Wenn nun vielleicht meine Daten frei einsehbar waren und möglicherweise von jemandem eingesehen worden, wer ist dafür haftbar?
Im Grunde würde doch das Unternehmen welches die Software nicht richtig administriert hat haftbar gemacht werden können also müsste man ja eine Klage gegen den jeweiligen Kreis oder die Meldeämter anstrengen (oder sehe ich das falsch?).
Die würden ja sicherlich alles auf das Unternehmen schieben. Von wem könnte denn dann in einem Falle von Missbrauch z.B. Schadensersatz/Wiedergutmachung etc. gefordert werden?
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glasmensch schrieb:
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> Wenn nun vielleicht meine Daten frei einsehbar
> waren und möglicherweise von jemandem eingesehen
> worden, wer ist dafür haftbar?
> Im Grunde würde doch das Unternehmen welches die
> Software nicht richtig administriert hat haftbar
> gemacht werden können also müsste man ja eine
> Klage gegen den jeweiligen Kreis oder die
> Meldeämter anstrengen (oder sehe ich das falsch?).
>
> Die würden ja sicherlich alles auf das Unternehmen
> schieben. Von wem könnte denn dann in einem Falle
> von Missbrauch z.B.
> Schadensersatz/Wiedergutmachung etc. gefordert
> werden?
Haftbar ist der Bürger, wer sonst. Dieser hat unachtsam seine Daten an die Meldeämter weitergegeben. Hätte er dies nicht getan, könnten die Daten auch nicht aus Versehen öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Vielleicht ist aber auch der Gesetzgeber schuld, welcher eine Meldepflicht verordnet hat!
(Aufstehen Frühstück)
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Fahrlässig waren natürlich die Anwender! Also die Beamten der Meldeämter. Und natürlich muss man auf Schadenersatz klagen.
Da ja die Zugriffe protokolliert werden ist auch ganz genau klar, wer geschädigt wurde!
Die Staatsanwaltschaft muss hier tätig werden. Die Geschädigten müssen informiert werden. Untersuchungen sind einzuleiten.
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Tja, leider eine Traumwelt :(
jose sunte schrieb:
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> Fahrlässig waren natürlich die Anwender! Also die
> Beamten der Meldeämter. Und natürlich muss man auf
> Schadenersatz klagen.
>
> Da ja die Zugriffe protokolliert werden ist auch
> ganz genau klar, wer geschädigt wurde!
>
> Die Staatsanwaltschaft muss hier tätig werden. Die
> Geschädigten müssen informiert werden.
> Untersuchungen sind einzuleiten.
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ich :) schrieb:
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> Tja, leider eine Traumwelt :(
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Wieso? Sind Beamte jetzt auch schon immun?
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