wie soll man denn jetzt einen newsletter im netz abonnieren? hotline anrufen???
versteh nicht was an dem verfahren schlecht sein soll, es war schon immer verboten unbefugt bestätigungsmails rauszuschicken ... ?
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Indem man bei der Anmeldung auf der entsprechenden Seite ein Haken setzt, dass man Newsletter erhalten möchte. Oder, um eben keine fremden Anmeldungen zuzulassen, ein Haken setzt, der das Einverständnis für eine Aktivierungsmail gibt.
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Ich glaube das Golem dem fall zu viel Bedeutung zumisst. Er ist doch sehr speziell. Scheinbar hat der Newsletter Versender ja ohne Veranlassung eine 2 Mail geschickt obwohl die erste ja scheinbar nicht beantwortet wurde.
Falls allerdings eine anonyme Anmeldung gar nicht mehr möglich sein sollte finde ich das natürlich extrem schwachsinnig. Ob ich nun mit einer fremden Email Adresse ein Konto anlege um dort den Newsletter Haken zu setzen oder ob ich nur die Email adresse übergebe macht für mich keinen Unterschied. Denn dann msste die bestätigungen Mail für die Konto Eröffnung auch als SPAM gelten.
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Das ist mir jetzt erst aufgefallen, dass die Klägerin auf die erste E-Mail gar nicht reagiert hatte, wonach das Urteil für die zweite E-Mail in meinen Augen auch Sinn macht.
Andererseits: "Die Zusendung einer Werbe-E-Mail ohne vorherige Einwilligung des Adressaten stellt einen unmittelbaren Eingriff in den Gewerbebetrieb dar."
"Beide E-Mails gingen ohne vorherige Einwilligung zu, (drum)"
Der Versender kann bei der ersten (Bestätigungs-)E-Mail noch gar nicht sagen, ob der Adressat wirklich derjenige war, der die E-Mail-Adresse in dem Formular angegeben hat. Wenn die Bestätigungsmail im negativen Fall auch schon als Werbung angesehen wird ist das gesamte Verfahren irgendwie hinfällig...
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profi-knalltüte schrieb:
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> wie soll man denn jetzt einen newsletter im netz abonnieren?
Wie immer.
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> "Beide E-Mails gingen ohne vorherige Einwilligung zu, (drum)"
Wo steht denn das? Ich finde unter http://openjur.de/u/566511.html vielmehr den Hinweis:
"Damit ist unstreitig, dass auf die im Postfach der E-Mail-Adresse „info@stb-k .de“ eingegangene E-Mail vom 20. Februar 2011 (Anlage K 2) zugegriffen und der in der E-Mail enthaltene Bestätigungslink betätigt wurde."
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