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SCO vermeldet ersten Erfolg

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  1. Re: Was ist der Gegenstand des Lizenzvertrages?

    Autor Rasmus 14.08.03 - 15:48

    Da dürfte die Zeitliche Abfolge relevant sein.

    SCO behauptet ja, daß IBM [irgendwann früher] den Code genommen und illegalerweise den Linux-Programmierern zugänglich gemacht hat.

    [In der Zwischenzeit] hat SCO, wie viele andere auch, Linux veröffentlicht und unter der GPL verbreitet - ohne zu wissen, daß Teile des Codes eigentlich von SCO waren. (Ich kann das nicht beurteilen; aber es erscheint mir plausibel, daß das passieren könnte. Ist ja schon mehrfach angezweifelt worden, daß man den Code überhaupt in seiner Gesamtheit kontrollieren könnte bzw. würde ...)

    [Später] wurde der Verstoß festgestellt und der vermeindliche Schuldige - also IBM - für das Vorgehen von [irgendwann früher] und die [in der Zwischenzeit] aufgetretenen Schäden verklagt.

    Daß SCO [jetzt noch] ein LINIX unter eienr freien Lizenz verbreitet hat darauf keine Auswirkungen - wohl aber auf alles was noch kommt, da spätestens ab [später] der Code von jedem hätte benutzt werden dürfen.

    Rasmus.

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  2. Re: MS ist wohl der erste Lizenznehmer

    Autor ich 14.08.03 - 21:55

    komisch ... ich frag mich, woher eigentlich die gruppierung von programmen in der taskleiste von winxp kommt ... wenn M$ kein linux laufen hat, dann hätten die die idee garnicht haben können ... lalalalalala

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  3. Informationen der BaFin zu Kursmanipulation

    Autor Andreas Kuckartz 03.10.04 - 18:39

    "SCO`s Liebling" schrieb: "Angeblich kann man dafür [für Kursmanipulation] in den USA in den Bau einfahren."

    Das ist korrekt, beschränkt sich aber nicht auf die USA. Auch in Deutschland steht Kursmanipulation unter Strafe. Das Strafmass beträgt bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht dazu eine Informationsseite:

    Verdacht auf Kursmanipulation oder Insiderhandel
    http://www.bafin.de/beschwerden/verdacht.htm

    Hier ein Zitat aus dem Text der BaFin:

    "Verboten sind auch sonstige Täuschungshandlungen, die vorgenommen werden, um auf den Preis eines Vermögenswerts einzuwirken. Darunter fallen z.B. unlautere Handelspraktiken oder das Streuen von Gerüchten zum Zweck der Preisbeeinflussung.

    Wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass jemand gegen das Verbot der Kursmanipulation oder gegen das Verbot des Insiderhandels verstoßen hat, so wenden Sie sich bitte an uns. Die Anschrift lautet:

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
    Lurgiallee 12
    60439 Frankfurt am Main

    Email: poststelle-ffm@bafin.de "

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