http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
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mhhh schrieb:
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> de.wikipedia.org
Guter link da steht direkt warum du unrecht und er rechts hat.
Seh dir mal da "Rechtsgrundlage in Deutschland" und die ausnahmen an, in denen keine Erlaubsnis erteilt werden muss von den einzelnen Personen.
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ich sehe da keine ausnahme bei dem von ihm beschriebenen besipiel...
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Aber die fotografierten Autos sind keine Personen
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mhhh schrieb:
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> ich sehe da keine ausnahme bei dem von ihm
> beschriebenen besipiel...
Echt nicht? Dann tust du mir leid und ich kann dir auch nicht mehr helfen.
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Ich sehe auch keine Ausnahme. Wenn zwei Personen duch's Bild laufen ist das noch keine Menschenmasse.
Bitte erkläre uns doch mal wie die zwei Personen zu den Ausnahmen passen.
--
Tekl
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Tekl schrieb:
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> Ich sehe auch keine Ausnahme. Wenn zwei Personen
> duch's Bild laufen ist das noch keine
> Menschenmasse.
>
> Bitte erkläre uns doch mal wie die zwei Personen
> zu den Ausnahmen passen.
>
> --
> Tekl
http://forum.golem.de/read.php?31588,1705003,1705567#msg-1705567
Wo ist da von 2 Personen die rede? Es ging um eine Fußgängerzone. Da laufen wohl mehr als zwei leute rum. kannst paar nullen hinten drann machen an die 2.
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Ein Post früher:
> Soll die Frau den Fernsehsender verklagen, der zufällig vor Ort eine
> Reportage gemacht hat, während der Mann im Hintergrund mit seiner
> Geliebten durch´s Bild läuft?
--
Tekl
1 mal bearbeitet, zuletzt am 01.04.09 18:19 durch Tekl.
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Tekl schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ein Post früher:
>
> > Soll die Frau den Fernsehsender verklagen,
> der zufällig vor Ort eine
> Reportage gemacht
> hat, während der Mann im Hintergrund mit seiner
>
> Geliebten durch´s Bild läuft?
>
> --
> Tekl
und? Steht doch auch ne Ausnahme drinne. Ich weiß echt nicht wo euer Problem liegt.
"(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen"
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