das us-patentamt lässt ja jeden mist als patent zu. hier in deutschland ist eine erfindung als patent nur zulässig, wenn es nicht mit einfachen mitteln der zeit zu erstellen ist.
"§ 4
Eine Erfindung gilt als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. ..."[aus dem dt. patentrecht]
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fastforward schrieb:
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> das us-patentamt lässt ja jeden mist als patent
> zu. hier in deutschland ist eine erfindung als
> patent nur zulässig, wenn es nicht mit einfachen
> mitteln der zeit zu erstellen ist.
>
> "§ 4
>
> Eine Erfindung gilt als auf einer erfinderischen
> Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für den Fachmann
> nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der
> Technik ergibt. ..."
Ich hoffe das bleibt zukünftig so...
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1 mal bearbeitet, zuletzt am 15.02.06 15:32 durch Sam.
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