05. 19:38
Kommentare: 259 | letzter Beitrag 10:10 Uhr
Kommentare: 231 | letzter Beitrag 17.05. 18:27
Kommentare: 194 | letzter Beitrag 08:33 Uhr
E-Mail an news@golem.de

An unabhängig erstellten Youtube-Videos mit Mario will Nintendo ab sofort mitverdienen: Die Firma lässt in den Filmen etwa von Let's-Play-Spielern Werbung einblenden und sich die Erlöse gutschreiben. Die Szene ist empört.

Google hat wie erwartet einen eigenen Streamingdienst vorgestellt, der All Access heißt. Die Android-App Google Play Music hat dafür ein Update erhalten, mit dem die Verwaltung von Musik erleichtert werden soll.

Eine Szene mit der Foto-LEDs von einem iPhone adäquat auszuleuchten, ist sehr schwer. Deshalb sollen künftig gleich mehrere iPhone-Besitzer ein Fotomotiv mit ihren Geräten beleuchten, wenn die Idee aus einem Patentantrag von Apple umgesetzt wird.

Statt des betagten Cpufreq-Treibers und des Ondemand-Governors sollen im Linux-Kernel P-States für eine reduzierte Leistungsaufnahme der Sandy-Bridge- und Ivy-Bridge-CPUs von Intel sorgen.

Adobe bietet seine Tablet-App Photoshop Express jetzt auch als Metro-App für Windows 8 an. Die kostenlose App läuft auch auf Windows-PCs.

Die jetzt veröffentlichte Aurora-Version von Firefox 23 enthält einige Verbesserungen im Detail. Unter anderem kann der Browser jetzt unter Windows Videos hardwarebeschleunigt abspielen. Zudem wird die Sicherheit erhöht.