Könnte nun nicht ein grosser Email-Provider gegen die Post klagen? Schliesslich ist das ein klarer Marktvorteil, sobald eine Sendung eine Postadresse trägt, darf sie ausgeliefert werden. Die Post muss nicht beweisen, woher die Adresse stammt...
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peppit schrieb:
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> Könnte nun nicht ein grosser Email-Provider gegen die Post klagen?
> Schliesslich ist das ein klarer Marktvorteil, sobald eine Sendung eine
> Postadresse trägt, darf sie ausgeliefert werden. Die Post muss nicht
> beweisen, woher die Adresse stammt...
Der Vergleich hinkt und geht am Urteil vorbei: dem Gericht ging es nicht um den Provider, sondern um den Absender der Mail.
Versender von individuell adressierter (postalischer) Werbung unterliegen allesamt der Auskunftsverpflichtung des BDSG und müssen auf Nachfrage mitteilen, woher sie die Adresse und das Einverständnis zur Benutzung derselben haben. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden.
Das gilt auch für die Tochterunternehmen der Post, die mit Adressen handeln - wenn sie kein Einverständnis für den Werbungsversand an eine bestimmte Adresse nachweisen können, dürfen sie diese Adresse nicht weiter vermarkten.
Der reine Transporteur der Nachricht muss niemals die Rechtmäßigkeit des Transports beweisen, höchstens dessen ordnungsgemäße Abwicklung.
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Sehr witzig und nur theoretisch. Praktisch ist es so, dass jeder Hirni mir Werbung schickt, man mir Zettelchen ans Auto steckt, man mich sogar persönlich belästigt...alle diese Menschen haben also MEIN Einverständnis? Lächerlich...!
Praxis ist doch eher, dass jeder meine Adresse weiterverkauft. Da interessiert sich niemand für Urteile und Bestimmungen, die von irgendwelchen weltfremden Bayern beschlossen werden. Sollen die mit Gott gehen, möglichst bald und weit!
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Weltfrieden5000 schrieb:
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> Sehr witzig und nur theoretisch. Praktisch ist es so, dass jeder Hirni mir
> Werbung schickt, man mir Zettelchen ans Auto steckt, man mich sogar
> persönlich belästigt...alle diese Menschen haben also MEIN Einverständnis?
> Lächerlich...!
Zumindest gehen sie so lange von deinem Einverständnis aus, wie ihnen keine anderen Informationen vorliegen. Gegen die Zettelchen am Auto kann man nicht mit BDSG und Einverständniserklärung vorgehen, gegen persönlich adressierte Werbung aber sehr wohl. Das ist zu Anfang ein wenig Aufwand, zahlt sich aber längerfristig aus - kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen. Hilfreich dabei ist bspw. auch ein Eintrag in die Robinsonliste (geht auch online).
Gegen allgemeine Werbung gibt es Aufkleber für den Briefkasten, die helfen auch sehr gut (gegen die meisten jedenfalls, denn Nichtbeachtung kann auch hier verklagt und bestraft werden - dafür braucht man aber einen Anwalt)
> Praxis ist doch eher, dass jeder meine Adresse weiterverkauft.
Leider ja. Aber solange du dich nicht wehrst (s.o.), hört keiner damit auf - ganz nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter". BDSG-Verstöße können übrigens richtig teuer werden, deswegen haben die Unternehmen durchaus Interesse daran, diesbezüglich nicht unangenehm aufzufallen.
> Da interessiert sich niemand für Urteile und Bestimmungen, die von
> irgendwelchen weltfremden Bayern beschlossen werden.
Das BDSG ist nicht von bayerischen Richtern beschlossen worden, sondern geltendes bundesdeutsches Recht.
Und über das aktuelle Urteil will ich mich hier nicht auslassen...
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