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BGH Urteil zu automatischen Preisänderungen via AGBs
Autor: Matze0815 17.05.22 - 10:26
Der BGH hat Banken verboten, dass diese stillschweigend über die AGBs ihre Preise erhöhen dürfen.
Warum sollte dies für Apple anderes sein? Mal sehen wie lange das hält
1 mal bearbeitet, zuletzt am 17.05.22 10:26 durch Matze0815. -
Re: BGH Urteil zu automatischen Preisänderungen via AGBs
Autor: keböb 17.05.22 - 10:29
Es ist nicht stillschweigen, nur ohne aktive Zustimmung - es reicht eine Information und passive Zustimmung (nichts tun). Sprich wenn du keine Preiserhöhung willst, musst du kündigen.
Also wie überall sonst auch --> z.B. Netflix. Es kommt ein Mail "Hey wir erhöhen wieder mal die Preise weil bla bla" und dann ist es so. -
Re: BGH Urteil zu automatischen Preisänderungen via AGBs
Autor: ManuPhennic 17.05.22 - 10:39
solange sie dich informieren, ist alles okay. Fit/One beispielsweiße hat auch seinen mtl. Beitrag neulich von 20 EUR auf 25 EUR erhöht und man wurde per E-Mail informiert. Durch stillschweigen hat man automatisch zugestimmt.
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Re: BGH Urteil zu automatischen Preisänderungen via AGBs
Autor: Matze0815 17.05.22 - 10:41
keböb schrieb:
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> es reicht eine Information und passive Zustimmung (nichts tun). Sprich wenn du keine
> Preiserhöhung willst, musst du kündigen.
>
Genau dies hat der BGH bei den Banken verboten. Es darf keine passive Zustimmung mehr geben und der Kunde muss aktiv zustimmen -
Re: BGH Urteil zu automatischen Preisänderungen via AGBs
Autor: stefanw 17.05.22 - 10:43
Was ist denn der Unterschied zwischen Stillschweigen und ohne aktive Zustimmung? Was du beschreibst, war genau die Praxis die der BGH bei Banken für rechtswidrig erklärt hat.
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Re: BGH Urteil zu automatischen Preisänderungen via AGBs
Autor: Sharra 17.05.22 - 10:43
Genau DAS haben die Banken doch gemacht.
Sie haben dich informiert, und wenn du nichts dagegen gesagt hast, wars gültig. Und DAS hat der BGH verboten.
Apple macht jetzt exakt DAS.
Ausserdem wurde erst letzten geurteilt dass Preiserhöhungen auch ordentlich begründet werden müssen. Einfach nur "weil isso" gibts nicht. (Klar kann man da irgendwas reinschreiben und keiner kann es prüfen, aber es geht um die Form)
1 mal bearbeitet, zuletzt am 17.05.22 10:43 durch Sharra. -
[gelöscht]
Autor: [gelöscht] 17.05.22 - 10:54
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Re: BGH Urteil zu automatischen Preisänderungen via AGBs
Autor: keböb 17.05.22 - 10:55
Jo dann steht halt wie bei Netflix und 1000 anderen auch "weil wir unser Angebot weiter ausbauen und qualitativ noch hochwertiger machen, was hohe Investitionen bedarf bla bla bla" oder sonstiger Quatsch.
Das Urteil ändert nichts in der realen Welt. Vielleicht einzig im kaputtregulierten Deutschland ein kleines bisschen, maximal.
Ist gängige Praxis, und ich verstehe es. Preiserhöhungen gibt's nun mal, manchmal gerechtfertigt manchmal weil sie es halt können. Ansonsten müsste z.B. ein Anbieter jedesmal ohne aktive Zustimmung alle Abos kündigen. Vermutlich würden 80% der Kunden die Zustimmung verpennen/ignorieren obwohl sie es weiter möchten - die haben dann plötzlich nix mehr und rennen dem Anbieter die Bude ein. Das ist die Realität. Eine aktive Zustimmung ist in vielen Fällen absolut illusorisch. -
Re: BGH Urteil zu automatischen Preisänderungen via AGBs
Autor: JanJM 17.05.22 - 11:08
keböb schrieb:
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> Es ist nicht stillschweigen, nur ohne aktive Zustimmung - es reicht eine
> Information und passive Zustimmung (nichts tun). Sprich wenn du keine
> Preiserhöhung willst, musst du kündigen.
