Die GEMA selbst hat doch die Umkehr der Unschuldsvermutung eingeführt. Für die Aufführung eines Musikstücks muss man per se blechen, außer man kann beweisen, dass es sich um keinen GEMA-Titel handelt. Daher ist es doch nur richtig, alle Musikvideos zu sperren, bis jemand beweist, dass das Video keine GEMA-Musik enthält, oder? Gerne kann die GEMA dann fälschlicherweise geperrte Videos bei YT melden und YT schaltet diese wieder frei, wenn die GEMA beweisen kann, dass im Video keine GEMA-Musik verwendet wird.
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+1
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Sauber durchdacht.
Sollen sie an ihrer eigenen GEMA-Vermutung zugrunde gehen.
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Richtig! Das kommt davon wenn man immer nur kassieren will und selber keine Arbeit dafür aufbringen will. Youtube hat sich absolut korrekt verhalten und deren Abzockvermutung nur richtig umgesetzt. Wer mit derarten obskuren Geschäftsgebaren sich in der Öffentlichkeit bewegt braucht sich nicht wundern wenn die "Kutsche" mal auch zurückkommt.
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Im Zivilrecht gibt es keine Unschuldsvermutung.
Der Beweis der Gema-Freiheit ist ganz einfach: Komponist mit echtem Namen nennen.
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Von mir auch ein herzliches +1
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fratze123 schrieb:
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> Im Zivilrecht gibt es keine Unschuldsvermutung.
> Der Beweis der Gema-Freiheit ist ganz einfach: Komponist mit echtem Namen
> nennen.
Dein Denkfehler: So wie die Gema (oder arbeitest du da vielleicht?) glaubst du, Youtube wäre ein Content-Provider.
Youtube ist ein Hosting-Provider. Mit Foristen und Verwertungsgesellschaften, die den Unterschied nicht verstehen, ist es müßig zu diskutieren.
Youtube müsste bei jedem Video bei jedem im Hintergrund auf irgend einem grindigen Radio im Hintergrund nachforschen, wer der Urheber ist und ob der eh nicht bei Youtube gelistet ist. Bei vielen Millionen Videos.
Eine sehr naive Vorstellung, dass das überhaupt möglich ist.
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fratze123 schrieb:
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> Im Zivilrecht gibt es keine Unschuldsvermutung.
> Der Beweis der Gema-Freiheit ist ganz einfach: Komponist mit echtem Namen
> nennen.
Vorausgesetzt der Komponist will seinen Namen auch nennen, ist korrekt bei der GEMA gelistet usw.
Da gibt es so einige schöne Beispiele:
Z.b: ein Podcast verwendete einen CC-Titel (also GEMA frei) eines UK-Künstlers. Er wurde mit Namen und Titel der GEMA gemeldet so wie der Titel in der UK-Entsprechung der GEMA gelistet ist. Damit schien alles klar der Titel fällt ja unter Creative Commons.
Tja blöd nur, dass der Künstler in der GEMA Datenbank auch mit dem Titel gelistet ist aber von der GEMA als Gebührenpflichtig markiert wurde. Da gibt es auch keine Diskussion! Die GEMA Datenbank ist IMMER richtig ;).
Manche Künstler wollen mit ihrem richtigen Namen auch nicht bekannt werden aus welchen Gründen auch immer. selbst wenn sie Musik unter CC stellen kassiert die GEMA dafür Gebühren. Denn es könnte ja ein böser Künstler sein der obwohl er bei der GEMA gemeldet ist ein CC-Stück veröffentlichen über ein Psydonym und das geht mal gar nicht! Wer GEMA Mitglied ist darf keine CC Lizenz verwenden. Und das Beste ist: diese Einnahmen kommen dann nicht dem Künstler zu gute, sondern werden über den Posten 'nicht zuordenbaren Gebühreneinnahmen' und dem tollen PRO-Schlüssel den bestverdienern in der GEMA zugeschustert.
Du siehst es ist etwas komplizierter so etwas zu beweisen, als es klingt ;).
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