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Diebstahl

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  1. Diebstahl

    Autor vinci 24.04.08 - 09:15

    Also wenn ich Musik, die ich bezahlt habe nicht mehr hören kann dann ist das ja sowas wie Diebstahl. Wenn schon DRM, dann muss sichergestellt sein, das mein Eigentum nicht von den Händlern zurückgezogen werden kann. Also schlage ich vor alle Leute holen sich das Geld für die Musik wieder!

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  2. Re: Diebstahl

    Autor Dieter B. 24.04.08 - 15:13

    Du hast kein Eigentum an der Musik erworben, sondern nur das Recht, sie zu hören.


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  3. Re: Diebstahl

    Autor testix 24.04.08 - 16:03

    Dieter B. schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > Du hast kein Eigentum an der Musik erworben,
    > sondern nur das Recht, sie zu hören.
    >
    >


    und genau das wurde ihm genommen... Zumindest eine teilweise Erstattung sollte das rechtfertigen.

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  4. Re: Diebstahl

    Autor Dr. Jan Itor 25.04.08 - 11:12

    testix schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > Dieter B. schrieb:
    > --------------------------------------------------
    > -----
    > > Du hast kein Eigentum an der Musik
    > erworben,
    > sondern nur das Recht, sie zu
    > hören.
    >
    > und genau das wurde ihm genommen... Zumindest eine
    > teilweise Erstattung sollte das rechtfertigen.

    Eigentum ist kein Tatbestandsmerkmal des Diebstahls. Ebenso können Rechte nicht gestohlen werden.


    Die Konstellation kommt aber einem klassischen Betrug gleich. Abgesehen vom möglicherweise strafrechtlich verwirklichten Tatbestand (unwahrscheinlich) haben die "ehrlichen Käufer" (auch genannt: die Gelackmeierten) meiner Ansicht nach aber definitiv zivilrechtliche Ansprüche und sollten eine Rückerstattung der geleisteten Beträge durchsetzen können.


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  5. Re: Diebstahl

    Autor Rechenknecht 25.04.08 - 17:22

    > nach aber definitiv zivilrechtliche Ansprüche und
    > sollten eine Rückerstattung der geleisteten
    > Beträge durchsetzen können.

    Ja. Man könnte vermuten, dass das Recht unbegrenzt lange eingeräumt wurde. Die Gegenseite wird anders argumentieren. Man könnte dann eine Einigung bei der Laufzeit von Urheberechten finden...

    3 Jahre (seit kauf vergangen)
    / 70 Jahre mögliche Nutzung (danach sowieso frei)
    = 95,7% des Kaufpreises ist der Streitwert

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