So ein Quatsch. Exakt das wird als stillschweigende Zustimmung bezeichnet. Das geht (bzw. ging bisher), weil man als Kunde in den AGB ausdrücklich zugestimmt hat, das ein Schweigen auf eine Preiserhöhung als Zustimmung betrachtet werden soll.
Netflix hat da übrigens auch schon einige Urteile wegen rechtswidrigen Preiserhöhungen kassiert. -
Re: BGH Urteil zu automatischen Preisänderungen via AGBs
Autor: thunderbird487 17.05.22 - 11:11
Wenn die so euer Abo erhöhen können, schickt einfach zig Mails an den Kundendienst und ändert euren Vertrag auf kostenlos wenn die Firma nicht dagegen stimmt. Ist das selbe Prinzip.
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Re: BGH Urteil zu automatischen Preisänderungen via AGBs
Autor: JanJM 17.05.22 - 11:14
keböb schrieb:
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> Vermutlich würden 80% der Kunden die Zustimmung verpennen/ignorieren obwohl
> sie es weiter möchten - die haben dann plötzlich nix mehr und rennen dem
> Anbieter die Bude ein. Das ist die Realität. Eine aktive Zustimmung ist in
> vielen Fällen absolut illusorisch.
Auch Quatsch. Offensichtlich haben eben das war bisher bei Apple auch gängige Praxis. Ich bin mir ziemlich sicher, das nicht bisher 80 % der Kunden (Die allesamt ungewollt gekündigt werden mussten, anstatt das Abo noch eine Weile mit dem alten Preis weiterlaufen zu lassen. Warum sollte der Anbieter das auch tun, und seinen Umsatz um fast 80 % vermindern, statt noch weiter den alten Preis von allen anderen einzusammeln. 🤔) den Anbietern „die Bude eingerannt“ haben. Warum auch, wenn es nicht mehr als einen Fingerabdruck braucht, um das Abo zum neuen Preis wieder aufzunehmen, wenn man es das nächste mal wieder braucht. -
Re: BGH Urteil zu automatischen Preisänderungen via AGBs
Autor: OnlyXeno 17.05.22 - 11:34
keböb schrieb:
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> Jo dann steht halt wie bei Netflix und 1000 anderen auch "weil wir unser
> Angebot weiter ausbauen und qualitativ noch hochwertiger machen, was hohe
> Investitionen bedarf bla bla bla" oder sonstiger Quatsch.
>
> Das Urteil ändert nichts in der realen Welt. Vielleicht einzig im
> kaputtregulierten Deutschland ein kleines bisschen, maximal.
>
> Ist gängige Praxis, und ich verstehe es. Preiserhöhungen gibt's nun mal,
> manchmal gerechtfertigt manchmal weil sie es halt können. Ansonsten müsste
> z.B. ein Anbieter jedesmal ohne aktive Zustimmung alle Abos kündigen.
> Vermutlich würden 80% der Kunden die Zustimmung verpennen/ignorieren obwohl
> sie es weiter möchten - die haben dann plötzlich nix mehr und rennen dem
> Anbieter die Bude ein. Das ist die Realität. Eine aktive Zustimmung ist in
> vielen Fällen absolut illusorisch.
Nein es ist absolut Sinnvoll. Alleine das die Anbieter eine Aktive Zustimmung einholen müssen, sorgt schon dafür das sie sich das genau überlegen. Es gibt bei Abos immer auch die Leute die ständig vergessen zu Kündigen oder einfach zu faul sind. Die würden dann raus fliegen wenn man allen Kündigt die nicht zustimmen.
