Ich wüsste mal gerne, auf welche rechtliche Grundlage sich die GEMA dort beruft, denn Rufmord wird es kaum sein, da dort steht, dass das Video "MÖGLICHERWEISE" Musik enthält, die von der GEMA geschützt ist und YouTube nicht die Rechte bei der GEMA eingeräumt hat!
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Pwnie2012 schrieb:
>die von der GEMA geschützt ist und YouTube
> nicht die Rechte bei der GEMA eingeräumt hat!
Ich denke eher die GEMA hat Youtube nicht die Rechte eingeräumt...
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it5000 schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
>
> Ich denke eher die GEMA hat Youtube nicht die Rechte eingeräumt...
Die Rechte den Namen GEMA zu erwähnen? :P
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Die gesetzliche Grundlage soll bestimmt mit teueren Anwälten erreicht werden.
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dann geht die gema garantiert baden, weil us-anwälte in der regel viel teurerer sind...hier könnten dann nur noch die richtige eu-kommissare weiterhelfen...
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Sehe ich auch so, die Aussage ist präventiv. Die GEMA kassiert auf Grund der GEMA-Vermutung ja auch auf Verdacht.
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Wir sind hier nicht in den USA.
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