Wenn ich zu Unrecht eine Abmahnung von einem windigen Anwalt bekomme, wären die Kosten für mich (immerhin) auf 100 Euro gedeckelt. Und wenn das zum zweiten Mal passiert, dann habe ich Pech gehabt?
Und wenn die zweite erst 10 Jahre später kommt, habe ich meinen Freischuss trotzdem schon weg?
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Im Idealfall zeigst du bei falschen Abmahnungen den Stinkefinger und lässt ihn von deinen Anwalt zurechtweisen.
Aber du hast recht - viele sind dann von einer Abmahnung erschrocken und zahlen Blind - und wenn es "nur" 100¤ sind dann haben sie noch weniger Angst solange diese böse Abmahnung weg ist.
Gedacht sind die 100¤ wohl dafür, wenn du unwissend Bilder bei Facebook einbaust(oder ähnliches) und sich der Rechteinhaber bei dir meldet. 100¤ als watscher und mehr Geld wenn du es ignorierst.
Aber wie gesagt, gegen die schwarzen Schafe hilft das wenig. Im schlimmsten Falle ignorieren die Anwälte das 100¤ Limit und verlangen weiter utopische Summen. Diesbezüglich sollte ein wenig Überarbeitung geleistet werden.
"Das Genie: Ein Blitz, dessen Donner Jahrhunderte währt" (Knut Hamsun)
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Es geht um die erste Abmahnung für einen konkreten Fall. Reagiert man darauf nicht, oder setzt den Verstoss fort, können weitere folgen - oder gleich eine Klage.
Nico Ernst
Redaktion Golem.de
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Salzbretzel schrieb:
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> Im Idealfall zeigst du bei falschen Abmahnungen den Stinkefinger und lässt
> ihn von deinen Anwalt zurechtweisen.
Bei der Anklage "Raubkopierer" ist der Unschuldsbeweis leider nicht möglich.
Grüße
Sascha
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ID51248 schrieb:
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> Bei der Anklage "Raubkopierer" ist der Unschuldsbeweis leider nicht
> möglich.
Eine Abmahnung ist aber keine Anklage - also ein Gerichtsprozess.
(Wobei ich eben diesen erwarten würde wenn man Geld von mir verlangt - aber das ist eine andere Geschichte.)
Und momentan leben wir noch in einen Land wo - insofern die Verantwortlichen noch nix daran geändert haben - du solange Unschuldig bist, bis man das Gegenteil beweisen kann. Wenn du weist das du nichts getan hast schreibe dies zurück. Sie sollten dir doch - wenn sie dir etwas vorwerfen - auch erklären können wie sie auf die Idee kommen.
Wenn du wirklich ein Raubkopierer bist - nun gut, da ist es nicht lustig, aber "nur" 100¤ für das erwischt wären wäre durchaus eine Verbesserung. Genialer wäre es den Spielpreis plus 5 ¤ Ermittlungsgebür zu bezahlen und man darf den Download behalten. Aber das wäre ja Glücksspiel in einer besonderen Form und ist ja in Deutschland verboten.
"Das Genie: Ein Blitz, dessen Donner Jahrhunderte währt" (Knut Hamsun)
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Salzbretzel schrieb:
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> ID51248 schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Bei der Anklage "Raubkopierer" ist der Unschuldsbeweis leider nicht
> > möglich.
> Eine Abmahnung ist aber keine Anklage - also ein Gerichtsprozess.
> (Wobei ich eben diesen erwarten würde wenn man Geld von mir verlangt - aber
> das ist eine andere Geschichte.)
> Und momentan leben wir noch in einen Land wo - insofern die
> Verantwortlichen noch nix daran geändert haben - du solange Unschuldig
> bist, bis man das Gegenteil beweisen kann.
Sie haben es geändert.
http://my.opera.com/EinSascha/blog/2010/11/13/die-groessten-piraten
ist eine Zusammenfassung von:
http://www.heise.de/kiosk/archiv/ct/2010/19/138_kiosk
Ein anderer Fall, der Tief blicken lässt: Eine pflegebedürftige Rentnerin wird verurteilt, weil sie einen brutalen Hooligan-Film gestreamt haben soll. Dass sie den Internetanschluss nicht nutzte und weder PC noch WLAN hatte, tat nichts zur Sache.
http://www.heise.de/tp/blogs/6/151068
Grüße
Sascha
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