Bei manchen Anbietern muss man einfach nur Ablehnen und bekommt das Abo zum alten Preis.
Jeder der das weiter nutzen möchte kann einen Hacken nach dem einloggen drücken. Das ist keine Arbeit! -
Re: BGH Urteil zu automatischen Preisänderungen via AGBs
Autor: Truster 17.05.22 - 11:45
Wo gibt's kostenlose Abos?
Du kannst ja versuchen, einseitig den vertrag deinerseits zu ändern, die werden dich auslachen.
Verifizierter Top 500 Poster!
Signatur von quineloe geklaut!
Signatur von Gunslinger Gary geraubmordkopiert!0
Special thanks to Muhaha, the Raubmordneonazi-Modder -
Re: BGH Urteil zu automatischen Preisänderungen via AGBs
Autor: Vögelchen 17.05.22 - 11:54
keböb schrieb:
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> Es ist nicht stillschweigen, nur ohne aktive Zustimmung - es reicht eine
> Information und passive Zustimmung (nichts tun). Sprich wenn du keine
> Preiserhöhung willst, musst du kündigen.
Nein das tut es nicht! -
Re: BGH Urteil zu automatischen Preisänderungen via AGBs
Autor: unbuntu 17.05.22 - 12:02
Erinnert mich an die Oma, die immer noch Telefontarife aus den 90ern zahlen musste, weil sie nie gekündigt hat...
Linux ist das beste Betriebssystem, das ich jemals gesehen habe.
- Albert Einstein -
Re: BGH Urteil zu automatischen Preisänderungen via AGBs
Autor: Salzbretzel 17.05.22 - 12:06
Truster schrieb:
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> Wo gibt's kostenlose Abos?
Netflix zum Beispiel. Zwar innerhalb von Aktionen aber immerhin.
Oder als Bundle Angebot
Und die Anbieter sollen einen auslachen wenn man den Vertrag einseitig ändert - aber wenn der Anbieter den Vertrag einseitig ändert soll es ok sein? Das ist eine Doppelmoral die Thunderbird humorvoll hingewiesen hat. -
Re: BGH Urteil zu automatischen Preisänderungen via AGBs
Autor: Aurora_momo 17.05.22 - 12:31
Irgendwie hab ich bei dem thread mit einem verweis zum urteil gerechnet und nicht nur der behauptung ^^
Meinst du das hier?
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021088.html?nn=10690868%22%20%5Ct%20%22_blank
1 mal bearbeitet, zuletzt am 17.05.22 12:33 durch Aurora_momo. -
Re: BGH Urteil zu automatischen Preisänderungen via AGBs
Autor: Sharra 17.05.22 - 13:08
Und weil die noch nicht kapiert haben, was das BGH-Urteil bedeutet, ist es automatisch rechtens? Oder meinst du nicht eher, da hat noch keiner gegen geklagt, und somit glauben die immer noch, das wäre okay?
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Re: BGH Urteil zu automatischen Preisänderungen via AGBs
Autor: keböb 17.05.22 - 13:13
Du unterschätzt die Faulheit und Ignoranz der Menschen masslos ;)
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Re: BGH Urteil zu automatischen Preisänderungen via AGBs
Autor: Mandri 17.05.22 - 19:38
Das ist ein guter und richtiger Hinweis.
1. Es steht klar im Urteil, dass es nur für die angegriffenen Teile der AGB der Banken gilt.
2. Die Begründung gibt allerdings nichts dafür her, warum das bei allen anderen inhaltsgleichen AGB mit nicht auch gilt.
2. Das gerichtlich festzustellen bedarf es aber wieder einer Klage und bis die nicht rechtskräftig im Sinne der Kläger vom BGH abgeschlossen ist, machen die anderen Ersteller eben einfach weiter.
3. Auch obergerichtliche Urteile wirken nur zwischen den Parteien.
4. Nur die Erwartung, dass alle Klagen in Zukunft genauso entschieden werden, bewegt die AGB-Ersteller dazu, es sein zu lassen.



