"Wir dürfen hier nicht schreiben, warum das Video nicht verfügbar ist, da die GEMA uns das verbietet."
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Die Gema darf das ja gar nicht verbieten. Ich weis nicht mal, ob die Gema überhaupt was gegen den bisherigen Text sagen darf. Mein Vorschlag:
"Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, aufgrund fehlender Lizenz durch die Gema. Es könnte Musik enthalten, für die YouTube keine erforderlichen Rechte besitzt."
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redbullface schrieb:
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> Die Gema darf das ja gar nicht verbieten.
Das entscheidet ja nun das Gericht. Wenn sie es nicht verbieten dürfen, darf der aktuelle Text ja bleiben, wie er ist.
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Das wäre ja dann nicht einmal gelogen ;)
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Oder der:
Weil die Gema aus rückwärts gerichteten Kindergartenkindern besteht, die keine Ahnung von irgend etwas haben und Rückendeckung von Parteien bekommt, die SIE gewählt haben, können wir Ihnen dieses Video leider nicht anbieten.
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Mein Vorschlag:
Im Gerichtsverfahren mit Az. XXXX-XXX XXx einer nicht namentlich genannten deutschen Verwertungsgesellschaft für Musikrechte gegen Youtube wurde festgestellt, dass willkührliche Einblendungen mit dem Hinweis auf die klagende Gesellschaft bei Strafandrohung in Höhe von X.XXX.XXX,- ¤ unterlassen werden müssen. Da dieses Video von der besagten Gesellschaft nicht lizensiert wurde, bekommen sie nun diese nichtssagende Meldung zu sehen. Die Revision des Urteils steht noch aus.
Das tut uns leid.
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