Sehr grosszuegig von Apple: "kostenlose Reparatur innerhalb der ersten zwei Jahre". Dabei ist Apple (wie jeder andere Haendler auch) gesetzlich verpflichtet, Maengel an der Ware innerhalb der ersten 2 Jahre nach dem Kauf kostenlos zu beseitigen. Der Kunde muss lediglich den Nachweis erbringen, das der Mangel nicht durch ihn selber verursacht wurde, was in diesem Falle nicht schwer ist.
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Eben, da greift eh die Gewährleistung...
Trundesbojaner schrieb:
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> Sehr grosszuegig von Apple: "kostenlose Reparatur
> innerhalb der ersten zwei Jahre". Dabei ist Apple
> (wie jeder andere Haendler auch) gesetzlich
> verpflichtet, Maengel an der Ware innerhalb der
> ersten 2 Jahre nach dem Kauf kostenlos zu
> beseitigen. Der Kunde muss lediglich den Nachweis
> erbringen, das der Mangel nicht durch ihn selber
> verursacht wurde, was in diesem Falle nicht schwer
> ist.
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schmiedi schrieb:
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> Eben, da greift eh die Gewährleistung...
>
Bedeutet, dass Apple, so wie jede andere Firma, innerhalb der Gewährleistungspflicht verpflichtet ist, Reparaturen durchzuführen, wenn es sich bei den defekten Teilen um Fabrikationsfehler handelt. Nicht aber, wenn beispielsweise ein Bauteil wegen Verschleiß ausfällt - etwas das optische Laufwerk. Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe und wird besonders hier in Deutschland gerne mal verwechselt.
Mit freundlichen Grüßen
A. M. Heitmann - I always think different! ;-)
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"Der größte Luxus, den man sich leisten kann, ist eine eigene Meinung." - Sir Alec Guinness
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Und bis jetzt hat Apple Ausfälle des (fehlerhaften) Grafikchips nicht unter Gewährleistung laufen lassen. War als verschleiss eingestuft. Deswegen mußten zahlreiche betroffene Kunden eine Rep aus eigener Tasche zahlen.
Andreas Heitmann schrieb:
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> schmiedi schrieb:
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> > Eben, da greift eh die Gewährleistung...
>
> Bedeutet, dass Apple, so wie jede andere Firma,
> innerhalb der Gewährleistungspflicht verpflichtet
> ist, Reparaturen durchzuführen, wenn es sich bei
> den defekten Teilen um Fabrikationsfehler handelt.
> Nicht aber, wenn beispielsweise ein Bauteil wegen
> Verschleiß ausfällt - etwas das optische Laufwerk.
> Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig
> verschiedene paar Schuhe und wird besonders hier
> in Deutschland gerne mal verwechselt.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> A. M. Heitmann - An Apple a day ..... ;-)
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> Bin auf der Suche nach einem gut ausgestattetem
> Amiga A 4000 ...!
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PNSder schrieb:
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> Und bis jetzt hat Apple Ausfälle des
> (fehlerhaften) Grafikchips nicht unter
> Gewährleistung laufen lassen. War als verschleiss
> eingestuft. Deswegen mußten zahlreiche betroffene
> Kunden eine Rep aus eigener Tasche zahlen.
Hmm, schon übel. Aber wenn Nvidia hier jetzt Versäumnisse einräumt, wäre eine solche Entscheidung Apples aber immerhin auch nachträglich anfechtbar.
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Andreas Heitmann schrieb:
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> PNSder schrieb:
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> > Und bis jetzt hat Apple Ausfälle des
>
> (fehlerhaften) Grafikchips nicht unter
>
> Gewährleistung laufen lassen. War als
> verschleiss
> eingestuft. Deswegen mußten
> zahlreiche betroffene
> Kunden eine Rep aus
> eigener Tasche zahlen.
>
> Hmm, schon übel. Aber wenn Nvidia hier jetzt
> Versäumnisse einräumt, wäre eine solche
> Entscheidung Apples aber immerhin auch
> nachträglich anfechtbar.
Andere Hersteller, welche den glelichen fehlerhaften Chip verbaut haben, reagierten schon vor einem halben Jahr. Apple hat sich bis vor kurzem geweigert. In den USA gibt es zu dem Thema eine Sammelklage. Erst diese hat Apple zum Einlenken gezwungen.
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PNSder schrieb:
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> Andreas Heitmann schrieb:
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> > PNSder schrieb:
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> > Und bis jetzt hat Apple
> Ausfälle des
>
> (fehlerhaften) Grafikchips
> nicht unter
>
> Gewährleistung laufen
> lassen. War als
> verschleiss
> eingestuft.
> Deswegen mußten
> zahlreiche betroffene
>
> Kunden eine Rep aus
> eigener Tasche
> zahlen.
>
> Hmm, schon übel. Aber wenn
> Nvidia hier jetzt
> Versäumnisse einräumt, wäre
> eine solche
> Entscheidung Apples aber immerhin
> auch
> nachträglich anfechtbar.
>
> Andere Hersteller, welche den glelichen
> fehlerhaften Chip verbaut haben, reagierten schon
> vor einem halben Jahr. Apple hat sich bis vor
> kurzem geweigert. In den USA gibt es zu dem Thema
> eine Sammelklage. Erst diese hat Apple zum
> Einlenken gezwungen.
Das ist schon sehr traurig, dass Verbraucher ihre Rechte per Klage geltend machen müssen. Und wirft natürlich kein gutes Licht auf Apple.
Gerade in den US und A hätte ich erwartet, dass ein Unternehmen wie Apple etwas verbraucherfreundlicher reagiert. So kann man sich irren.
Mit freundlichen Grüßen
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Andreas Heitmann schrieb:
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> Das ist schon sehr traurig, dass Verbraucher ihre
> Rechte per Klage geltend machen müssen. Und wirft
> natürlich kein gutes Licht auf Apple.
Wieso überrascht dich das? Bei den fehlerhaften Festplatten war es doch schon genauso. Oder bei den fehlerhaften Netzwerkkarten. Apple hat die Bauteile jeweils erst nachdem sich Juristen damit beschäftigt haben auf Garantie getauscht.
Woher glaubst du stammt der Spruch: we love macs but hate apple.
Ist jedem älteren Macuser geläufig.
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