Nach Ansicht des Oberlandesgericht Koblenz sind Vertragsklauseln in Provider-Verträgen unwirksam, wenn der Provider den Vertrag einseitig zu jeder Zeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen kann. Mit dem Urteil bestätigte das OLG die Rechtsauffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), der gegen den Internet-Provider 1 & 1 Internet AG geklagt hatte.
http://www.golem.de/0311/28665.html
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Da ich auch einer der "Gekündigten" war, würde mich mal interessieren, welche Konsequenzen das jetzt für mich hat.
Kann ich da noch Ansprüche geltend machen?
Nicht dass ich jetzt wirklichklagen würde. Es geht nur ums Prinzip. Muss ich mir sowas gefallen lassen, da es ja nur um ein paar Euro geht?
Damals habe ich mich über die Vorgehensweise ziemlich aufgeregt. 1&1 hat die Sache ja nun recht gut ausgesessen .... fast 2 Jahre ist das jetzt her.
Insofern scheint mir dieses Urteil eher akademischer Natur zu sein, wenn es keine Auswirkungen auf die damals bestehenden Verträge hat. Immerhin könnte 1&1 mir ja schließlich die mehr gezahlten Gebühren für das Jahr 2002 zurückerstatten :-)
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Ich bin zwar kein Jurist, aber nachdem Du ja selbst geschrieben hast, wie toll 1&1 das *ausgesessen* hat, bleibt eigentlich nur die Vermutung übrig, dass diese Firma dies eben aus dem Grund verschleppt hat, um keine Rückforderungen mehr zahlen zu müssen.
Vielleicht sind das bei Dir *nur* ein paar Teuronen....aber Kleinvieh...usw.
Allerdings muss man auch dazu bemerken (ich bin 1&1-Kunde), dass diese Firma seit jeher eine, meine ich, etwas unseröse, zumindest fragliche Politik betreibt.
Das fängt beim Kundenservice an.
Andererseits geniesse ich einen Tarifvertrag bei denen, da würden Dir die Ohren abfallen.
Ich war einer der ersten, der, als bei uns *DSL* angeboten wurde, ich sofort zugegriffen hatte für eine Flat. Da wollten die Kunden anlocken....
Nun, aus dem Tarif dürfen die mich nicht kicken, obwohl es diesen nicht mehr gibt..:-))).
Ich denke mal, die Kohle kannst (könntest) Du in den Wind schiessen. Leider.
Gruss
c.b.
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